15 Jahre und sechs Monate Haft: Früherer Hells-Angels-Boss „Neco“ in der Türkei verurteilt
Lange Haftstrafe für Rockerboss
Izmir/Köln. Der frühere Hells-Angels-Funktionär Necati „Neco“ Arabacı ist in der Türkei zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das 20. Schwurgericht in Izmir sprach gegen den aus Deutschland bekannten Rocker eine Gesamtstrafe von 15 Jahren und sechs Monaten aus. Das Urteil wurde am 22. Oktober 2026 verkündet und am Wochenende von türkischen Nachrichtenagenturen bekannt gemacht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Arabacı eine kriminelle Vereinigung gegründet und geleitet hatte. Hinzu kamen Verurteilungen wegen Gewaltdelikten und unerlaubten Waffenbesitzes. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von bis zu 35 Jahren gefordert.
Türkisches Gericht verkündet Urteil gegen ehemaligen Rockerboss
Nach einem Strafverfahren gegen Necati Coşkun Arabacı hat das zuständige Gericht in Izmir seine Entscheidung getroffen.
Der frühere Funktionär der Hells Angels, der über Jahre hinweg auch mit der organisierten Kriminalität in Deutschland in Verbindung gebracht wurde, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren und sechs Monaten.
Die türkische Nachrichtenagentur Anadolu meldete das Urteil am 24. Oktober unter Berufung auf das Gerichtsverfahren.
Demnach wurde Arabacı in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Andere Vorwürfe führten dagegen zu Freisprüchen.
Das Urteil stellt damit keine vollständige Bestätigung sämtlicher ursprünglich erhobener Anschuldigungen dar.
Ob die Entscheidung bereits rechtskräftig ist oder von der Verteidigung angefochten wird, geht aus den bisher veröffentlichten Berichten nicht hervor.
Sechs Jahre Haft für die Führung einer kriminellen Vereinigung
Die Gesamtstrafe setzt sich aus mehreren Einzelstrafen zusammen.
Für die Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung verhängte das Gericht sechs Jahre Freiheitsstrafe.
Weitere sieben Jahre und sechs Monate erhielt Arabacı wegen seiner strafrechtlichen Verantwortung für vorsätzliche Körperverletzungen zum Nachteil zweier Menschen.
Dabei berücksichtigte das Gericht nach Angaben der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu seine Führungsrolle innerhalb der Organisation.
Hinzu kamen zwei Jahre wegen Verstößen gegen das türkische Waffenrecht im Zusammenhang mit bewaffneten Gewalttaten.
Insgesamt ergibt sich daraus eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und sechs Monaten.
Die Richter folgten damit nur einem Teil der ursprünglichen Anklage.
Die Staatsanwaltschaft hatte Arabacı unter anderem organisierte Kriminalität, schweren Raub, qualifizierte Körperverletzung und Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften vorgeworfen.
Nicht alle dieser Vorwürfe konnten im Verfahren zu einer Verurteilung führen.
Festnahme nach Ankunft aus Belgrad
Die Ermittlungen hatten bereits im vergangenen Jahr zu einer Festnahme geführt.
Am 5. Oktober 2025 reiste Arabacı aus der serbischen Hauptstadt Belgrad in die Türkei ein.
Nach Angaben türkischer Behörden wurde er am Flughafen Adnan Menderes in Izmir von Spezialisten der Abteilung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität festgenommen.
Anschließend brachten die Beamten ihn zur Vernehmung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt und zunächst in Untersuchungshaft genommen.
Zwischenzeitlich ordnete ein Gericht seine Freilassung unter gerichtlichen Auflagen an.
Die Staatsanwaltschaft von Izmir legte dagegen jedoch erfolgreich Widerspruch ein.
Daraufhin wurde Arabacı erneut in Untersuchungshaft genommen.
Die Anklage wurde später vom 20. Schwurgericht in Izmir zur Hauptverhandlung zugelassen.
Staatsanwaltschaft forderte bis zu 35 Jahre Gefängnis
Das Verfahren gegen Arabacı umfasste ursprünglich mehrere schwere Tatvorwürfe.
Die Ermittler gingen davon aus, dass der frühere Rockerfunktionär innerhalb einer kriminellen Organisation eine führende Stellung eingenommen hatte.
Im Mittelpunkt standen neben der Organisationsstruktur auch Gewalttaten gegen mehrere Personen.
