52-Jähriger gesteht schwere Gewalttaten gegen junge Frau

Vergewaltigung und Zwangsprostitution: Berliner Gericht verurteilt Täter zu Bewährungsstrafe

Bewährungsurteil sorgt für Fragen

Von Sophie Albrecht 7 Min. Lesezeit

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Gebäude des Kriminalgerichts Berlin-Moabit. Dort wurde gegen einen 52-jährigen Mann verhandelt, der eine junge Frau vergewaltigt, misshandelt und zur Prostitution gezwungen hatte.
Gebäude des Kriminalgerichts Berlin-Moabit. Dort wurde gegen einen 52-jährigen Mann verhandelt, der eine junge Frau vergewaltigt, misshandelt und zur Prostitution gezwungen hatte. Foto: Wikipedia

Berlin. Er lockte eine junge Frau nach Deutschland, zwang sie zur Prostitution, misshandelte und vergewaltigte sie. Vor einem Berliner Gericht gestand der 52-jährige Armand S. die schweren Straftaten. Trotzdem konnte er nach der Urteilsverkündung den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, setzte deren Vollstreckung jedoch für vier Jahre zur Bewährung aus. Der Fall wirft Fragen nach der strafrechtlichen Bewertung schwerer Sexualdelikte, der Anrechnung ausländischer Haftstrafen und dem Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt auf.

Mit falschen Versprechungen nach Berlin gelockt

Die Geschichte begann im Januar 2020.

Damals war die betroffene Frau gerade 19 Jahre alt. Sie lebte in Rumänien und hatte eine Beziehung mit dem späteren Täter begonnen.

Der Mann überzeugte sie, gemeinsam nach Deutschland zu reisen. In Berlin könne sie für einen Escort-Service arbeiten, erklärte er ihr.

Nach seiner Darstellung sollte sie Männer zu gesellschaftlichen Anlässen begleiten, beispielsweise zu Restaurantbesuchen.

Die junge Frau benötigte Geld für eine kostspielige Zahnbehandlung und vertraute ihrem Partner.

Gemeinsam reisten sie nach Berlin und bezogen zunächst ein Hotelzimmer im Stadtteil Wilmersdorf.

Doch wenige Tage nach der Ankunft änderte sich die Situation grundlegend.

Der Mann verlangte, dass die junge Frau in einem Bordell arbeite. Er stellte dies als notwendige Vorbereitung auf ihre angeblich geplante Tätigkeit im Escort-Bereich dar.

Zugleich nahm er ihr den Ausweis ab.

Damit begann nach den vor Gericht geschilderten Umständen eine Phase massiver Abhängigkeit und Gewalt.

Täter kontrollierte die junge Frau und nahm ihr Geld

Die 19-Jährige musste in verschiedenen Berliner Bordellen sexuelle Dienstleistungen anbieten.

Das dabei verdiente Geld nahm der Mann nach den im Prozess geschilderten Umständen vollständig an sich.

Er selbst ging keiner regulären Arbeit nach und lebte von den Einnahmen der jungen Frau.

Dabei übte er weitreichende Kontrolle über sie aus.

Unter anderem verlangte er, dass sie während ihrer Tätigkeit ihr Mobiltelefon auf laut stelle, damit er Gespräche mithören und kontrollieren konnte, ob sie ausreichend Kunden annahm.

Wenn sie aus seiner Sicht nicht genügend Geld verdiente, setzte er sie unter Druck.

Er drohte, ihrer Mutter von der Prostitution zu erzählen.

Hinzu kamen körperliche Misshandlungen und Drohungen mit einem Messer.

Auch sexuelle Gewalt gehörte zu den Taten, die später Gegenstand des Strafverfahrens wurden.

Die junge Frau war zu diesem Zeitpunkt in einem fremden Land, sprach kein Deutsch und verfügte nur über begrenzte Möglichkeiten, sich aus der Situation zu befreien.

Der Täter nutzte diese Abhängigkeit gezielt aus.

