Berichte über ein angeblich geplantes EU-Vermögensregister sorgen derzeit für Diskussionen. Teilweise entsteht dabei der Eindruck, die Europäische Union wolle künftig das gesamte Vermögen ihrer Bürger zentral erfassen – von Bankkonten über Immobilien bis hin zu Gold oder anderen Wertgegenständen.
Die tatsächliche Lage ist differenzierter.
EU ließ Vermögensregister untersuchen
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht wurde 2024 veröffentlicht.
Ziel der Studie war es, zu untersuchen, wie zuständige Behörden künftig leichter auf bestehende Vermögensregister in den Mitgliedstaaten zugreifen könnten. Hintergrund sind vor allem die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Dabei wurden drei unterschiedliche Modelle geprüft.
Eine Möglichkeit wäre, zusätzliche nationale Vermögensregister einzurichten und diese auf europäischer Ebene miteinander zu verbinden. Eine zweite Variante sieht die stärkere Vernetzung bereits bestehender Register vor. Als dritte Möglichkeit wurde ein zentrales europäisches Vermögensregister untersucht.
Entscheidend ist jedoch: Bei dieser Untersuchung handelt es sich um eine Machbarkeitsstudie. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein umfassendes zentrales Vermögensregister für alle EU-Bürger beschlossen wurde.
Bankkonten werden europaweit stärker vernetzt
Parallel zur Studie hat die Europäische Union ihre Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche deutlich verschärft.
Die Mitgliedstaaten müssen zentrale automatisierte Systeme bereitstellen, mit denen sich unter anderem Inhaber von Bank- und Zahlungskonten identifizieren lassen.
Erfasst werden in diesen Systemen außerdem Wertpapierkonten, Kryptowertekonten und Schließfächer. Die entsprechenden nationalen Mechanismen sollen künftig auf europäischer Ebene miteinander verbunden werden.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass diese Vernetzung bis zum 10. Juli 2029 erfolgt. Zuständige Behörden sollen dadurch schneller feststellen können, bei welchem Institut eine bestimmte Person ein Konto oder andere erfasste Vermögenswerte unterhält.
Dabei geht es nicht um einen allgemeinen öffentlichen Zugriff. Die Daten sollen insbesondere den zuständigen Finanzermittlungs-, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen.
Auch Immobilien geraten stärker in den Blick
Neben Bank- und Finanzdaten werden auch Immobilieninformationen stärker gebündelt.
Die Mitgliedstaaten müssen zentrale Zugangspunkte schaffen, über die zuständige Behörden Informationen zu Immobilien abrufen können. Dazu gehören unter anderem die Lage eines Grundstücks, die Größe, der Eigentümer sowie Angaben zum Erwerbspreis und zu möglichen Belastungen.
Auch die Eigentumshistorie soll über diese Systeme nachvollziehbar werden.
Für Bürger bedeutet das allerdings nicht, dass jeder beliebige Dritte auf diese Daten zugreifen kann. Der Zugriff ist an die gesetzlichen Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden gebunden.
Neue EU-Behörde AMLA erhält wichtige Rolle
Mit dem neuen europäischen Geldwäschepaket wurde außerdem die EU-Behörde AMLA geschaffen.
Die „Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“ soll die nationalen Behörden stärker koordinieren und bestimmte Hochrisiko-Unternehmen im Finanzsektor direkt überwachen.
Die Behörde erhält damit eine zentrale Rolle bei der europaweiten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Auch bei gemeinsamen Analysen kann AMLA künftig auf bestimmte vernetzte Informationen zugreifen.
Gibt es bald ein Register für Gold und andere Wertgegenstände?
Besonders häufig wird im Zusammenhang mit dem EU-Vermögensregister über Gold, Schmuck und andere private Vermögenswerte gesprochen.
Die Machbarkeitsstudie untersucht grundsätzlich, welche Vermögensarten für Geldwäsche und Steuerhinterziehung relevant sein könnten und wo bislang Informationslücken bestehen.
Daraus ergibt sich jedoch derzeit keine allgemeine Meldepflicht für jeden privaten Goldbestand und auch kein beschlossenes EU-Register, in dem sämtliche Wertgegenstände jedes Bürgers erfasst werden.
Die Studie prüft vielmehr, welche Daten bereits vorhanden sind und wie bestehende Informationsquellen möglicherweise besser miteinander verbunden werden könnten.
Was bereits beschlossen ist
Fest steht: Die Europäische Union baut die Vernetzung von Finanz- und Eigentumsdaten deutlich aus.
Bankkonten, Zahlungskonten, Wertpapierkonten, Kryptowertekonten und Schließfächer werden in nationalen Systemen erfasst und sollen künftig europaweit besser auffindbar sein. Gleichzeitig entstehen zentrale Zugangsmöglichkeiten zu Immobilieninformationen.
Diese Maßnahmen wurden bereits gesetzlich beschlossen und dienen offiziell der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und schwerer Finanzkriminalität.
Was bisher nicht beschlossen ist
Nicht beschlossen ist dagegen ein einziges zentrales EU-Register, in dem das gesamte Vermögen jedes Bürgers vollständig gespeichert wird.
Die Europäische Kommission hat ein solches Modell untersuchen lassen, aber die Untersuchung selbst stellt noch keine gesetzliche Einführung dar.
Die öffentliche Debatte vermischt deshalb teilweise zwei unterschiedliche Entwicklungen: die tatsächlich beschlossene stärkere Vernetzung bestehender Register und die bislang lediglich untersuchte Idee eines umfassenderen europäischen Vermögensregisters.