Berlin: Serienvergewaltiger zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt
Weitere Opfer werden vermutet
Berlin. Das Landgericht Berlin I hat einen 69-jährigen Mann wegen einer Serie schwerer Sexualstraftaten zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht am Mittwoch, 28. Oktober 2026, die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte Frank S. hatte über Jahre Frauen betäubt, vergewaltigt und die Übergriffe gefilmt. Gegenstand des Verfahrens waren 22 Taten an 14 Frauen. Die Ermittler gehen davon aus, dass es weitere Betroffene geben könnte.
Gericht verurteilt 69-Jährigen wegen 22 Taten
Das Landgericht sprach den ehemaligen Elektriker der Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig.
Die abgeurteilten Taten ereigneten sich zwischen September 2016 und Mai 2022. Die Frauen stammten aus Berlin und Brandenburg und waren zum Tatzeitpunkt überwiegend zwischen 50 und 60 Jahre alt.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bereits zu Beginn des Prozesses im August über seinen Verteidiger eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf höchstens acht Jahre Haft und wollte eine mögliche Sicherungsverwahrung allenfalls vorbehalten lassen.
Das Gericht blieb beim Strafmaß unter der Forderung der Anklage, folgte ihr jedoch bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Täter lernte Frauen über Dating-Plattformen kennen
Nach den Feststellungen des Gerichts suchte Frank S. gezielt Kontakt zu Frauen über verschiedene Internetplattformen.
Bei der Kontaktaufnahme soll er sich teilweise als Polizeikommissar oder Bundeswehrpilot ausgegeben haben. Später lud er die Frauen in seine Wohnung in Berlin-Lichtenberg ein.
Dort verabreichte er ihnen betäubende Substanzen, teilweise in Verbindung mit Alkohol. Die Frauen verloren dadurch ihre Fähigkeit, sich gegen die anschließenden sexuellen Übergriffe zu wehren.
Einige waren vollständig bewusstlos, andere konnten die Situation zwar noch wahrnehmen, waren jedoch körperlich erheblich eingeschränkt.
Der Täter hatte in seinem Schlafzimmer mehrere Kameras installiert. Damit dokumentierte er die Übergriffe, ohne dass die Frauen davon wussten oder eingewilligt hatten.
Ein Teil der Betroffenen erfuhr erst durch die späteren Ermittlungen und die sichergestellten Aufnahmen, was geschehen war.
Ermittler fanden umfangreiches Videoarchiv
Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler durch ein anderes Strafverfahren in Niedersachsen.
Die Polizei in Verden an der Aller untersuchte Vorwürfe gegen einen inzwischen verstorbenen Mann, der seine Ehefrau über Jahre betäubt und sexuell missbraucht haben soll.
Bei der Auswertung der elektronischen Kommunikation stießen die Ermittler auf Frank S., der unter dem Nutzernamen „Zeppelin70“ Nachrichten mit dem anderen Mann ausgetauscht hatte.
Die Berliner Polizei leitete daraufhin eigene Ermittlungen ein.
Bei Durchsuchungen fanden die Beamten fest installierte Kameras, zahlreiche Datenträger, Fotos und Unterlagen. Außerdem entdeckten sie Medikamente, Spritzen und Kanülen.
Die Aufnahmen waren teilweise systematisch archiviert. Nach Angaben aus dem Prozess hatte der Täter Namen von Frauen und weitere Informationen über seine Kontakte gesammelt.
Das Material bildete einen wesentlichen Teil der Beweisgrundlage.
Bis zu 59 Frauen könnten betroffen sein
Mit dem Urteil ist die strafrechtliche Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen.
Die Ermittler prüfen weitere mutmaßliche Sexualstraftaten. Nach bisherigen Erkenntnissen könnten insgesamt bis zu 59 Frauen betroffen sein.
Einige der vermuteten Taten könnten bereits verjährt sein. Zudem konnten nicht alle möglicherweise betroffenen Frauen ermittelt oder erreicht werden.
Die Zahl von bis zu 59 Frauen bezeichnet deshalb keine gerichtlich festgestellte Opferzahl. Rechtskräftig abgeurteilt sind auch die 22 Taten an 14 Frauen bislang noch nicht, da das aktuelle Urteil angefochten werden kann.
Die weiteren Ermittlungen betreffen Vorgänge, die nicht Bestandteil des abgeschlossenen erstinstanzlichen Prozesses waren.
Sicherungsverwahrung wegen fortbestehender Gefährlichkeit
Besondere Bedeutung hat die Entscheidung des Gerichts, die Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Diese Maßregel ermöglicht die weitere Unterbringung eines Verurteilten nach Verbüßung der Freiheitsstrafe, wenn von ihm weiterhin die Gefahr erheblicher Straftaten ausgeht.
Das Gericht sah diese Voraussetzungen bei Frank S. als erfüllt an.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte zuvor keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine erheblich verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit festgestellt.
Nach der im Verfahren dargestellten Bewertung ging der Angeklagte über Jahre kontrolliert und planvoll vor.
Die Sicherungsverwahrung ist keine zusätzliche zeitlich festgelegte Freiheitsstrafe. Ob ihre Voraussetzungen nach der Haft weiterhin bestehen, muss im gesetzlich vorgesehenen Verfahren überprüft werden.
Betroffene erhalten Schmerzensgeld
Das Gericht entschied außerdem über Ansprüche mehrerer Nebenklägerinnen.
Nach Angaben aus der Urteilsberichterstattung muss Frank S. einigen Frauen jeweils 30.000 Euro zahlen.
Die Zahlungen sollen das erlittene Unrecht zumindest finanziell anerkennen. Die psychischen und persönlichen Folgen der Taten lassen sich dadurch nicht rückgängig machen.
Während des Prozesses waren zahlreiche Verhandlungsteile zum Schutz der Betroffenen nicht öffentlich.
Auch die abschließenden Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil dabei persönliche Aussagen der Frauen eine Rolle spielten.
Demonstrierende fordern Solidarität mit den Betroffenen
Zur Urteilsverkündung versammelten sich zahlreiche Menschen vor dem Berliner Kriminalgericht.
Bei Kundgebungen und Informationsständen bekundeten sie ihre Solidarität mit den betroffenen Frauen und machten auf sexualisierte Gewalt aufmerksam.
Der Fall weckt auch Erinnerungen an das Strafverfahren um Gisèle Pelicot in Frankreich. Dort hatte ein Mann seine Ehefrau über Jahre betäubt und anderen Männern sexuelle Übergriffe ermöglicht.
Die beiden Verfahren sind rechtlich unabhängig voneinander. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass die Täter Betäubungsmittel einsetzten und die Opfer teilweise erst durch spätere Ermittlungen vom Ausmaß der Übergriffe erfuhren.
Mit dem Urteil vom 28. Oktober endet das Verfahren gegen Frank S. zunächst in erster Instanz. Die Ermittlungen zu weiteren möglichen Taten dauern an.