Neue Ermittlungen zum Tod eines Neugeborenen in Potsdam-West

Mordfall Victoria in Potsdam: Polizei bittet 1.500 Frauen zum DNA-Test – nach fast 15 Jahren

Mordermittler suchen nach Antworten

Von Marlene Vogt 4 Min. Lesezeit

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Originalaufnahme der Garagenanlage an der Kantstraße in Potsdam-West, in der am 23. Dezember 2011 der tote Säugling Victoria gefunden wurde.
Originalaufnahme der Garagenanlage an der Kantstraße in Potsdam-West, in der am 23. Dezember 2011 der tote Säugling Victoria gefunden wurde. Foto: Polizeidirektion West

Potsdam. Fast 15 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines neugeborenen Mädchens unternimmt die Polizei in Brandenburg einen neuen Versuch, den Fall aufzuklären. Rund 1.500 Frauen sollen Ende November 2026 freiwillig eine Speichelprobe abgeben. Die Ermittler hoffen, dadurch weitere Personen als mögliche Mutter des Kindes ausschließen und die Suche gezielter fortsetzen zu können. Das tote Neugeborene war kurz vor Weihnachten 2011 in einer Garagenanlage in Potsdam-West entdeckt worden. Die Kriminalpolizei gab dem Mädchen den Namen Victoria. Trotz umfangreicher Ermittlungen und mehr als 2.000 bereits untersuchter Speichelproben konnte der Fall bislang nicht aufgeklärt werden.

Spaziergänger entdecken totes Baby vor Weihnachten

Am 23. Dezember 2011 machten Spaziergänger in Potsdam-West eine erschütternde Entdeckung.

In einer Garagenanlage fanden sie ein lebloses Neugeborenes.

Das kleine Mädchen war in ein Handtuch gewickelt.

Bei der anschließenden Untersuchung stellten die Ermittler Spuren von Gewalt fest.

Die Kriminalpolizei begann daraufhin Ermittlungen wegen eines Tötungsdelikts.

Die Identität des Kindes war nicht bekannt.

Auch Hinweise auf seine Mutter führten zunächst nicht zum entscheidenden Durchbruch.

Die Ermittler gaben dem Mädchen den Namen Victoria.

Damit erhielt das unbekannte Kind zumindest einen Namen, unter dem die Polizei bis heute nach Antworten sucht.

Polizei startet neue DNA-Reihenuntersuchung

Im Oktober 2026 kündigte die Polizei Brandenburg eine weitere umfangreiche Ermittlungsmaßnahme an.

Rund 1.500 Frauen sollen schriftlich gebeten werden, sich an einer freiwilligen DNA-Untersuchung zu beteiligen.

Die Speichelproben sollen an zwei Tagen Ende November in der Zeppelin-Grundschule in Potsdam abgegeben werden können.

Wer die vorgesehenen Termine nicht wahrnehmen kann, soll nach Angaben der Polizei die Möglichkeit erhalten, telefonisch einen anderen Termin zu vereinbaren.

Die Untersuchung richtet sich an Frauen, die aufgrund ihres Alters, ihres damaligen Wohnorts oder eines zeitlichen Bezugs zum Untersuchungsgebiet für den Ausschlussabgleich infrage kommen.

Dabei geht es nicht darum, sämtliche angeschriebenen Frauen unter einen konkreten Tatverdacht zu stellen.

Vielmehr wollen die Ermittler durch den Vergleich genetischer Merkmale weitere Personen ausschließen.

Auch Frauen außerhalb Brandenburgs werden angeschrieben

Die Polizei berücksichtigt bei der Auswahl der Teilnehmerinnen nicht ausschließlich den aktuellen Wohnort.

Denn seit dem Fund des Kindes im Jahr 2011 sind fast 15 Jahre vergangen.

Menschen, die damals in Potsdam lebten, könnten inzwischen in andere Städte oder Bundesländer gezogen sein.

Deshalb werden nach Angaben der Ermittlungsbehörden auch Frauen angeschrieben, die heute nicht mehr in Brandenburg wohnen.

Entscheidend ist der mögliche Bezug zum damaligen Untersuchungsgebiet.

Die Polizei hofft auf eine möglichst hohe Beteiligung.

Je mehr geeignete Vergleichsproben vorliegen, desto besser lassen sich bestimmte Ermittlungsansätze überprüfen.

