Bundesjustizministerin legt Reform des Sexualstrafrechts vor

Catcalling soll strafbar werden: Bis zu einem Jahr Haft für sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung durch Worte oder Gesten soll in Deutschland künftig strafbar sein. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Auch für Vergewaltigungen sind schärfere Strafen und längere Verjährungsfristen vorgesehen.

Von Sebastian Krüger 3 Min. Lesezeit

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Justizministerin Hubig will sexuelle Belästigung durch Worte und Gesten bestrafen.
Justizministerin Hubig will sexuelle Belästigung durch Worte und Gesten bestrafen. Foto: Felix Zahn

Berlin. Wer andere Menschen mit aufdringlichen sexuellen Bemerkungen oder Gesten bedrängt, könnte künftig strafrechtlich verfolgt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Montag, dem 2. November 2026, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Vorgesehen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr für bestimmte Formen verbaler und nonverbaler sexueller Belästigung.

Die geplante Regelung betrifft das sogenannte Catcalling. Darunter werden unerwünschte sexualisierte Zurufe, anzügliche Bemerkungen oder Gesten verstanden, die sich gegen Menschen im öffentlichen Raum richten. Allerdings soll nicht jede unangenehme Bemerkung automatisch eine Straftat darstellen.

Wann werden sexuelle Bemerkungen strafbar?

Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung des Paragrafen 184i im Strafgesetzbuch vor. Bisher erfasst dieser Straftatbestand sexuelle Belästigung durch körperliche Berührungen. Künftig sollen auch bestimmte Äußerungen und Gesten ohne körperlichen Kontakt darunterfallen.

Entscheidend ist, ob eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste geeignet ist, die betroffene Person einzuschüchtern oder zu bedrängen.

Ein gewöhnliches Kompliment, ein unbeholfener Flirtversuch oder eine höfliche Kontaktaufnahme sollen nach dem Willen des Ministeriums nicht strafbar werden. Anders könnte es aussehen, wenn eine Frau nachts verfolgt und dabei wiederholt mit sexualisierten Zurufen bedrängt wird.

Auch aggressive sexuelle Aufforderungen in öffentlichen Verkehrsmitteln könnten unter die neue Vorschrift fallen.

Ob eine Handlung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, müssten im Streitfall die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte beurteilen.

Justizministerin will Schutz vor Belästigungen verbessern

Hubig begründet ihren Vorstoß mit dem Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt. Frauen und Mädchen seien besonders häufig betroffen. Der Staat müsse deshalb auch dort eingreifen können, wo Grenzüberschreitungen ohne körperlichen Kontakt stattfinden.

Der Gesetzentwurf soll eine bislang bestehende Lücke im Strafrecht schließen. Zwar können sexualisierte Äußerungen bereits heute unter bestimmten Umständen als Beleidigung, Nötigung oder Nachstellung strafbar sein. Einen eigenständigen Tatbestand für sexuelle Belästigung ausschließlich durch Worte oder Gesten gibt es bislang jedoch nicht.

Die geplante Erweiterung stößt nicht ausschließlich auf Zustimmung. Aus Teilen der Union kommen Bedenken, ob das Strafrecht das geeignete Mittel gegen sämtliche Formen verbaler Belästigung ist. Kritiker verweisen insbesondere auf die schwierige Abgrenzung zwischen strafwürdiger Einschüchterung und bloß unangemessenem Verhalten.

Der Gesetzentwurf versucht diese Grenze durch das Erfordernis einer einschüchternden oder bedrängenden Wirkung der Äußerung oder Geste zu ziehen.

Höhere Mindeststrafen bei Gruppenvergewaltigungen

Die Reform geht über die Bestrafung sexueller Zurufe hinaus. Das Bundesjustizministerium plant zugleich deutlich höhere Mindeststrafen für bestimmte schwere Sexualdelikte.

Bei gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigungen soll künftig grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten. Für andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigungen ist eine Anhebung der Mindeststrafe von zwei auf drei Jahre vorgesehen.

Ebenfalls mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe sollen künftig vorgesehen sein, wenn ein sexueller Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung eine Schwangerschaft verursacht.

Damit will das Ministerium bestimmte besonders schwerwiegende Tatkonstellationen stärker berücksichtigen.

Vergewaltigungen sollen später verjähren

Eine weitere Änderung betrifft die strafrechtliche Verjährung. Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe beziehungsweise Nötigungen soll künftig einheitlich eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten.

Nach bisherigem Recht können bestimmte dieser Straftaten bereits nach fünf Jahren verjähren. Das Ministerium sieht darin eine Schutzlücke, insbesondere wenn Betroffene erst Jahre nach einer Tat Anzeige erstatten oder neue Beweismittel auftauchen.

Die längere Frist soll den Strafverfolgungsbehörden mehr Zeit geben, entsprechende Vorwürfe zu untersuchen. Andere gesetzliche Regelungen, etwa zum Ruhen der Verjährung bei Sexualdelikten gegen Minderjährige, bleiben dabei gesondert zu berücksichtigen.

Gesetzentwurf noch nicht beschlossen

Die vorgeschlagenen Änderungen sind bislang nicht geltendes Recht. Das Bundesjustizministerium hat seinen Referentenentwurf zunächst an die Bundesländer und interessierte Verbände übermittelt.

Diese können bis zum 30. November 2026 Stellung nehmen. Anschließend muss sich die Bundesregierung mit dem Vorhaben befassen. Für eine endgültige Gesetzesänderung ist außerdem das parlamentarische Verfahren erforderlich.

Ob die geplanten Vorschriften unverändert verabschiedet werden, ist deshalb noch offen. Insbesondere die genaue Abgrenzung strafbarer sexueller Belästigung dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden.

Themen: BundesregierungSexuelle BelästigungVergewaltigungStefanie HubigSexualstrafrechtCatcalling

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