COVID-19 in Deutschland

Corona im Herbst 2026: Welche Regeln gelten jetzt für Masken, Tests und Quarantäne?

Das müssen Bürger wissen

Von Anna-Lena Richter 4 Min. Lesezeit

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Symbolbild zu den aktuellen Corona-Regeln in Deutschland im Herbst 2026. Eine Atemschutzmaske, ein positiver COVID-19-Schnelltest und ein Impfausweis stehen für die Fragen nach Maskenpflicht, Quarantäne, Testpflicht und Impfempfehlungen.
Symbolbild zu den aktuellen Corona-Regeln in Deutschland im Herbst 2026. Eine Atemschutzmaske, ein positiver COVID-19-Schnelltest und ein Impfausweis stehen für die Fragen nach Maskenpflicht, Quarantäne, Testpflicht und Impfempfehlungen. Foto: KI-generierte Symbolillustration / Ostdeutsche Zeitung (ODZ).

Berlin. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ist an COVID-19 erkrankt und hat deshalb ihre geplante Reise nach Südkorea abgesagt. Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf eine Krankheit, die auch im Herbst 2026 weiterhin auftritt. Doch was müssen Bürger bei einem positiven Corona-Test beachten? Eine allgemeine Maskenpflicht, vorgeschriebene Quarantäne oder verpflichtende Corona-Tests gibt es in Deutschland nicht mehr. Gesundheitsbehörden empfehlen dennoch bestimmte Schutzmaßnahmen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Muss man bei einem positiven Corona-Test in Quarantäne?

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich in Deutschland grundsätzlich nicht mehr verpflichtend zu Hause isolieren. Die früheren allgemeinen Quarantäne- und Isolationsregeln wurden bereits 2023 aufgehoben.

Ein positiver Schnelltest führt deshalb nicht automatisch zu einer behördlich angeordneten Absonderung. Auch Kontaktpersonen müssen nicht allein wegen einer möglichen Ansteckung in Quarantäne.

Allerdings empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI), bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion möglichst drei bis fünf Tage zu Hause zu bleiben. Die Beschwerden sollten sich deutlich gebessert haben, bevor wieder umfangreiche persönliche Kontakte stattfinden.

Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, ob die Erkrankung durch Corona, Grippe oder andere Atemwegsviren verursacht wird.

Örtliche Gesundheitsämter können in besonderen Situationen weiterhin Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anordnen.

Ist eine Maske im Supermarkt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht?

Eine allgemeine Maskenpflicht besteht derzeit weder in Supermärkten noch in Bussen, Straßenbahnen oder Zügen.

Auch beim Besuch von Restaurants, öffentlichen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen muss aufgrund der bundesweiten Corona-Regeln keine Maske getragen werden.

Das RKI empfiehlt jedoch, bei Atemwegssymptomen eine medizinische Maske zu tragen, wenn sich Kontakte zu anderen Menschen nicht vermeiden lassen. Das gilt besonders beim Umgang mit älteren Menschen und Personen mit schweren Vorerkrankungen.

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen können besondere Hygienevorgaben gelten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Infektionsrisiko und den Bestimmungen der Einrichtung.

Wer eine medizinische Einrichtung mit Erkältungssymptomen aufsuchen muss, sollte sich deshalb möglichst vorher über die geltenden Vorgaben informieren.

Darf man mit Corona zur Arbeit gehen?

Ein positiver Corona-Test bedeutet nicht automatisch, dass Beschäftigte zu Hause bleiben müssen.

Entscheidend ist, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wer aufgrund seiner Beschwerden nicht arbeitsfähig ist, muss sich beim Arbeitgeber krankmelden und gegebenenfalls eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen.

Für die Entgeltfortzahlung gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei anderen Erkrankungen.

Wer positiv getestet wurde, aber keine Beschwerden hat und arbeitsfähig ist, unterliegt keiner allgemeinen gesetzlichen Pflicht zur häuslichen Isolation.

Dennoch können betriebliche Schutzmaßnahmen oder besondere Vorgaben am Arbeitsplatz gelten. Das betrifft insbesondere Einrichtungen, in denen Menschen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko betreut oder behandelt werden.

