Fünf Millionen Euro verschwunden: Haselsteiner belastet René Benko vor Gericht
Der frühere Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner hat im Prozess gegen René Benko schwere Vorwürfe erhoben. Seine Familienstiftung soll durch eine persönliche Rückzahlungsgarantie des Signa-Gründers rund fünf Millionen Euro verloren haben. Benko bestreitet den Betrugsvorwurf. Am Donnerstag wird der Prozess in Innsbruck fortgesetzt.
Innsbruck. Jahrelang gehörte Hans Peter Haselsteiner zu den wichtigsten Geldgebern des Immobilienunternehmers René Benko. Gemeinsam machten sie Geschäfte, investierten Millionen und bauten die Signa-Gruppe zu einem weitverzweigten Immobilien- und Handelskonzern aus. Nun sitzen sich die beiden ehemaligen Geschäftspartner vor Gericht gegenüber. Haselsteiner wirft Benko vor, seine Familienstiftung mit einer persönlichen Rückzahlungsgarantie zur Bereitstellung von fünf Millionen Euro bewegt zu haben. Das Geld ist bis heute nicht zurückgezahlt worden.
Am Mittwoch, dem 4. November 2026, sagte der 82-jährige Industrielle als Zeuge vor dem Landesgericht Innsbruck aus. Es war sein erster Auftritt als Zeuge in einem Strafprozess rund um den Zusammenbruch der Signa-Gruppe.
Benko muss sich wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida verantworten. Der ehemalige Immobilienunternehmer bestreitet die Vorwürfe.
Haselsteiner vertraute auf Benkos Vermögen
Im Mittelpunkt der Verhandlung steht eine Garantieerklärung vom 6. November 2023. Sie entstand wenige Wochen vor der Insolvenz der Signa Holding.
Damals benötigte die wirtschaftlich angeschlagene Unternehmensgruppe dringend zusätzliche Liquidität. Besonders die deutsche Sporthandelskette SportScheck, die zum Signa-Konzern gehörte, befand sich in Schwierigkeiten.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollte Geld aus der Familienstiftung Haselsteiners helfen, die finanzielle Situation zu überbrücken.
Der Industrielle erklärte vor Gericht, er habe die Millionen nur aufgrund einer persönlichen Garantie Benkos zur Verfügung gestellt. Ohne diese Zusicherung hätte er einer entsprechenden Zahlung nicht zugestimmt.
Haselsteiner ging davon aus, dass Benko über ausreichendes Privatvermögen verfügte, um die zugesagte Rückzahlung gegebenenfalls selbst zu übernehmen.
Dass der Unternehmer nicht einmal fünf Millionen Euro aufbringen könnte, habe er sich damals nicht vorstellen können. Nach seiner Aussage hätte er auch bei einer deutlich höheren Summe nicht an Benkos Zahlungsfähigkeit gezweifelt.
Die Aussage ist für das Verfahren von erheblicher Bedeutung. Denn die Anklage muss nachweisen, dass Benko mit seiner Garantie bewusst falsche Vorstellungen über seine Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit erzeugte und die Stiftung dadurch zu einer wirtschaftlich nachteiligen Entscheidung veranlasste.
Streit über einen Aktienkauf aus dem Jahr 2022
Der finanzielle Hintergrund reicht bis in das Jahr 2022 zurück.
Damals hatte sich die Haselsteiner-Familienstiftung an einer Kapitalerhöhung der Signa Development beteiligt und Aktien im Wert von fünf Millionen Euro erworben.
Nach Haselsteiners Darstellung bestand allerdings eine besondere Vereinbarung: Der Kaufpreis sollte nicht unmittelbar bezahlt, sondern mit späteren Dividenden verrechnet werden.
Der Industrielle machte vor Gericht deutlich, dass er der Signa-Gruppe zu diesem Zeitpunkt kein zusätzliches Geld mehr zuführen wollte. Sein bestehendes wirtschaftliches Engagement sei bereits umfangreich gewesen.
Die Situation änderte sich im Herbst 2023.
Benko drängte nach Darstellung der Anklage auf eine Zahlung. Die benötigten Mittel sollten innerhalb des Konzerns weitergeleitet werden.
Die Familienstiftung überwies daraufhin rund 3,3 Millionen Euro. Gleichzeitig verzichtete sie zunächst darauf, weitere rund 1,7 Millionen Euro zurückzufordern.
Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft deshalb von einem Schaden in Höhe von rund fünf Millionen Euro aus.
Die Rückzahlung sollte spätestens bis zum 30. Juni 2024 erfolgen. Dazu kam es nicht.
