Sächsische Separatisten: Staatsschutzprozess nach Aufhebung mehrerer Haftbefehle fortgesetzt
Gericht überprüft schwere Terrorvorwürfe
Dresden. Der Staatsschutzprozess gegen acht Angeklagte im Verfahren um die sogenannten Sächsischen Separatisten wird am Dienstag, 3. November 2026, vor dem Oberlandesgericht Dresden fortgesetzt. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr im Prozessgebäude am Hammerweg. Besondere Aufmerksamkeit erhält das Verfahren nach einer Entscheidung des Gerichts vom 29. Oktober: Drei Angeklagte wurden nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft aus der Haft entlassen. Bei einem vierten setzte der Senat den Haftbefehl unter Bedingungen außer Vollzug.
Die Entscheidungen sind deshalb von Bedeutung, weil der Staatsschutzsenat bei mehreren Angeklagten den dringenden Tatverdacht nicht mehr im ursprünglich angenommenen Umfang als gegeben ansieht.
Bundesanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe
Die Bundesanwaltschaft wirft den acht Angeklagten unter anderem vor, an einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein.
Nach Darstellung der Anklage soll die Gruppierung den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ordnung und die Errichtung eines nationalsozialistisch ausgerichteten Herrschaftssystems vorbereitet haben.
Das Verfahren begann am 23. Januar 2026.
Seitdem beschäftigt sich der Staatsschutzsenat mit den Vorwürfen, Beweismitteln und der jeweiligen Rolle der Angeklagten.
Dabei gilt für sämtliche Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Gericht hebt drei Haftbefehle auf
Am 29. Oktober teilte das Oberlandesgericht eine wichtige Veränderung im Verfahren mit.
Die Haftbefehle gegen drei Angeklagte wurden aufgehoben.
Bei zwei von ihnen sah der Senat den dringenden Tatverdacht nicht mehr in vollem Umfang als gegeben an und verneinte außerdem den Haftgrund der Fluchtgefahr.
Bei einem dritten Angeklagten bewertete das Gericht die weitere Untersuchungshaft als unverhältnismäßig.
Bei einem vierten Angeklagten wurde der Vollzug des Haftbefehls ausgesetzt. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine Sicherheitsleistung, die zum Zeitpunkt der Gerichtsmitteilung noch nicht hinterlegt war.
Die Entscheidungen bedeuten keinen Freispruch. Sie zeigen jedoch, dass das Gericht die Voraussetzungen der Untersuchungshaft anhand des bisherigen Verfahrensverlaufs neu bewertet hat.
Welche Bedeutung hat die Haftentscheidung?
Für die Fortsetzung des Verfahrens ist entscheidend, zwischen dem Verdacht einer Straftat und den besonderen Voraussetzungen einer Untersuchungshaft zu unterscheiden.
Eine Haftfortdauer setzt unter anderem einen ausreichend starken Tatverdacht und einen gesetzlichen Haftgrund voraus. Außerdem muss sie verhältnismäßig sein.
Wenn ein Gericht einen Haftbefehl aufhebt, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass sämtliche Tatvorwürfe entfallen.
Im Dresdner Verfahren ist dennoch bemerkenswert, dass der Senat ausdrücklich Zweifel am dringenden Tatverdacht in Teilen der Vorwürfe erkennen lässt.
Die Verteidigung kann sich bei ihrer weiteren Argumentation auf diese gerichtlichen Einschätzungen beziehen.
Die Bundesanwaltschaft muss ihre Anklagevorwürfe weiterhin im Hauptverfahren beweisen.
Verhandlungen reichen bis 2027
Das Verfahren ist auf zahlreiche weitere Sitzungstage angelegt.
Nach der aktuellen Planung soll bis mindestens Juni 2027 verhandelt werden. Der Staatsschutzsenat hat zusätzliche Termine bis zum 25. Juni festgelegt.
Für den 3. November ist ein regulärer Fortsetzungstermin angesetzt.
Welche konkreten Beweise oder Zeugenaussagen an diesem Sitzungstag behandelt werden, geht aus der veröffentlichten Terminplanung nicht hervor.
Entscheidend wird sein, wie sich die Beweislage im weiteren Verfahren entwickelt und welche Vorwürfe am Ende einer gerichtlichen Prüfung standhalten.