Autokauf mit Bargeld ab 2027 verboten? Neue EU-Regel trifft Händler und Käufer
Wer ein Auto beim Händler kauft, darf ab Juli 2027 grundsätzlich höchstens 10.000 Euro in bar bezahlen. Eine neue EU-Verordnung soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Doch es gibt eine entscheidende Ausnahme: Beim privaten Gebrauchtwagenverkauf bleibt auch die Barzahlung höherer Beträge erlaubt. Was Käufer, Verkäufer und Autohändler jetzt wissen müssen.
Berlin. Ein gebrauchter BMW für 15.000 Euro, ein neuer Volkswagen für 30.000 Euro oder ein älterer Mercedes für 12.500 Euro: Wer ein Fahrzeug kauft, kann in Deutschland bislang grundsätzlich auch größere Beträge in bar bezahlen. Ab dem 10. Juli 2027 ändert sich das erheblich. Dann tritt eine neue EU-weite Obergrenze für geschäftliche Bargeldzahlungen in Kraft. Betroffen sind insbesondere Autohäuser, gewerbliche Gebrauchtwagenhändler und ihre Kunden.
Die Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2024/1624, die das Europäische Parlament und der Rat im Mai 2024 beschlossen haben. Sie ist Bestandteil eines umfangreichen Maßnahmenpakets gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Künftig dürfen Händler bei geschäftlichen Transaktionen grundsätzlich nur noch Barzahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro annehmen oder leisten. Die Regelung betrifft nicht ausschließlich den Autohandel, sondern auch andere Branchen, in denen hochwertige Waren verkauft oder größere Dienstleistungen bezahlt werden.
Für viele Autofahrer ist allerdings eine Ausnahme besonders wichtig: Wer sein eigenes Fahrzeug als Privatperson an einen anderen privaten Käufer verkauft, darf dafür grundsätzlich weiterhin mehr als 10.000 Euro in bar entgegennehmen.
Ab Juli 2027 ist beim Autohändler bei 10.000 Euro Schluss
Artikel 80 der neuen EU-Verordnung legt eine einheitliche Obergrenze für größere Bargeldzahlungen im gewerblichen Geschäftsverkehr fest.
Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Ein Kunde möchte im August 2027 bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen für 18.000 Euro kaufen. Bislang kann er den vollständigen Kaufpreis grundsätzlich in bar bezahlen, wenn die gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäscheprävention eingehalten werden.
Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist eine solche vollständige Barzahlung nicht mehr zulässig.
Der Käufer könnte beispielsweise 10.000 Euro in bar und die übrigen 8.000 Euro per Banküberweisung bezahlen. Auch eine vollständig bargeldlose Bezahlung bleibt möglich.
Entscheidend ist, dass der Händler bei dem zusammenhängenden Geschäft nicht mehr als den zulässigen Bargeldbetrag annimmt.
Die Beschränkung gilt unabhängig davon, ob ein Fahrzeug neu oder gebraucht ist. Auch die Fahrzeugmarke, das Alter und die Antriebsart spielen keine Rolle.
Damit betrifft die Neuregelung sowohl große Autohäuser als auch kleinere gewerbliche Fahrzeughändler.
Privatverkauf bleibt erlaubt – auch für 20.000 Euro in bar
Die wichtigste Ausnahme findet sich ebenfalls in Artikel 80 der Verordnung.
Danach gilt die Obergrenze nicht für Zahlungen zwischen natürlichen Personen, die außerhalb ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
Das bedeutet: Ein privater Autobesitzer kann seinen Gebrauchtwagen grundsätzlich auch nach dem 10. Juli 2027 für 15.000, 20.000 oder 25.000 Euro in bar verkaufen.
Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um ein Privatgeschäft handelt.
Die Europäische Kommission hat diese Ausnahme ausdrücklich bestätigt und dabei sogar den privaten Verkauf eines Autos als Beispiel genannt.
Ein privater Fahrzeugverkauf wird damit nicht automatisch unzulässig, nur weil der Kaufpreis mehr als 10.000 Euro beträgt.
Anders sieht die Situation aus, wenn der Verkäufer gewerblich mit Fahrzeugen handelt. Dann greift die neue Bargeldobergrenze.
Auch wer regelmäßig Autos ankauft und mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft, kann unter Umständen als gewerblicher Händler gelten. Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit und nicht allein, ob jemand sich selbst als Privatverkäufer bezeichnet.
Können Käufer die Grenze durch mehrere Zahlungen umgehen?
Eine naheliegende Frage lautet, ob sich die neue Obergrenze durch mehrere kleinere Barzahlungen umgehen lässt.
Angenommen, ein Fahrzeug kostet 24.000 Euro. Der Käufer vereinbart mit dem Händler drei Barzahlungen über jeweils 8.000 Euro.
Eine solche Aufteilung wäre keine zulässige Möglichkeit, die Vorschrift zu umgehen.
Die EU-Verordnung erfasst ausdrücklich auch mehrere Zahlungen, zwischen denen ein erkennbarer Zusammenhang besteht.
Das bedeutet: Die einzelnen Teilbeträge werden bei einem zusammengehörenden Geschäft gemeinsam betrachtet.
Auch eine Anzahlung in bar und eine spätere weitere Barzahlung dürfen zusammen die zulässige Grenze nicht überschreiten.
Die Aufteilung auf verschiedene Tage oder die Ausstellung mehrerer Quittungen ändert daran nichts.
Zulässig bleibt dagegen beispielsweise eine Baranzahlung über 5.000 Euro, wenn der verbleibende Kaufpreis anschließend per Überweisung beglichen wird.
