Razzia gegen „Kollektiv Zwickau“: Fünf Festnahmen nach Gewaltvorwürfen
Bei einer groß angelegten Razzia gegen das mutmaßlich linksextremistische „Kollektiv Zwickau“ hat die Polizei fünf Männer festgenommen. Zwölf Beschuldigte stehen im Verdacht, politische Gegner angegriffen und Sachbeschädigungen begangen zu haben. Während eines Einsatzes soll ein 20-Jähriger einen Polizeibeamten attackiert haben.
Zwickau. Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen sind am Dienstag, dem 3. November 2026, mit umfangreichen Durchsuchungen gegen das sogenannte „Kollektiv Zwickau“ vorgegangen. Die Ermittlungen richten sich gegen zwölf Männer im Alter von 18 bis 36 Jahren. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, um politische Gegner gewaltsam anzugreifen und Sachbeschädigungen zu begehen. Bei dem Einsatz in mehreren Bundesländern wurden fünf Beschuldigte festgenommen.
Die Durchsuchungen fanden in Zwickau, Dresden, Leipzig, Saalfeld, Bremen und Hamburg statt. Neben dem Landeskriminalamt Sachsen waren auch Ermittler aus Thüringen, Bremen und Hamburg beteiligt.
Gruppe soll seit 2022 Gewalttaten geplant haben
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen sich die Beschuldigten im Jahr 2022 in Zwickau zu einer kommunistischen Gruppierung zusammengeschlossen haben. Unter dem Namen „Kollektiv Zwickau“ hätten sie sich zum Ziel gesetzt, gegen rechtsradikale und aus ihrer Sicht menschenfeindliche Strukturen vorzugehen.
Die Ermittler werfen den Männern vor, sich über mehrere Jahre hinweg zur Begehung von Straftaten verabredet zu haben. Im Mittelpunkt stehen Körperverletzungen gegen politisch Andersdenkende sowie Sachbeschädigungen.
Die für linksextremistische Straftaten zuständige Sonderkommission LinX des Landeskriminalamtes Sachsen führt die Ermittlungen.
Die Behörden prüfen, welche Taten den einzelnen Beschuldigten zugeordnet werden können und ob diese im Zusammenhang mit einer gemeinsam organisierten Gruppierung begangen wurden.
Angriff auf mehrere Personen in Zwickauer Park
Zu den untersuchten Vorfällen gehört ein mutmaßlicher Angriff im Zwickauer Schlobigpark im Sommer 2024.
Dort sollen mehrere Menschen von Angreifern mit Teleskopschlagstöcken attackiert worden sein. Drei Personen wurden nach bisherigen Erkenntnissen verletzt.
Auch Gewalttaten im Zusammenhang mit einer AfD-Veranstaltung am 27. Juli 2024 in Saalfeld werden der Gruppierung zugerechnet.
Darüber hinaus prüfen die Ermittler einen Angriff auf ein Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ vom September 2026.
Ob sämtliche untersuchten Taten tatsächlich von Mitgliedern des „Kollektivs Zwickau“ begangen wurden, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
20-Jähriger soll Polizisten angegriffen haben
Das Amtsgericht Dresden hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits vor dem Einsatz Haftbefehle gegen vier Beschuldigte erlassen. Bei ihnen handelt es sich um Männer im Alter von 22, 22, 33 und 36 Jahren.
Alle vier wurden am Dienstag festgenommen.
Während einer weiteren Durchsuchung soll ein 20-jähriger Beschuldigter einen Polizeibeamten tätlich angegriffen haben. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft auch seine vorläufige Festnahme an.
Damit erhöhte sich die Zahl der Festgenommenen auf fünf.
Die Männer sollten noch am Dienstag einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt werden. Über die weitere Untersuchungshaft war zum Zeitpunkt der offiziellen Nachmittagsmeldung noch nicht abschließend entschieden.
Polizei stellt Datenträger und Propagandamaterial sicher
Die Durchsuchungen erstreckten sich über vier Bundesländer. Der Schwerpunkt lag nach Angaben des Landeskriminalamtes im Raum Zwickau.
Auch in Leipzig und Dresden rückten Einsatzkräfte zu mehreren Objekten aus. Welche konkreten Wohnungen durchsucht wurden, teilten die Ermittlungsbehörden zunächst nicht vollständig mit.
Am Nachmittag meldeten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt den Abschluss der Durchsuchungen.
Dabei wurden unter anderem elektronische Geräte beziehungsweise Datenträger und zahlreiche Propagandamittel sichergestellt.
Die Ermittler werden die Gegenstände nun auswerten. Dabei dürfte insbesondere untersucht werden, ob sich Hinweise auf die Organisation der Gruppierung, Absprachen zwischen Beschuldigten oder die Vorbereitung einzelner Gewalttaten finden lassen.
Ermittlungen wegen krimineller Vereinigung
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches.
Dieser Straftatbestand erfasst unter bestimmten Voraussetzungen Zusammenschlüsse, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist.
Für die Ermittlungen ist deshalb nicht allein entscheidend, ob einzelne Beschuldigte an Gewalttaten beteiligt waren. Geprüft werden muss auch, ob eine entsprechende organisierte Verbindung bestand und welche Rolle die jeweiligen Mitglieder darin spielten.
Die politische Ausrichtung einer Gruppe begründet für sich genommen keine Strafbarkeit. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die nachgewiesenen Handlungen.
Für sämtliche Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Weitere Ermittlungen nach bundesweiter Razzia
Mit den Durchsuchungen hat das Verfahren gegen das „Kollektiv Zwickau“ eine neue Phase erreicht.
Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände und die weiteren Vernehmungen sollen klären, welche Straftaten den Beschuldigten konkret vorgeworfen werden können.
Noch offen ist, ob gegen sämtliche zwölf Männer Anklage erhoben wird. Auch die Zahl der möglicherweise von der Gruppierung begangenen Gewalttaten wurde von der Staatsanwaltschaft bislang nicht abschließend beziffert.
Die Ermittlungen dauern an.