Streit über Sozialleistungen und Arbeitsmarktintegration

Bürgergeld für Ukrainer unter Kritik: War Deutschlands Sonderregelung ein Fehler?

Seit 2022 erhalten bedürftige ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland Bürgergeld oder Sozialhilfe. Die Regelung steht zunehmend in der Kritik. Die Bundesregierung will neu eingereiste Geflüchtete wieder dem Asylbewerberleistungsgesetz zuordnen. Doch die Beschäftigungszahlen zeigen ein differenzierteres Bild.

Von Sebastian Krüger 5 Min. Lesezeit

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Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit Foto: Bundesagentur für Arbeit / Stefan Brending

Berlin. War es ein Fehler, ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Deutschland von Anfang an Zugang zur regulären Grundsicherung zu gewähren? Diese Frage wird mehr als vier Jahre nach Beginn des russischen Angriffskrieges erneut diskutiert. Ein Kommentar der Neuen Zürcher Zeitung stellt die damalige Entscheidung grundsätzlich infrage. Tatsächlich liegt die Beschäftigungsquote ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt der ausländischen Erwerbsbevölkerung. Zugleich zeigen aktuelle Untersuchungen, dass immer mehr Geflüchtete eine Arbeit aufnehmen.

Die Bundesregierung hat bereits eine Änderung der bisherigen Regelung auf den Weg gebracht. Ukrainische Schutzsuchende, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen bei Bedürftigkeit künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für früher eingereiste Menschen bleibt die bisherige Grundsicherung grundsätzlich bestehen.

Warum Ukrainer seit 2022 Bürgergeld erhalten

Nach Beginn der russischen Invasion im Februar 2022 flohen Millionen Menschen aus der Ukraine in europäische Staaten. Deutschland nahm innerhalb kurzer Zeit eine große Zahl Schutzsuchender auf.

Die Europäische Union aktivierte damals die sogenannte Massenzustromrichtlinie. Dadurch erhielten ukrainische Geflüchtete vorübergehenden Schutz, ohne ein reguläres Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Ab Juni 2022 konnten bedürftige ukrainische Geflüchtete in Deutschland Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehungsweise Sozialhilfe beziehen. Die damalige Bundesregierung wollte damit den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sprachkursen und zur Betreuung durch die Jobcenter erleichtern.

Zugleich sollte vermieden werden, dass Hunderttausende Menschen dauerhaft in einem gesonderten Leistungssystem verbleiben.

Die Entscheidung war jedoch von Beginn an umstritten. Kritiker bemängelten, dass ukrainische Geflüchtete damit anders behandelt wurden als viele andere Schutzsuchende.

Auch die Frage, ob die reguläre Grundsicherung ausreichend Anreize zur schnellen Arbeitsaufnahme setzt, wurde wiederholt aufgeworfen.

Nur 37 Prozent der Ukrainer Anfang 2026 beschäftigt

Ein Blick auf die Beschäftigungsstatistik zeigt, weshalb die Diskussion anhält.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die Beschäftigungsquote ukrainischer Staatsangehöriger im Januar 2026 bei 37,0 Prozent. Insgesamt waren rund 373.200 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit abhängig beschäftigt, darunter etwa 321.500 sozialversicherungspflichtig.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Beschäftigung allerdings deutlich gestiegen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung registrierte allein zwischen Januar 2025 und Januar 2026 einen Zuwachs von rund 74.000 Beschäftigten.

Auch die Beschäftigungsquote erhöhte sich innerhalb dieses Zeitraums um 5,2 Prozentpunkte.

Damit sind die Ergebnisse keineswegs unverändert geblieben. Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt schreitet voran, benötigt jedoch mehr Zeit, als ursprünglich vielfach erwartet wurde.

Jeder Zweite aus der ersten Fluchtwelle inzwischen in Arbeit

Bei der Bewertung der Zahlen spielt die Aufenthaltsdauer eine wesentliche Rolle.

Die allgemeine Beschäftigungsquote erfasst ukrainische Staatsangehörige unabhängig davon, ob sie bereits seit 2022 oder erst seit wenigen Monaten in Deutschland leben.

Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass etwa die Hälfte der zu Kriegsbeginn eingereisten Geflüchteten dreieinhalb Jahre nach ihrer Ankunft erwerbstätig war.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung kommt für früh eingereiste Personen im Alter zwischen 20 und 50 Jahren ebenfalls auf eine Erwerbstätigenquote von mehr als 50 Prozent.

Die Ergebnisse sprechen dafür, dass die Dauer des Aufenthalts und der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse eine erhebliche Bedeutung für den Berufseinstieg haben.

Hinzu kommt die Zusammensetzung der ukrainischen Fluchtbevölkerung. Unter den Schutzsuchenden befinden sich viele Frauen mit Kindern, die neben Sprachkursen und der Arbeitssuche auch Betreuungsaufgaben übernehmen.