Junge Frau berichtet unter Tränen vor Gericht

Im Strafverfahren schilderte die heute erwachsene Frau ihre damaligen Erlebnisse.

Nach einem Bericht der B.Z. vom 25. Oktober musste sie während ihrer Aussage mehrfach weinen.

Sie berichtete über Misshandlungen, Drohungen und sexuelle Übergriffe.

Besonders belastend war die Kombination aus körperlicher Gewalt, wirtschaftlicher Ausbeutung und emotionaler Abhängigkeit.

Der Mann hatte ihr zunächst eine gemeinsame Zukunft in Deutschland in Aussicht gestellt.

Tatsächlich sollte sie nach seiner eigenen späteren Einlassung von Anfang an in der Prostitution arbeiten, während er über die Einnahmen verfügte.

Die Aussage machte deutlich, wie Täter in solchen Fällen persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Notlagen ausnutzen können.

Betroffene geraten dadurch häufig in Situationen, aus denen sie sich ohne fremde Hilfe nur schwer befreien können.

Der Angeklagte gesteht die Vorwürfe

Der heute 52-jährige Armand S. bestritt die schweren Vorwürfe vor Gericht nicht.

Nach dem Prozessbericht räumte er die Vergewaltigung, die Misshandlungen und die gezielte Ausbeutung der jungen Frau ein.

Er bestätigte auch, dass er ihre fehlenden Sprachkenntnisse und ihre Abhängigkeit bewusst ausgenutzt hatte.

Für Einzelheiten berief er sich teilweise auf Erinnerungslücken.

Die Ereignisse lägen lange zurück, außerdem habe Alkohol eine Rolle gespielt.

Vor Gericht erklärte er, dass er sich für seine Taten schäme.

Er habe das Vertrauen seiner damaligen Partnerin missbraucht.

Zudem verwies er darauf, zwischenzeitlich in Rumänien eine längere Haftstrafe verbüßt und während dieser Zeit über sein Verhalten nachgedacht zu haben.

Für den Fall einer Freilassung kündigte er an, unmittelbar nach Rumänien zurückkehren zu wollen.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe – vier Jahre Bewährung

Das Gericht verurteilte Armand S. wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Zuhälterei und Förderung der Zwangsprostitution.

Das Strafmaß: zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Die Vollstreckung wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Damit muss der Verurteilte die im Urteil ausgesprochene Freiheitsstrafe zunächst nicht im Gefängnis verbüßen.

Nach der Verhandlung konnte er das Gericht verlassen.

Wie die B.Z. berichtet, wurde bei der Entscheidung eine in Rumänien wegen anderer Taten im Zusammenhang mit Zuhälterei verbüßte Freiheitsstrafe berücksichtigt.

Welche konkreten rechtlichen Erwägungen zur Strafhöhe und zur Bewährungsentscheidung führten, geht aus den bisher öffentlich zugänglichen Prozessberichten allerdings nicht vollständig hervor.

Auch ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, ließ sich zunächst nicht unabhängig bestätigen.

Warum kann eine Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung zur Bewährung ausgesetzt werden?

Nach deutschem Strafrecht ist eine Bewährungsstrafe grundsätzlich möglich, wenn die verhängte Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt.

Die entsprechende Regelung findet sich in Paragraf 56 des Strafgesetzbuches.

Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren gelten jedoch erhöhte Anforderungen.

Das Gericht muss unter anderem zu einer günstigen Prognose hinsichtlich des künftigen Verhaltens des Verurteilten gelangen.

Zusätzlich müssen besondere Umstände vorliegen, die eine Strafaussetzung rechtfertigen.

Berücksichtigt werden können beispielsweise die Persönlichkeit des Täters, sein Verhalten nach der Tat und Bemühungen um Wiedergutmachung.

Bei Strafen ab sechs Monaten muss außerdem geprüft werden, ob die Verteidigung der Rechtsordnung einer Bewährung entgegensteht.

Eine Bewährung bedeutet deshalb nicht, dass das Gericht die Tat für geringfügig hält.

