Pflasterstein gegen Polizisten geworfen: Zweiter Mordprozess nach Magdeburg-Dresden-Krawallen geht weiter
Ostderby-Gewalt vor Gericht
Magdeburg. Die schweren Ausschreitungen beim Zweitliga-Ostderby zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden beschäftigen erneut die Justiz. Am Dienstag, dem 27. Oktober 2026, wird vor dem Landgericht Magdeburg der Prozess gegen einen 31-jährigen Mann fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, während der Krawalle am 24. Januar einen etwa fünf Kilogramm schweren Pflasterstein aus kurzer Entfernung gegen den Kopf eines Polizeibeamten geworfen zu haben. Der Stein traf den Einsatzhelm des Polizisten. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord. Der Beschuldigte sitzt seit März in Untersuchungshaft. Es handelt sich bereits um das zweite Strafverfahren wegen eines mutmaßlichen Mordversuchs im Zusammenhang mit den damaligen Ausschreitungen.
Verhandlung beginnt am Dienstag um 9.30 Uhr
Der Prozess wird vor der 1a. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg geführt.
Für Dienstag, den 27. Oktober, ist ab 9.30 Uhr eine weitere Sitzung in Saal A 23 angesetzt.
Der Angeklagte muss sich wegen versuchten Mordes, schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.
Das Verfahren begann bereits am 6. Oktober.
Für die Beweisaufnahme hat das Gericht insgesamt 19 Zeugen und drei Sachverständige vorgesehen.
Weitere Verhandlungstage sind unter anderem für den 28. Oktober sowie mehrere Termine im November und Dezember geplant.
Ein Urteil wird am Dienstag nach dem bislang veröffentlichten Verhandlungsplan nicht erwartet.
Ausschreitungen während des Ostderbys
Ausgangspunkt des Strafverfahrens sind die Ereignisse vom 24. Januar 2026.
An diesem Tag trafen der 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden in der 2. Bundesliga aufeinander.
Die Partie war wegen der Rivalität beider Vereine von besonderer sportlicher und sicherheitspolitischer Bedeutung.
Während der Halbzeitpause kam es im Stadionbereich zu schweren Ausschreitungen.
Nach den Erkenntnissen der Ermittler griffen Personen aus dem Magdeburger Fanlager die zur Sicherung des Spiels eingesetzten Polizeikräfte an.
Dabei wurden nach Polizeiangaben unter anderem verschiedene Gegenstände gegen die Beamten geworfen.
Die Einsatzkräfte versuchten, ein weiteres Aufeinandertreffen rivalisierender Gruppen zu verhindern.
Die gewaltsamen Auseinandersetzungen führten später zu umfangreichen Ermittlungen.
Mehrere Personen gerieten wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden.
Fünf Kilogramm schwerer Stein trifft Polizeibeamten
Im aktuellen Verfahren steht ein besonders schwerwiegender Tatvorwurf im Mittelpunkt.
Der 31-jährige Angeklagte soll nach Darstellung der Staatsanwaltschaft einen etwa fünf Kilogramm schweren Pflasterstein aufgenommen und aus wenigen Metern Entfernung auf einen Polizeibeamten geworfen haben.
Der Stein traf den Polizisten am Kopf beziehungsweise an dessen Einsatzhelm.
Aus Sicht der Anklage nahm der Beschuldigte dabei zumindest billigend in Kauf, dass sein Wurf tödliche Verletzungen verursachen könnte.
Die Staatsanwaltschaft bewertet das Geschehen deshalb nicht ausschließlich als gefährliche Körperverletzung.
Sie wirft dem Mann einen versuchten Mord vor.
Als mögliches Mordmerkmal nennt die Anklage niedrige Beweggründe.
Ob die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss das Gericht anhand der Beweise klären.
Warum die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord ausgeht
Nicht jeder gefährliche Angriff auf einen Menschen erfüllt automatisch den Tatbestand eines versuchten Tötungsdelikts.
Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes kommt es insbesondere darauf an, ob der Täter mit entsprechendem Vorsatz handelte und ein gesetzliches Mordmerkmal vorliegt.
Auch ein bedingter Tötungsvorsatz kann rechtlich genügen.
Dabei muss festgestellt werden, ob ein Beschuldigter den Tod eines Menschen als mögliche Folge seines Handelns erkannt und billigend in Kauf genommen hat.
Bei dem Wurf eines schweren Gegenstands gegen den Kopf eines Menschen können Gewicht, Entfernung, Wucht und die konkrete Situation von Bedeutung sein.
Die Anklage geht davon aus, dass der 31-Jährige die Lebensgefahr erkannte.
Ob das Gericht dieser Bewertung folgt, ist offen.
Der Angeklagte hat sich nach den Angaben der Justiz im Ermittlungsverfahren auf sein Schweigerecht berufen.
Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Angeklagter seit März in Untersuchungshaft
Der 31-Jährige wurde am 4. März 2026 festgenommen.
Seitdem befindet er sich nach Angaben des Landgerichts in Untersuchungshaft.
Die Ermittler hatten zuvor Material zu den Ausschreitungen ausgewertet und mögliche Beteiligte identifiziert.
Im Mittelpunkt steht die Frage, welche individuellen Handlungen dem Angeklagten nachgewiesen werden können.
Denn auch bei gewaltsamen Auseinandersetzungen mit mehreren Beteiligten muss die Verantwortung jedes Einzelnen gesondert festgestellt werden.
Die bloße Zugehörigkeit zu einer Fangruppe reicht für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus.
Entscheidend sind konkrete Taten und die vorhandenen Beweismittel.
Bereits zweites Verfahren wegen Mordversuchs
Der aktuelle Prozess ist nicht das einzige Strafverfahren, das sich mit einem mutmaßlich lebensgefährlichen Angriff auf Polizeibeamte während des Ostderbys beschäftigt.
In einem weiteren Verfahren musste sich ein 29-jähriger Mann aus Aschersleben vor dem Landgericht verantworten.
Ihm wurde vorgeworfen, eine erheblich schwerere Betonplatte auf Polizeibeamte geworfen und dabei einen Einsatzbeamten am Helm getroffen zu haben.
Auch in diesem Fall erhob die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes.
Die beiden Verfahren betreffen unterschiedliche Angeklagte und unterschiedliche Tatvorwürfe.
Sie dürfen deshalb nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Für den nun fortgesetzten Prozess gegen den 31-Jährigen gilt ein eigener Verhandlungsplan.
Die Beweisaufnahme soll nach den bisherigen Angaben noch über mehrere Wochen fortgesetzt werden.
Gewalt im Stadion beschäftigt Polizei und Justiz
Fußballspiele zwischen Magdeburg und Dresden werden regelmäßig von besonderer Aufmerksamkeit begleitet.
Beide Vereine besitzen große Anhängerschaften und eine lange Geschichte im ostdeutschen Fußball.
Die sportliche Rivalität ist jedoch von strafbaren Gewalttaten zu unterscheiden.
Die überwiegende Mehrheit der Zuschauer besucht solche Begegnungen wegen des Fußballs.
Wenn einzelne Personen Polizeibeamte oder andere Menschen angreifen, müssen ihre Taten unabhängig von der Vereinszugehörigkeit strafrechtlich bewertet werden.
Gerade der Wurf schwerer Gegenstände kann lebensgefährliche Folgen haben.
Polizeiliche Schutzkleidung kann Verletzungen vermindern, bietet aber keinen vollständigen Schutz vor massiver Gewalteinwirkung.
Die Verfahren in Magdeburg zeigen, mit welchem strafrechtlichen Gewicht die Justiz solche Vorwürfe untersucht.
Zahlreiche weitere Verhandlungstermine vorgesehen
Der Prozess gegen den 31-Jährigen ist nach dem aktuellen Terminplan noch nicht abgeschlossen.
Neben der Sitzung am Dienstag sind weitere Fortsetzungstermine am 28. Oktober sowie am 2., 3., 10. und 11. November vorgesehen.
Auch für Anfang Dezember sind Verhandlungstage angesetzt.
Das Gericht muss sich dabei mit Zeugenaussagen und sachverständigen Einschätzungen befassen.
Erst nach Abschluss der Beweisaufnahme kann entschieden werden, ob die erhobenen Vorwürfe nachgewiesen sind.
Für den Angeklagten steht viel auf dem Spiel.
Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes kann eine langjährige Freiheitsstrafe zur Folge haben.
Eine strafrechtliche Bewertung anderer Delikte wäre ebenfalls möglich, falls das Gericht die Voraussetzungen des Mordversuchs nicht als erwiesen ansieht.
Gericht muss individuelle Schuld klären
Mit der Fortsetzung am Dienstag rücken die Ausschreitungen vom Januar erneut in den Mittelpunkt.
Der angeklagte Mann soll einen schweren Pflasterstein gezielt gegen einen Polizeibeamten geworfen und dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Das ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nicht das Ergebnis einer abgeschlossenen Beweisaufnahme.
Die Richter müssen prüfen, welche Handlungen dem Beschuldigten tatsächlich nachzuweisen sind und mit welcher Vorstellung er dabei handelte.
Für die Öffentlichkeit ist der Prozess vor allem wegen der Schwere der Anschuldigungen von Bedeutung.
Er verdeutlicht, dass aus Gewalttaten am Rande eines Fußballspiels ein Verfahren wegen eines der schwersten Delikte des Strafrechts entstehen kann.
Ob sich die Anklage bestätigt, wird erst das Urteil zeigen.