Schwierigkeiten entstehen zudem bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Hoch qualifizierte Menschen können deshalb nicht immer unmittelbar in ihren erlernten Berufen arbeiten.

Bürgergeldbezug bedeutet nicht automatisch Arbeitslosigkeit

Ein weiterer Streitpunkt ist die Zahl ukrainischer Bürgergeldempfänger.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die SGB-II-Hilfequote ukrainischer Staatsangehöriger im erwerbsfähigen Alter im Juli 2025 bei 51,9 Prozent.

Diese Zahl darf jedoch nicht mit der Arbeitslosenquote gleichgesetzt werden.

Auch Erwerbstätige mit geringen Einkommen können ergänzende Leistungen erhalten. Außerdem gehören Menschen, die an Sprachkursen teilnehmen, Angehörige betreuen oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, zu den möglichen Leistungsberechtigten.

Dass jemand Bürgergeld erhält, bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass die betreffende Person arbeitslos ist oder keine eigenen Bemühungen um Beschäftigung unternimmt.

Umgekehrt zeigen die Zahlen, dass weiterhin ein erheblicher Teil der ukrainischen Bevölkerung in Deutschland auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Bundesregierung will Leistungen für Neuankömmlinge ändern

Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat sich darauf verständigt, einen Teil der ukrainischen Geflüchteten wieder dem Asylbewerberleistungsgesetz zuzuordnen.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 19. November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und Anfang 2026 in den Bundestag eingebracht.

Betroffen sein sollen Menschen, die seit dem 1. April 2025 eingereist sind und einen Aufenthaltstitel aufgrund des vorübergehenden Schutzes erhalten haben.

Für sie sollen bei Bedürftigkeit künftig die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten.

Die Bundesregierung verbindet diese Änderung mit strengeren Vorgaben zur Arbeitsaufnahme. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen verpflichtet werden können, sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Bei fehlenden Deutschkenntnissen ist die Teilnahme an Integrationskursen vorgesehen.

Bestehende Bewilligungen sollen während einer Übergangsfrist weiterlaufen können, um zusätzliche Verwaltungsverfahren zu vermeiden.

Ein endgültiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens war in den zuletzt veröffentlichten Informationen des Bundesarbeitsministeriums noch nicht ausgewiesen.

Führt weniger Bürgergeld tatsächlich zu mehr Beschäftigung?

Die entscheidende Frage ist, ob geringere Sozialleistungen eine schnellere Arbeitsaufnahme bewirken.

Befürworter einer Einschränkung argumentieren, dass ein niedrigeres Leistungsniveau den finanziellen Anreiz erhöhen könne, möglichst rasch eine Beschäftigung aufzunehmen. Außerdem verweisen sie auf die unterschiedliche Behandlung ukrainischer Geflüchteter und anderer Schutzsuchender.

Kritiker halten dagegen, dass geringere Leistungen allein weder Sprachprobleme noch Schwierigkeiten bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen beseitigen.

Die Bundesregierung selbst hatte den Zugang zur Grundsicherung 2022 auch damit begründet, dass Jobcenter die Arbeitsmarktintegration unterstützen sollten.

Die Erfahrungen zeigen inzwischen, dass mehrere Faktoren zusammenwirken. Neben den verfügbaren Stellen spielen die Kinderbetreuung, Deutschkenntnisse, der Gesundheitszustand und die regionale Wirtschaftsstruktur eine Rolle.

Hinzu kommt, dass nicht jede kurzfristig aufgenommene Beschäftigung langfristig den Lebensunterhalt sichert.

Aus den bisher vorliegenden Beschäftigungszahlen lässt sich deshalb nicht eindeutig ableiten, wie viele Menschen ohne Bürgergeld schneller eine Arbeit aufgenommen hätten.

Der politische Streit dürfte weitergehen

Mehr als vier Jahre nach Kriegsbeginn bleibt die Unterstützung ukrainischer Geflüchteter eine finanzielle und gesellschaftliche Herausforderung.

Deutschland bietet weiterhin mehr als einer Million Menschen aus der Ukraine Schutz. Gleichzeitig arbeitet eine wachsende Zahl von ihnen in deutschen Betrieben und zahlt Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge.

Die Bundesregierung versucht nun, die Sozialleistungen für einen Teil der Geflüchteten zu verändern, ohne deren Zugang zum Arbeitsmarkt einzuschränken.

Ob diese Umstellung tatsächlich zu höheren Beschäftigungsquoten und geringeren staatlichen Ausgaben führt, wird sich erst anhand der weiteren Entwicklung beurteilen lassen.

Die grundsätzliche Frage reicht über den Kreis ukrainischer Geflüchteter hinaus: Wie muss ein Sozialleistungssystem gestaltet sein, damit Menschen nach ihrer Ankunft ausreichend geschützt werden und zugleich möglichst schnell wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können?

Themen: MigrationBürgergeldSozialleistungenArbeitsmarktIntegrationBundesregierungUkraineUkrainische Geflüchtete

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