Die Staatsanwaltschaft erhob außerdem Vorwürfe im Zusammenhang mit schwerem Raub und unerlaubtem Waffenbesitz.
Insgesamt beantragte sie eine Freiheitsstrafe von bis zu 35 Jahren.
Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zu einer teilweise anderen Bewertung.
Es verurteilte Arabacı wegen der Leitung einer kriminellen Vereinigung, wegen Körperverletzungsdelikten und wegen Verstößen gegen das Waffenrecht.
Von weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen.
Die Einzelheiten der gerichtlichen Beweiswürdigung sind aus den bislang veröffentlichten Agenturmeldungen nicht vollständig ersichtlich.
Necati Arabacı wurde durch die deutsche Rockerszene bekannt
Necati Arabacı war über Jahre hinweg eine bekannte Figur im Umfeld der deutschen Rockerszene.
Sein Name wurde insbesondere mit den Hells Angels und deren internationalen Verbindungen in Zusammenhang gebracht.
In deutschen Medien war er wiederholt Gegenstand von Berichten über organisierte Kriminalität und Ermittlungen gegen Rockergruppierungen.
Dabei ging es unter anderem um Fragen der Einflussnahme, der Organisationsstrukturen und möglicher grenzüberschreitender Verbindungen.
Rockervereinigungen wie die Hells Angels sind in verschiedenen Ländern aktiv.
Die strafrechtliche Bewertung einzelner Gruppierungen und ihrer Mitglieder unterscheidet sich jedoch je nach Staat und konkretem Sachverhalt.
Eine Zugehörigkeit zu einem Motorradclub bedeutet für sich genommen nicht, dass sämtliche Mitglieder an Straftaten beteiligt sind.
Im aktuellen Verfahren ging es um konkrete Tatvorwürfe gegen Arabacı, über die das türkische Gericht entschieden hat.
Internationale Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität
Der Fall verdeutlicht die grenzüberschreitende Dimension organisierter Kriminalität.
Arabacı war vor seiner Festnahme aus Serbien in die Türkei eingereist.
Seine Bekanntheit in Deutschland und die Ermittlungen türkischer Behörden zeigen, dass entsprechende Verfahren nicht zwangsläufig auf ein einzelnes Land beschränkt bleiben.
Kriminelle Netzwerke können persönliche Kontakte und wirtschaftliche Beziehungen über mehrere Staaten hinweg unterhalten.
Für Ermittlungsbehörden bedeutet dies häufig einen erhöhten Aufwand.
Sie müssen Informationen austauschen, unterschiedliche Rechtsordnungen berücksichtigen und gegebenenfalls mit ausländischen Behörden zusammenarbeiten.
Ob das aktuelle Urteil in der Türkei weitere Ermittlungen gegen andere Personen oder Organisationen nach sich ziehen wird, ist bislang nicht bekannt.
Auch zu möglichen unmittelbaren Folgen für Verfahren in Deutschland liegen keine neuen bestätigten Angaben vor.
Noch offen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden
Mit der Entscheidung vom 22. Oktober ist eine wichtige Etappe des Strafverfahrens abgeschlossen.
Unklar bleibt allerdings, ob Arabacı oder seine Verteidigung gegen das Urteil vorgehen werden.
Nach den derzeit zugänglichen Berichten wurde die Entscheidung vom zuständigen Strafgericht verkündet. Angaben zu ihrer Rechtskraft liegen noch nicht vor.
Eine mögliche Berufung oder ein anderes zulässiges Rechtsmittel könnte weitere gerichtliche Prüfungen zur Folge haben.
Bis dahin steht fest, dass das Gericht in Izmir gegen den früheren Rockerfunktionär eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren und sechs Monaten verhängt hat.
Für die Führung einer kriminellen Vereinigung, Gewaltdelikte und Verstöße gegen das Waffenrecht wurde Arabacı verurteilt.
In anderen Punkten erfolgten Freisprüche.
Damit endet das Verfahren vorerst mit einer deutlich geringeren Strafe als den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderten bis zu 35 Jahren.
Der Fall dürfte auch in Deutschland Aufmerksamkeit finden, wo Necati „Neco“ Arabacı seit vielen Jahren als eine der bekanntesten Persönlichkeiten aus dem Umfeld der Rockerszene gilt.