Bei Krankheitssymptomen empfiehlt das RKI, Kontakte möglichst zu vermeiden und sich auszukurieren.

Wann ist ein Corona-Test notwendig?

Eine allgemeine Pflicht, sich bei Erkältungssymptomen auf Corona testen zu lassen, besteht nicht.

Auch für den Besuch von Geschäften, Restaurants oder öffentlichen Veranstaltungen ist kein negativer Corona-Test mehr vorgeschrieben.

Wer wissen möchte, ob eine Infektion vorliegt, kann weiterhin einen Antigen-Schnelltest durchführen.

Dabei ist zu beachten, dass ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht sicher ausschließt. Insbesondere zu Beginn einer Erkrankung kann die Virusmenge noch zu gering sein, um vom Test erkannt zu werden.

Eine ärztliche Untersuchung kann sinnvoll sein, wenn sich Beschwerden verschlimmern, länger anhalten oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht.

Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen kann eine frühzeitige Diagnose besonders wichtig sein, weil antivirale Medikamente möglichst bald nach Beginn der Beschwerden eingesetzt werden müssen.

Gelten noch Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen?

Die früheren staatlichen Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben. Es gibt keine allgemeinen gesetzlichen Mindestabstände zwischen Personen und keine coronabedingten Obergrenzen für private Treffen.

Dennoch empfehlen Gesundheitsbehörden, bei einer akuten Atemwegsinfektion engen Kontakt zu anderen Menschen möglichst zu vermeiden.

Besondere Rücksicht ist gegenüber älteren Menschen, chronisch Kranken und Personen mit geschwächtem Immunsystem sinnvoll.

Regelmäßiges Lüften, Händehygiene und das Vermeiden enger Kontakte bei Krankheitssymptomen können die Übertragung von Atemwegsviren verringern.

Welche Regeln gelten in Schulen und Kindergärten?

Für Schulen und Kindertageseinrichtungen bestehen keine allgemeinen Corona-Testpflichten oder bundesweiten Maskenvorgaben mehr.

Auch ein positiver Test allein führt nicht automatisch zu einem behördlich vorgeschriebenen Betretungsverbot.

Kinder mit deutlichen Krankheitssymptomen sollten jedoch zu Hause bleiben und sich erholen. Für den Besuch der Einrichtung gelten zudem die jeweiligen allgemeinen Krankheits- und Hygieneregeln.

Eltern sollten deshalb die konkreten Vorgaben der Schule oder Kindertagesstätte beachten.

Wer sollte sich weiterhin gegen Corona impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Basisimmunität gegen COVID-19 für Erwachsene. Regelmäßige Auffrischimpfungen werden insbesondere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe empfohlen.

Dazu gehören unter anderem Menschen ab 60 Jahren und Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen.

Auch Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Menschen mit besonderen beruflichen Infektionsrisiken können zu den empfohlenen Gruppen gehören.

Für gesunde Erwachsene unter 60 Jahren mit bestehender Basisimmunität ist eine jährliche Auffrischimpfung dagegen nicht generell vorgesehen.

Welche Impfung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Alter, von Vorerkrankungen und von bisherigen Impfungen beziehungsweise Infektionen ab.

Was gilt bei einer erneuten Corona-Welle?

Die Aufhebung der früheren Schutzmaßnahmen bedeutet nicht, dass das Coronavirus verschwunden ist.

Das RKI überwacht die Verbreitung weiterhin durch Meldedaten, Untersuchungen von Atemwegsinfektionen und Abwasseranalysen.

Sollte es erneut zu einer schweren gesundheitlichen Gefährdung kommen, könnten zuständige Behörden im Rahmen der geltenden Gesetze zusätzliche Schutzmaßnahmen prüfen.

Derzeit gibt es jedoch keine allgemeine Rückkehr zu den Einschränkungen aus den Pandemiejahren.

Für Bürger gilt damit vor allem ein Grundsatz: Wer krank ist, sollte sich erholen und unnötige Ansteckungen vermeiden. Eine gesetzliche Corona-Quarantäne oder allgemeine Maskenpflicht besteht deshalb aber nicht.

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