Elterngeld soll steigen: Bundesregierung plant neue Regeln für Familien
Die Bundesregierung will das Elterngeld erstmals seit fast 20 Jahren erhöhen. Künftig sollen Eltern bis zu 1.900 Euro monatlich erhalten können. Auch die Aufteilung der Bezugsmonate soll sich ändern. Gleichzeitig bleiben viele bürokratische Anforderungen bestehen. Der Gesetzentwurf liegt seit Ende Oktober vor.
Berlin. Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Elterngeldes. Der monatliche Höchstbetrag soll von bisher 1.800 auf 1.900 Euro steigen, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro. Zugleich will Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) die Aufteilung der Elternmonate verändern und die Beantragung vereinfachen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 30. Oktober 2026 veröffentlicht. Beschlossen sind die neuen Regelungen noch nicht.
Für Familien bedeutet das Vorhaben eine Mischung aus höheren Leistungen und veränderten Anspruchsvoraussetzungen. Besonders die geplante Neuberechnung des Elterngeldes könnte dazu führen, dass Eltern je nach Aufteilung ihrer Bezugsmonate unterschiedlich stark von der Reform profitieren.
Elterngeld steigt auf bis zu 1.900 Euro
Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 wurden die Mindest- und Höchstbeträge nicht erhöht. Während die Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, blieben die gesetzlichen Beträge unverändert.
Das soll sich nun ändern.
Nach dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums steigt der Mindestbetrag beim Basiselterngeld auf 330 Euro monatlich. Der Höchstbetrag soll künftig 1.900 Euro betragen.
Die tatsächliche Höhe hängt weiterhin vom Einkommen vor der Geburt und den geltenden Berechnungsregeln ab.
Eine pauschale Erhöhung um 100 Euro für sämtliche Eltern ist damit nicht verbunden. Vielmehr sollen sich neben den Mindest- und Höchstbeträgen auch die Prozentsätze ändern, nach denen das vorherige Einkommen ersetzt wird.
Neues Modell: Vier Monate für jeden Elternteil
Eine wesentliche Änderung betrifft die Aufteilung der Bezugsmonate.
Bisher können Eltern gemeinsam grundsätzlich bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn beide Elternteile die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Üblicherweise übernimmt ein Elternteil zwölf Monate, während der andere zwei Monate nutzt.
Künftig ist ein sogenanntes 4+6+4-Modell vorgesehen.
Demnach sollen vier Monate fest für die Mutter und vier Monate für den Vater reserviert werden. Die verbleibenden sechs Monate könnten beide Elternteile flexibel untereinander aufteilen.
Die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten bleibt damit erhalten. Ursprüngliche Überlegungen, sie auf zwölf Monate zu verkürzen, wurden nicht in den aktuellen Entwurf übernommen.
Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten können.
Für Paare, bei denen bislang überwiegend ein Elternteil die Betreuung übernommen hat, würde das neue Modell allerdings eine erhebliche Veränderung bedeuten.
Wer die gesamten 14 Monate ausschöpfen möchte, müsste die reservierten Bezugsmonate entsprechend berücksichtigen.
Erst 80 Prozent, danach nur noch 50 Prozent
Auch die Berechnung der monatlichen Leistung soll verändert werden.
Für die jeweils vier reservierten Monate sieht der Gesetzentwurf eine Einkommensersatzrate von 80 Prozent vor. In den übrigen Monaten soll sie auf 50 Prozent sinken.
Bisher erhalten Eltern beim Basiselterngeld im Regelfall rund 65 bis 67 Prozent ihres wegfallenden Nettoeinkommens. Bei niedrigeren Einkommen gelten besondere Berechnungsregeln.
Durch das neue Modell könnte eine kürzere Elternzeit finanziell attraktiver werden. Wer dagegen über einen längeren Zeitraum Elterngeld bezieht, würde in späteren Monaten einen geringeren Anteil des vorherigen Einkommens ersetzt bekommen.
Ob eine Familie durch die Reform insgesamt mehr oder weniger Geld erhält, hängt deshalb nicht allein von den höheren Mindest- und Höchstbeträgen ab.
Entscheidend sind auch das bisherige Einkommen, die Verteilung der Bezugsmonate und mögliche weitere Leistungen.
Weniger Bürokratie bei der Berechnung geplant
Neben den finanziellen Änderungen verspricht die Bundesregierung ein einfacheres Antragsverfahren.
Ein wichtiger Schritt soll die Vereinheitlichung des sogenannten Bemessungszeitraums sein. Damit ist der Zeitraum gemeint, dessen Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird.
Künftig soll für Angestellte und Selbstständige grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Geburt maßgeblich sein.
Für Beschäftigte könnte damit die Jahreslohnsteuerbescheinigung als zentraler Einkommensnachweis dienen.
Außerdem sollen Weihnachtsgeld und andere bisher nicht berücksichtigte Sonderzahlungen aus dem maßgeblichen Kalenderjahr künftig in die Einkommensberechnung einfließen.
Das könnte insbesondere Beschäftigten zugutekommen, die einen Teil ihres Jahreseinkommens durch Sonderzahlungen erhalten.
Auch der Geschwisterbonus soll über einen längeren Zeitraum gezahlt werden. Die Möglichkeiten, gleichzeitig Basiselterngeld zu beziehen, sollen wieder erweitert werden.
Bundesrat fordert einfachere Anträge
Trotz der geplanten Änderungen bleibt die Beantragung des Elterngeldes ein aufwendiges Verwaltungsverfahren.
Eltern müssen Angaben zu ihrer Beschäftigung, ihrem Einkommen, dem geplanten Leistungsbezug und weiteren persönlichen Umständen machen. Je nach Lebenssituation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Die Zuständigkeit liegt bei den Elterngeldstellen der Länder. Unterschiedliche Verwaltungsverfahren und technische Systeme erschweren bislang eine durchgehend einheitliche Bearbeitung.
Der Bundesrat hat deshalb bereits im September 2026 eine umfassende Vereinfachung gefordert.
Unter anderem sollen die Berechnung und die Anrechnung anderer Einkünfte leichter nachvollziehbar werden. Auch eine stärkere Vereinheitlichung der Antragsverfahren steht zur Diskussion.
Die Bundesregierung hatte zuvor angekündigt, den digitalen Zugang zu Familienleistungen verbessern zu wollen. Ein vollständig automatisiertes Verfahren für sämtliche Elterngeldanträge ist mit dem aktuellen Gesetzentwurf jedoch noch nicht geschaffen.
Reform muss noch beschlossen werden
Die geplanten Änderungen sind bislang nicht in Kraft getreten. Der Entwurf muss das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Erst nach dem parlamentarischen Beschluss steht verbindlich fest, welche Regelungen gelten und ab welchem Zeitpunkt sie auf neue Geburten angewendet werden.
Für werdende Eltern ist das besonders wichtig. Wer bereits eine Schwangerschaft plant oder kurz vor der Geburt eines Kindes steht, benötigt verlässliche Informationen über die spätere Höhe und Dauer der Leistungen.
Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Reform soll das Elterngeld finanziell attraktiver machen und eine stärkere Beteiligung beider Elternteile an der Kinderbetreuung fördern. Gleichzeitig wird sich erst nach ihrer Umsetzung zeigen, ob die neuen Berechnungsregeln und Verwaltungsverfahren tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung der Familien führen.