Bereits heute gelten besondere Regeln für größere Bargeldbeträge
Eine generelle Bargeldobergrenze für den gewöhnlichen Autokauf existiert in Deutschland bislang nicht. Dennoch dürfen Händler größere Bargeldzahlungen nicht einfach ungeprüft entgegennehmen.
Nach den bisherigen deutschen Geldwäschevorschriften müssen Autohändler bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen.
Dazu gehört insbesondere die Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden. Außerdem können Angaben zur Herkunft des Bargeldes erforderlich werden.
Die entsprechenden Informationen müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen dokumentiert und aufbewahrt werden.
Die neue EU-Verordnung verändert dieses System grundlegend. Statt lediglich zusätzliche Prüfungen bei größeren Barzahlungen vorzuschreiben, begrenzt sie künftig die Höhe der zulässigen geschäftlichen Bargeldzahlung selbst.
Damit wird aus einer bislang grundsätzlich erlaubten Zahlungsweise bei höheren Beträgen eine rechtlich beschränkte Möglichkeit.
Für Käufer und Händler bedeutet das, dass sie die Bezahlung größerer Fahrzeugkäufe künftig frühzeitig organisieren müssen.
Warum die EU den Bargeldverkehr stärker einschränkt
Die Europäische Union begründet die neuen Vorschriften mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Hohe Bargeldbeträge lassen sich außerhalb des Bankensystems vergleichsweise einfach übertragen. Gleichzeitig ist es schwieriger, Zahlungswege nachzuvollziehen, wenn Geld unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer übergeben wird.
Darin sehen die europäischen Gesetzgeber ein Risiko, das durch eine gemeinsame Obergrenze reduziert werden soll.
Bislang existieren innerhalb der EU unterschiedliche nationale Regelungen. Während einige Mitgliedstaaten bereits seit Jahren strenge Bargeldgrenzen anwenden, waren größere Barzahlungen in Deutschland vergleichsweise weitgehend möglich.
Die neue Verordnung soll diese Unterschiede verringern.
Allerdings dürfen Mitgliedstaaten weiterhin niedrigere Obergrenzen festlegen. Die Grenze von 10.000 Euro ist deshalb keine Garantie dafür, dass überall in Europa geschäftliche Barzahlungen bis zu diesem Betrag erlaubt sind.
Kritiker solcher Einschränkungen verweisen auf die Bedeutung des Bargeldes für die persönliche Freiheit und den Schutz finanzieller Privatsphäre.
Befürworter halten dagegen, dass große Bargeldtransaktionen besondere Risiken mit sich bringen und wirksame Kontrollen notwendig seien.
Die politische Auseinandersetzung betrifft damit nicht nur die Kriminalitätsbekämpfung, sondern auch die Frage, wie stark der Staat private und geschäftliche Zahlungsvorgänge regulieren sollte.
Auch Autohändler in Sachsen, Thüringen und Brandenburg betroffen
Für den Autohandel in Ostdeutschland bedeutet die Neuregelung zusätzliche organisatorische Anforderungen.
Insbesondere kleinere Gebrauchtwagenhändler, die bislang regelmäßig Fahrzeuge gegen Bargeld verkaufen, müssen ihre Zahlungsabläufe anpassen.
Das betrifft Betriebe in Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ebenso wie Autohändler im übrigen Bundesgebiet.
Künftig müssen Händler und Käufer bei Fahrzeugpreisen oberhalb von 10.000 Euro darauf achten, dass der zulässige Bargeldanteil nicht überschritten wird.
Für Kunden, die ihr Geld lieber bar aufbewahren oder größere Anschaffungen grundsätzlich in bar bezahlen möchten, kann das eine Umstellung bedeuten.
Die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu kaufen, wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt. Lediglich die Zahlungsweise verändert sich bei gewerblichen Verkäufen.
Beim privaten Handel bleibt die Situation anders. Wer sein Auto beispielsweise über ein Kleinanzeigenportal direkt an einen anderen privaten Käufer verkauft, kann auch künftig grundsätzlich einen höheren Kaufpreis in bar vereinbaren.
Unabhängig von der gesetzlichen Zulässigkeit sollten Käufer und Verkäufer bei solchen Geschäften auf eine sichere Geldübergabe, einen schriftlichen Kaufvertrag und eine nachvollziehbare Zahlungsbestätigung achten.
Was Autofahrer vor dem 10. Juli 2027 wissen sollten
Ein allgemeines Bargeldverbot beim Autokauf kommt nicht.
Die neue EU-Verordnung zieht vielmehr eine klare Grenze zwischen gewerblichen Geschäften und echten Privatverkäufen.
Beim professionellen Autohändler ist künftig grundsätzlich bei 10.000 Euro Bargeld Schluss. Private Verkäufer dürfen dagegen auch weiterhin höhere Beträge bar entgegennehmen, solange keine anderen gesetzlichen Beschränkungen entgegenstehen.
Weder der Besitz größerer Bargeldbeträge noch der private Verkauf eines teuren Gebrauchtwagens wird durch diese EU-Regelung generell verboten.
Für Verbraucher bleibt damit vor allem eine Frage entscheidend: Von wem wird das Auto gekauft?
Wer ab dem 10. Juli 2027 beim Händler ein Fahrzeug für mehr als 10.000 Euro erwerben möchte, muss zumindest einen Teil des Kaufpreises bargeldlos begleichen. Wer dagegen sein privates Auto an eine andere Privatperson verkauft, kann grundsätzlich weiterhin den gesamten Kaufpreis in bar erhalten.
Die neue Vorschrift verändert also nicht den Autokauf selbst, sondern die Möglichkeiten, ihn mit Bargeld abzuwickeln.