Sie bedeutet, dass die verhängte Freiheitsstrafe unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen nicht unmittelbar vollstreckt wird.

Ob diese Voraussetzungen im konkreten Berliner Verfahren zutreffend bewertet wurden, lässt sich ohne die vollständigen Urteilsgründe nicht abschließend beurteilen.

Welche Rolle spielte die Haftstrafe in Rumänien?

Ein ungewöhnlicher Aspekt des Verfahrens ist die bereits im Ausland verbüßte Haftstrafe.

Nach dem Gerichtsbericht war der Mann zuvor in Rumänien wegen Zuhälterei inhaftiert gewesen.

Diese Haftzeit wurde bei der Berliner Entscheidung berücksichtigt.

Die Anrechnung oder Berücksichtigung ausländischer Strafen kann im deutschen Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen relevant werden.

Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob zwischen verschiedenen Straftaten ein rechtlicher Zusammenhang besteht und welche Vorschriften auf das konkrete Verfahren anzuwenden sind.

Eine im Ausland verbüßte Freiheitsstrafe führt jedoch nicht automatisch dazu, dass eine neue Verurteilung in Deutschland ohne weitere Haft endet.

Warum die frühere Inhaftierung im Fall Armand S. genau in dieser Weise berücksichtigt wurde, müsste anhand der schriftlichen Urteilsbegründung geklärt werden.

Zwangsprostitution bleibt ein erhebliches Problem

Der Fall verdeutlicht, wie Menschen durch vermeintliche Arbeitsangebote in ausbeuterische Situationen geraten können.

Täter nutzen dabei häufig wirtschaftliche Notlagen, persönliche Beziehungen oder fehlende Sprachkenntnisse aus.

Nicht immer beginnt die Ausbeutung mit offener Gewalt.

In vielen Fällen werden zunächst Vertrauen und Abhängigkeiten aufgebaut, bevor Drohungen, Kontrolle und Zwang folgen.

Besonders schwierig ist es für Betroffene, Hilfe zu suchen, wenn ihnen Ausweisdokumente entzogen werden oder sie befürchten müssen, durch eine Offenlegung ihrer Situation gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden.

In Deutschland stehen Menschenhandel, Zwangsprostitution und die Ausbeutung von Prostituierten unter Strafe.

Polizei, Beratungsstellen und spezialisierte Hilfsorganisationen arbeiten daran, Betroffene zu erkennen und ihnen Auswege aus solchen Verhältnissen zu ermöglichen.

Dabei ist entscheidend, die Opferperspektive zu berücksichtigen.

Denn die Verantwortung für die Straftaten liegt bei denjenigen, die Menschen unter Gewalt und Zwang ausbeuten.

Das Urteil wirft Fragen zur Strafzumessung auf

Im Mittelpunkt des Berliner Verfahrens steht ein Mann, der die schweren Vorwürfe weitgehend eingeräumt hat.

Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus, setzte deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung aus.

Für die öffentliche Einordnung ist entscheidend, zwischen dem Schuldspruch, der Strafhöhe und der Entscheidung über die Bewährung zu unterscheiden.

Die vom Gericht festgestellten Taten sind schwerwiegend.

Gleichzeitig sieht das Strafrecht die Möglichkeit einer Strafaussetzung unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich vor.

Ob die Entscheidung in diesem Einzelfall angemessen begründet wurde und welche Umstände für das Gericht ausschlaggebend waren, lässt sich erst anhand der vollständigen Urteilsgründe zuverlässig bewerten.

Der Prozess zeigt damit nicht nur einen besonders schweren Fall sexueller Ausbeutung.

Er verdeutlicht auch, wie wichtig nachvollziehbare gerichtliche Entscheidungen sind – insbesondere bei Straftaten, deren Opfer über lange Zeit erhebliche Gewalt, Angst und Abhängigkeit erlitten haben.

Themen: BerlinJustizLandgericht BerlinGewalt gegen FrauenVergewaltigungMenschenhandelZwangsprostitutionBewährungsstrafeSexualstrafrecht

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