Benko bestreitet Täuschung
Die Verteidigung widerspricht der Darstellung der Staatsanwaltschaft.
Benko erklärte vor Gericht, die Zahlung habe mit einer bereits bestehenden Verpflichtung aus dem Aktiengeschäft zusammengehangen. Aus seiner Sicht sei es nicht darum gegangen, Haselsteiner ohne rechtliche Grundlage zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu bewegen.
Die Garantieerklärung sei im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Abwicklung des Aktienkaufs entstanden.
Benko schilderte zudem erheblichen Druck durch seinen früheren Geschäftspartner. Die persönliche Garantie sei ihm nicht freiwillig angeboten, sondern von Haselsteiner nachdrücklich abverlangt worden.
Die Staatsanwaltschaft hält diese Argumentation für nicht überzeugend.
Nach ihrer Auffassung bestand keine fällige Zahlungsverpflichtung, die eine sofortige Überweisung der fünf Millionen Euro erforderlich gemacht hätte.
Die persönliche Garantie sei deshalb entscheidend gewesen, um die Stiftung zur Zahlung zu bewegen.
Ob Benko tatsächlich mit Täuschungsvorsatz handelte, muss das Gericht klären.
Zusätzlich geht es um ein Jagdgewehr für 80.000 Euro
Neben dem möglichen Millionenbetrug beschäftigt sich das Gericht mit einem weiteren Vorwurf.
Benko soll ein hochwertiges Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro dem Zugriff der Insolvenzverwaltung entzogen haben.
Die Waffe soll der Signa Holding gehört haben und aufwendig verziert gewesen sein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte sie nach der Insolvenz als Vermögenswert berücksichtigt werden müssen.
Benko bestreitet, das Gewehr absichtlich verborgen zu haben.
Seiner Darstellung zufolge wurde die Waffe bei der Erfassung der Vermögensgegenstände übersehen. Er habe sie verwahrt, weil er waffenrechtlich dafür verantwortlich gewesen sei.
Die Anklage bewertet den Sachverhalt anders. Sie sieht darin den Verdacht der betrügerischen Krida, also einer vorsätzlichen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.
Auch über diesen Vorwurf muss das Gericht entscheiden.
Signa-Pleite trifft auch deutsche Warenhausstandorte
Der Strafprozess betrifft zwar Vorgänge innerhalb der österreichischen Signa-Gruppe, die Folgen des Konzernzusammenbruchs reichen jedoch weit über Österreich hinaus.
Benko hatte mit seinem Unternehmen in zahlreiche Immobilien und Handelsgesellschaften investiert. In Deutschland gehörten dazu die Warenhausgruppe Galeria Karstadt Kaufhof und die Sporthandelskette SportScheck.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Konzerns führten zu Insolvenzen, Standortschließungen und dem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze.
Auch in ostdeutschen Städten waren Immobilienprojekte und Handelsstandorte von den Entwicklungen betroffen.
Der Niedergang der Signa-Gruppe hat deshalb nicht nur Anleger und Geschäftspartner geschädigt, sondern auch die Zukunft größerer innerstädtischer Einzelhandelsflächen beeinflusst.
Im aktuellen Strafprozess steht allerdings nicht der gesamte Zusammenbruch des Konzerns zur Entscheidung. Das Gericht untersucht konkrete Vorwürfe im Zusammenhang mit der Haselsteiner-Stiftung und dem Jagdgewehr.
Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt
Für René Benko ist es bereits das dritte Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Signa-Komplex.
Im September 2026 wurde der 49-Jährige in einem anderen Verfahren wegen betrügerischer Krida zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von insgesamt 30 Monaten verurteilt.
Seit Mitte Oktober befindet er sich im elektronisch überwachten Hausarrest und trägt eine Fußfessel.
Der neue Prozess wird am Donnerstag, dem 5. November, fortgesetzt. Neben weiteren Zeugenaussagen werden zusätzliche Beweisanträge der Verteidigung erwartet.
Ob das Landesgericht Innsbruck bereits am zweiten Verhandlungstag ein Urteil verkündet, ist offen. Bei einem Schuldspruch im aktuellen Verfahren droht Benko eine weitere Strafe.
Die Aussage Haselsteiners könnte für die Entscheidung eine wichtige Rolle spielen. Der ehemalige Geschäftspartner machte deutlich, dass er die Millionen im Vertrauen auf Benkos persönliche Zusicherung zur Verfügung gestellt habe.
Nun muss das Gericht entscheiden, ob diese Garantie ein ernst gemeintes Rückzahlungsversprechen war oder ob Benko damit seine früheren Geschäftspartner bewusst täuschte.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die neuen Anklagevorwürfe die Unschuldsvermutung.