Dresden: Mordanklage nach tödlicher Polizeiflucht – 23-Jähriger wieder auf freiem Fuß
Nach einer tödlichen Verfolgungsfahrt von Pirna nach Dresden hat die Staatsanwaltschaft einen 23-Jährigen wegen Mordes angeklagt. Der Mann soll unter Drogeneinfluss mit bis zu 115 km/h vor der Polizei geflüchtet sein. Ein 32-jähriger Autofahrer starb nach dem Zusammenstoß. Der Beschuldigte befindet sich inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Dresden. Ein halbes Jahr nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf der Dohnaer Straße hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen 23-jährigen Deutschen Anklage wegen Mordes erhoben. Der Mann soll am 9. Mai 2026 während einer Flucht vor der Polizei mehrere rote Ampeln missachtet und schließlich mit hoher Geschwindigkeit einen anderen Wagen gerammt haben, dessen 32-jähriger Fahrer vier Tage später an seinen schweren Verletzungen starb.
Neben Mord wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Dresden entscheiden.
Besonders bemerkenswert ist, dass sich der 23-Jährige trotz der schweren Vorwürfe inzwischen wieder auf freiem Fuß befindet. Hintergrund sind Zweifel an seiner möglichen Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat.
Verfolgungsfahrt begann in Pirna
Nach den Ermittlungen soll der Beschuldigte am Morgen des 9. Mai gegen 6.30 Uhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Kleintransporter von Bad Gottleuba-Berggießhübel in Richtung Pirna gefahren sein.
An der Clara-Zetkin-Straße in Pirna fiel der Fahrer Polizeibeamten auf, weil er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein soll. Die Beamten nahmen daraufhin die Verfolgung auf.
Gegen 7 Uhr gelang es den Polizisten, auf der Bundesstraße 172 in Richtung Dresden erneut Sichtkontakt zum Kleintransporter herzustellen.
Der 23-Jährige soll versucht haben, sich einer Kontrolle zu entziehen. Dazu habe er seine Geschwindigkeit erheblich gesteigert.
Auf Streckenabschnitten, auf denen lediglich 50 km/h erlaubt waren, soll der Mann zeitweise mit bis zu 115 km/h gefahren sein.
Mit 95 km/h bei Rot in Kreuzung gefahren
Die anschließende Verfolgungsfahrt erstreckte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft über etwa fünf Minuten. Sie führte von Pirna über Dohna bis auf die Dohnaer Straße in Dresden.
Während dieser Fahrt soll der Beschuldigte mehrere rote Ampeln überfahren haben, ohne seine Geschwindigkeit zu verringern. Auch die Aufforderungen der Polizeibeamten, anzuhalten, habe er ignoriert.
An der Kreuzung Dohnaer Straße und Langer Weg kam es schließlich zum folgenschweren Zusammenstoß.
Der 23-Jährige soll mit etwa 95 km/h bei Rot in den Kreuzungsbereich gefahren sein. Gleichzeitig näherte sich ein 32-jähriger Autofahrer, der nach den Ermittlungen berechtigt in die Kreuzung einfuhr.
Der Kleintransporter kollidierte mit dessen Fahrzeug.
Die Wucht des Aufpralls war erheblich. Der Wagen des 32-Jährigen wurde nach Angaben der Ermittlungsbehörde rund 75 Meter über den Asphalt geschleudert.
Der Fahrer erlitt schwerste Verletzungen und starb am 13. Mai 2026, vier Tage nach dem Unfall.
Staatsanwaltschaft geht von Tötungsvorsatz aus
Die Staatsanwaltschaft bewertet das Geschehen nicht lediglich als schweren Verkehrsunfall.
Sie wirft dem Beschuldigten vor, den Zusammenstoß mit Tötungsvorsatz verursacht zu haben. Deshalb wurde Anklage wegen Mordes erhoben.
Für die strafrechtliche Bewertung ist insbesondere entscheidend, ob der 23-Jährige den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers zumindest billigend in Kauf genommen hat und ob die Voraussetzungen eines Mordmerkmals erfüllt sind.
Die Anklage bedeutet allerdings noch keine Feststellung der Schuld. Ob sich die Vorwürfe im gerichtlichen Verfahren bestätigen, bleibt abzuwarten.
Neben dem Mordvorwurf werden auch das mutmaßlich verbotene Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und die Gefährdung des Straßenverkehrs Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sein.
Haftbefehl aufgehoben – mögliche Schuldunfähigkeit
Der 23-Jährige wurde unmittelbar nach dem Unfall am 9. Mai vorläufig festgenommen. Vom 10. Mai bis zum 1. Oktober 2026 befand er sich in Untersuchungshaft.
Am 1. Oktober entschied das Landgericht Dresden jedoch, den Haftbefehl aufzuheben.
Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei.
Seit dieser Entscheidung befindet sich der Mann wieder auf freiem Fuß.
Die mögliche Schuldunfähigkeit ist für das Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nach deutschem Strafrecht setzt eine Verurteilung grundsätzlich voraus, dass der Täter zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Ob diese Voraussetzung beim Beschuldigten gegeben war, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.
Allein der Umstand, dass ein Mensch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht, bedeutet rechtlich nicht automatisch, dass er schuldunfähig ist.
Landgericht Dresden entscheidet über Prozess
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der 23-Jährige bislang nicht vorbestraft. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat er sich bisher nicht geäußert.
Die Anklage liegt nun beim Schwurgericht des Landgerichts Dresden.
Das Gericht muss zunächst prüfen, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Erst danach wird ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt.
Ob der Beschuldigte wegen Mordes verurteilt werden kann und welche Bedeutung seine mögliche Schuldunfähigkeit hat, wird im gerichtlichen Verfahren zu klären sein.
Für den 23-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.