Eine Garantie für die Aufklärung des Falls gibt es dadurch jedoch nicht.

Mehr als 2.000 Speichelproben bereits untersucht

Die neue DNA-Reihenuntersuchung ist nicht der erste Versuch, den Fall mithilfe genetischer Spuren aufzuklären.

Nach Angaben der Polizei wurden in den vergangenen Jahren bereits mehr als 2.000 Speichelproben mit den vorhandenen Spuren abgeglichen.

Ein entscheidender Treffer blieb bislang aus.

Dennoch halten die Ermittler an der Suche fest.

DNA-Untersuchungen ermöglichen es, biologische Spuren mit genetischen Merkmalen anderer Personen zu vergleichen.

Bei der Suche nach Angehörigen können bestimmte Übereinstimmungen Hinweise auf verwandtschaftliche Beziehungen liefern.

Ob und in welchem Umfang solche Untersuchungen im konkreten Fall Victoria eingesetzt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den vorhandenen Spuren.

Die neue Reihenuntersuchung soll nach Angaben der Polizei vor allem dazu dienen, weitere Frauen als mögliche Mutter auszuschließen.

Warum der Fall nach 15 Jahren nicht abgeschlossen ist

Tötungsdelikte stellen Ermittler häufig vor besondere Herausforderungen, wenn das Opfer nicht identifiziert werden kann.

Im Fall Victoria fehlte von Beginn an die entscheidende Information, wer das Kind zur Welt gebracht hatte.

Ohne diese Kenntnis lassen sich die Umstände der Geburt und die Ereignisse vor dem Tod nur eingeschränkt rekonstruieren.

Auch der Fundort gibt nicht zwangsläufig Aufschluss über den tatsächlichen Tatort.

Es ist möglich, dass ein Opfer an einem anderen Ort getötet und später abgelegt wurde.

Ob dies bei Victoria der Fall war, ist öffentlich nicht abschließend geklärt.

Die Ermittler müssen deshalb unterschiedliche Möglichkeiten berücksichtigen.

Hinzu kommt der große zeitliche Abstand.

Erinnerungen verblassen, mögliche Zeugen ziehen um und frühere Kontakte lassen sich schwerer nachvollziehen.

Gerade deshalb können biologische Spuren für die weitere Aufklärung von besonderer Bedeutung sein.

DNA-Reihenuntersuchungen sind freiwillig

Die Polizei betont, dass die Teilnahme an der geplanten Untersuchung freiwillig ist.

Angeschriebene Frauen sind allein aufgrund der Einladung nicht verpflichtet, eine Speichelprobe abzugeben.

Für solche Untersuchungen gelten rechtliche Voraussetzungen, die unter anderem den Schutz personenbezogener und genetischer Daten gewährleisten sollen.

Die Verwendung der Proben ist an den jeweiligen Ermittlungszweck gebunden.

DNA-Untersuchungen können wichtige Hinweise liefern, ersetzen aber keine vollständige strafrechtliche Beweisführung.

Selbst wenn sich durch einen Abgleich eine mögliche verwandtschaftliche Verbindung ergibt, müssen die Hintergründe anschließend sorgfältig untersucht werden.

Für jede strafrechtlich beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung.

Potsdam wartet weiter auf Antworten

Der Fall Victoria gehört zu den besonders erschütternden ungeklärten Tötungsdelikten Brandenburgs.

Die Entdeckung des Kindes kurz vor Weihnachten 2011 hatte damals große Betroffenheit ausgelöst.

Dass die Polizei auch fast 15 Jahre später weiter ermittelt, zeigt, dass die Aufklärung nicht aufgegeben wurde.

Die bevorstehende DNA-Reihenuntersuchung eröffnet einen weiteren Ermittlungsansatz.

Sie könnte dabei helfen, bisherige Vermutungen auszuschließen oder neue Hinweise auf die Identität des Kindes zu gewinnen.

Ob die Maßnahme tatsächlich zu einem Durchbruch führt, ist noch ungewiss.

Für die Ermittler bleibt das Ziel jedoch unverändert: Sie wollen herausfinden, wer Victoria war, woher sie kam und wer für ihren gewaltsamen Tod verantwortlich ist.

Themen: BrandenburgPotsdamPotsdam-WestKriminalpolizeiMordfall VictoriaDNA-TestUngeklärter MordfallSpeichelprobeCold Case

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