Neues Urteil im Millionenprozess um die Familienstiftung von Hans Peter Haselsteiner

René Benko erneut verurteilt: Zwei Jahre Haft wegen schweren Betrugs

Im Strafprozess gegen den früheren Signa-Gründer René Benko ist am Donnerstag ein weiteres Urteil gemeldet worden. Wegen schweren Betrugs soll der 49-Jährige zu zwei Jahren Haft verurteilt worden sein. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine persönliche Rückzahlungsgarantie über fünf Millionen Euro gegenüber der Familienstiftung seines früheren Geschäftspartners Hans Peter Haselsteiner.

Von Paul Berger 4 Min. Lesezeit

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Hans Peter Haselsteiner, österreichischer Industrieller und ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Baukonzerns Strabag, bei einer öffentlichen Rede. Im Strafprozess gegen René Benko sagte Haselsteiner als Zeuge über eine umstrittene Rückzahlungsgarantie in Höhe von fünf Millionen Euro aus.
Hans Peter Haselsteiner, österreichischer Industrieller und ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Baukonzerns Strabag, bei einer öffentlichen Rede. Im Strafprozess gegen René Benko sagte Haselsteiner als Zeuge über eine umstrittene Rückzahlungsgarantie in Höhe von fünf Millionen Euro aus. Foto: wikipedia

Innsbruck. Der frühere Immobilienunternehmer René Benko ist nach einer aktuellen Eilmeldung am Donnerstag, dem 5. November 2026, am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren betrifft eine Garantieerklärung über fünf Millionen Euro, die Benko seinem langjährigen Geschäftspartner Hans Peter Haselsteiner im November 2023 gegeben hatte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf dem Gründer der insolventen Signa-Gruppe vor, mit einem nicht ernst gemeinten Rückzahlungsversprechen die Familienstiftung des Industriellen zu einer finanziellen Leistung bewegt zu haben.

Die Meldung über das neue Strafmaß wurde am späten Donnerstagnachmittag veröffentlicht. Eine ausführliche Urteilsbegründung sowie Angaben zur Rechtskraft lagen zunächst nicht vor.

Fünf Millionen Euro kurz vor der Signa-Pleite

Im Zentrum des Prozesses steht eine Garantieerklärung vom 6. November 2023. Damals befand sich die Signa-Gruppe bereits in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten.

Die Haselsteiner-Familienstiftung sollte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding überweisen und auf die Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro zunächst verzichten.

Benko hatte persönlich zugesichert, dass die Stiftung ihr Geld spätestens bis zum 30. Juni 2024 zurückerhalten werde. Diese Rückzahlung blieb aus.

Die Anklage warf dem Unternehmer vor, die Garantie abgegeben zu haben, obwohl er wusste, dass er die Verpflichtung nicht erfüllen konnte. Die Zusicherung habe dazu gedient, dringend benötigtes Geld für den angeschlagenen Konzern zu beschaffen.

Benko wies den Betrugsvorwurf während der Verhandlung zurück.

Haselsteiner belastete seinen früheren Geschäftspartner

Am Mittwoch, dem ersten Verhandlungstag, trat der frühere Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner als Zeuge auf.

Der 82-jährige Industrielle erklärte, dass er Benko über viele Jahre vertraut habe. Er sei davon ausgegangen, dass der Immobilienunternehmer über ein ausreichend großes Privatvermögen verfüge, um die zugesagte Rückzahlung zu garantieren.

Ohne dieses persönliche Versprechen hätte er der finanziellen Unterstützung nach eigener Darstellung nicht zugestimmt.

Die Verteidigung stellte den Vorgang anders dar.

Nach ihrer Auffassung bestand bereits eine Zahlungsverpflichtung aus einem früheren Aktiengeschäft. Im Juni 2022 hatte die Familienstiftung Aktien der Signa Development im Umfang von fünf Millionen Euro erworben.

Ursprünglich sollte der Kaufpreis mit späteren Dividenden verrechnet werden.

Benkos Verteidigung argumentierte, die Zahlung sei deshalb keine durch Täuschung veranlasste zusätzliche Finanzhilfe gewesen, sondern die Erfüllung einer bestehenden Verpflichtung.

Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Auslegung. Aus ihrer Sicht war die persönliche Garantie entscheidend dafür, dass die Stiftung Geld zur Verfügung stellte.

Abgehörte Telefonate beschäftigen das Gericht

Am zweiten Verhandlungstag wurden auch Protokolle überwachter Telefongespräche zwischen Benko und Haselsteiner behandelt.

