Dessau-Roßlau/Wittenberg. Ein Fall von sexuellem Missbrauch innerhalb einer Familie hat das Landgericht Dessau-Roßlau beschäftigt. Angeklagt war ein 38 Jahre alter Mann aus Wittenberg. Das Opfer: seine eigene Tochter, die zum Tatzeitpunkt erst zwölf Jahre alt war.
Das Gericht verurteilte den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Zwölfjährige wurde durch den Missbrauch schwanger
Die Tat ereignete sich nach den Erkenntnissen des Verfahrens im Frühjahr 2025. Der Mann missbrauchte seine leibliche Tochter. Besonders schwer wiegt die Folge der Tat: Das damals zwölfjährige Mädchen wurde schwanger und brachte später einen Jungen zur Welt.
Nachdem die Minderjährige das Kind geboren hatte, wurden Behörden eingeschaltet. Die anschließenden Ermittlungen führten zu dem Verdacht gegen den eigenen Vater des Mädchens. Schließlich bestätigte sich, dass der 38-Jährige auch der Vater des neugeborenen Kindes ist.
Der Mann befand sich bereits vor Beginn des Prozesses in Untersuchungshaft.
Angeklagter legt Geständnis ab
Die Hauptverhandlung vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau begann am 14. September. Am Montag, 21. September, wurde das Verfahren fortgesetzt.
Der Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab. Dadurch blieb seiner Tochter eine persönliche Aussage vor Gericht erspart. Gerade bei Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern soll damit eine zusätzliche Belastung der minderjährigen Opfer möglichst vermieden werden.
Im Prozess versuchte der 38-Jährige zugleich, seine damalige persönliche und familiäre Situation zu schildern. Für die strafrechtliche Bewertung änderte dies nichts am Kern des Falles: Ein erwachsener Vater hatte seine zwölfjährige Tochter sexuell missbraucht.
Vier Jahre und drei Monate Gefängnis
Am Ende verhängte das Landgericht eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Der Fall macht zugleich deutlich, wie schwer sexueller Missbrauch innerhalb einer Familie entdeckt werden kann. Kinder stehen gegenüber Eltern und anderen engen Bezugspersonen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis. Hinzu kommen Angst, Scham und die Sorge vor den Folgen für die eigene Familie.
Für das betroffene Mädchen bedeutet das Urteil deshalb lediglich den juristischen Abschluss eines Teils des Geschehens. Die Folgen einer solchen Tat reichen weit über ein Strafverfahren hinaus.
Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, war zunächst nicht bekannt.