Die SPD kritisiert jetzt die Regeln, die sie selbst beschlossen hat
Die SPD beklagt, dass beim ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nur sehr wenige Härtefälle anerkannt werden. Das Problem: Die Partei hat die zweijährige Aussetzung selbst mit beschlossen. Wer eine restriktive Regel einführt, kann sich ein Jahr später nicht glaubwürdig darüber empören, dass sie restriktiv wirkt.