Darin ging es unter anderem um die zugesagte Rückzahlung und die Frage, ob Benko die Forderung der Stiftung ausdrücklich anerkannt hatte.

Nach den im Verfahren bekannt gewordenen Angaben hatte Benko in einem Gespräch darauf verwiesen, dass die Forderung auch in seinem persönlichen Insolvenzverfahren berücksichtigt werde.

Für die Staatsanwaltschaft war dies von Bedeutung, weil die Verteidigung zugleich argumentierte, dass Haselsteiner beziehungsweise seine Stiftung ohnehin zur Zahlung verpflichtet gewesen sei.

Die unterschiedlichen Darstellungen zum ursprünglichen Aktiengeschäft, zur Garantieerklärung und zur tatsächlichen wirtschaftlichen Lage Benkos gehörten damit zu den zentralen Streitpunkten des Verfahrens.

Auch ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro war Gegenstand der Anklage

Neben dem Betrugsvorwurf musste sich Benko wegen des Verdachts der betrügerischen Krida verantworten.

Dabei ging es um ein aufwendig verziertes Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Waffe dem Zugriff der Gläubiger und des Insolvenzverwalters entzogen zu haben.

Benko bestritt auch diesen Vorwurf. Nach seiner Darstellung sei das Gewehr bei der Erfassung der Vermögenswerte übersehen worden. Er habe die Waffe verwahrt, weil er waffenrechtlich dafür verantwortlich gewesen sei.

Ob das Gericht ihn in diesem Anklagepunkt schuldig sprach oder freisprach, war aus der zunächst veröffentlichten Eilmeldung noch nicht ersichtlich.

Bereits rechtskräftige Haftstrafe von 30 Monaten

Das neue Urteil ist nicht Benkos erste strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch seines Immobilienkonzerns.

Bereits am 22. September 2026 hatte das Landesgericht Innsbruck eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten wegen betrügerischer Krida verhängt. Dieses Urteil wurde rechtskräftig.

Das damalige Verfahren betraf unter anderem eine Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter und eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte Benko durch diese Vermögensverfügungen Gläubigerinteressen beeinträchtigt.

Die neue Verurteilung wegen schweren Betrugs betrifft dagegen einen anderen Sachverhalt.

Wie die nun gemeldete zweijährige Freiheitsstrafe mit den bereits rechtskräftig verhängten Strafen zusammenwirkt, muss anhand des vollständigen Urteilsspruchs geklärt werden. Die bloße Addition der einzelnen Strafmaße wäre deshalb nicht zulässig.

Benko befand sich zuletzt in elektronisch überwachtem Hausarrest. Seit Oktober durfte er seine Untersuchungshaft unter entsprechenden Auflagen in einer Innsbrucker Wohnung verbringen.

Zusammenbruch der Signa-Gruppe beschäftigt weiterhin die Justiz

René Benko hatte die Signa-Gruppe über viele Jahre zu einem der größten Immobilien- und Handelskonzerne Europas aufgebaut.

Zum Unternehmensgeflecht gehörten hochwertige Immobilien, Kaufhäuser und zahlreiche Beteiligungen. In Deutschland war Signa unter anderem an Galeria Karstadt Kaufhof und SportScheck beteiligt.

Mit der Insolvenz der Signa Holding Ende November 2023 begann der Zusammenbruch des Konzerns. Es folgten weitere Insolvenzen, erhebliche Verluste für Gläubiger und Investoren sowie die Schließung von Handelsstandorten.

Auch die Beschäftigten und Innenstädte in Ostdeutschland waren von den wirtschaftlichen Folgen betroffen.

Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht zahlreiche Sachverhalte rund um den Konzernzusammenbruch. Dabei geht es unter anderem um mögliche Vermögensverschiebungen, Gläubigerschädigungen und die Verantwortung ehemaliger Führungskräfte.

Nicht alle Ermittlungen richten sich gegen Benko persönlich.

Mit dem am Donnerstag gemeldeten Schuldspruch im Millionenverfahren um die Haselsteiner-Familienstiftung kommt ein weiteres Urteil in der strafrechtlichen Aufarbeitung hinzu.

Welche Konsequenzen sich daraus für die bereits bestehende Haftstrafe ergeben und ob Rechtsmittel eingelegt werden, bleibt bis zur Veröffentlichung der vollständigen Gerichtsentscheidung offen.

Themen: UrteilInsolvenzRené BenkoSignaHans Peter HaselsteinerInnsbruckBetrugsprozessGaleria Karstadt KaufhofImmobilienwirtschaft

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