Großangelegter Einsatz in Dresden und Bautzen

Dresden/Bautzen. Mehr als 100 Zöllnerinnen und Zöllner sind gegen mutmaßliche Schwarzarbeit in der sächsischen Baubranche vorgegangen.

Am 24. September durchsuchten Einsatzkräfte insgesamt 13 Objekte im Raum Dresden und Bautzen. Darunter waren private Wohnungen, Geschäftsräume und Unterkünfte von Arbeitnehmern.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen zwei Verantwortliche von Bauunternehmen. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 47-jährigen Deutschen und einen ebenfalls 47 Jahre alten Kasachen.

Gegen beide laufen Ermittlungsverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Beschäftigte teilweise nicht angemeldet

Den beiden Männern wird unter anderem vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig abgeführt zu haben.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand sollen Arbeitnehmer teilweise überhaupt nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden sein.

In anderen Fällen sollen Beiträge nur unvollständig abgeführt worden sein.

Der Verdacht betrifft eine Vielzahl von Fällen.

Fast drei Millionen Euro an Rechnungen

Besonders auffällig ist die Summe der mutmaßlichen Scheinrechnungen.

Zwischen Anfang 2023 und Mitte 2026 sollen die Beschuldigten Rechnungen angeblicher Serviceunternehmen in Höhe von fast drei Millionen Euro verbucht haben.

Nach dem Vorwurf der Ermittler standen diesen Rechnungen keine tatsächlichen Leistungen gegenüber.

Die Rechnungen sollen vielmehr dazu gedient haben, Schwarzarbeit zu verdecken.

Ob und in welchem Umfang dadurch Sozialversicherungsbeiträge oder weitere Abgaben hinterzogen wurden, ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen.

13 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt

Die Durchsuchungen waren zuvor von den zuständigen Amtsgerichten in Bautzen und Dresden angeordnet worden.

Beantragt hatten die Maßnahmen die Staatsanwaltschaften Dresden und Görlitz.

Der Zoll setzte die Beschlüsse anschließend zeitgleich an mehreren Orten um.

Neben Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren auch Beschäftigte des Finanzamtes Dresden beteiligt.

Mobiltelefone und Datenträger beschlagnahmt

Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler umfangreiches Material sicher.

Dazu gehören Mobiltelefone, elektronische Datenträger sowie zahlreiche Papierunterlagen.

Diese müssen nun ausgewertet werden.

Gerade bei Wirtschaftsstrafverfahren können Buchhaltung, Zahlungsbewegungen, Kommunikation mit Geschäftspartnern und Personalunterlagen entscheidend dafür sein, ob sich der Tatverdacht erhärtet.

300.000 Euro auf Konto gepfändet

Parallel zu den Durchsuchungen griffen die Behörden auch auf Vermögenswerte zu.

Mehr als 22.000 Euro Bargeld wurden sichergestellt.

Hinzu kommt ein Pkw mit einem geschätzten Wert von rund 15.000 Euro.

Besonders groß ist der Betrag auf einem Bankkonto: Dort wurden 300.000 Euro gepfändet.

Die Maßnahmen dienen der Vorbereitung einer möglichen Vermögensabschöpfung.

Sollte sich im weiteren Verfahren bestätigen, dass Vermögenswerte aus Straftaten stammen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen eingezogen werden.

Baubranche besonders im Fokus

Die Baubranche gehört seit Jahren zu den Schwerpunktbereichen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Hintergrund sind unter anderem komplexe Subunternehmerketten, wechselnde Beschäftigungsverhältnisse und die Gefahr, dass Arbeitnehmer nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet werden.

Auch der Einsatz vermeintlicher Serviceunternehmen und fingierter Rechnungen spielt bei entsprechenden Ermittlungen immer wieder eine Rolle.

Im aktuellen Verfahren müssen die Behörden nun klären, welche Firmen tatsächlich Leistungen erbracht haben, welche Arbeitskräfte eingesetzt wurden und welche Geldströme hinter den Rechnungen stehen.

Ermittlungen dürften noch lange dauern

Mit dem Einsatz ist das Verfahren keineswegs abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaften Dresden und Görlitz sowie das Hauptzollamt Dresden rechnen mit umfangreichen weiteren Ermittlungen.

Allein die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone, Datenträger und Geschäftsunterlagen dürfte erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Für die beiden Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.