Verteidigung greift Kriegsverbrechensvorwurf an – BKA-Sachverständiger soll möglicherweise aussagen

Nord-Stream-Sabotage vor Gericht: Wird der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher eingestellt?

Nord-Stream-Prozess vor Entscheidung

Von Sebastian Krüger 6 Min. Lesezeit

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Unterwasseransicht einer schwer beschädigten Gaspipeline auf dem Meeresboden der Ostsee. Aus der aufgerissenen Rohrleitung steigen zahlreiche Gasblasen auf. Die Darstellung erinnert an die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines im September 2022.
Unterwasseransicht einer schwer beschädigten Gaspipeline auf dem Meeresboden der Ostsee. Aus der aufgerissenen Rohrleitung steigen zahlreiche Gasblasen auf. Die Darstellung erinnert an die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines im September 2022. Foto: KI-generierte Illustration / Ostdeutsche Zeitung

Hamburg/Lubmin. Mehr als vier Jahre nach den Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines steht der Strafprozess gegen den Ukrainer Serhij Kusnjezow vor einer wichtigen Entscheidung. Am Dienstag, dem 27. Oktober 2026, wird das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg die Verhandlung gegen den früheren Offizier einer ukrainischen Spezialeinheit fortsetzen. Seine Verteidiger verlangen die Einstellung des Verfahrens. Sie halten den Vorwurf eines Kriegsverbrechens für unbegründet und bezweifeln, dass ihr Mandant unter den gegebenen Umständen ein faires Verfahren erhalten kann. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen dagegen vor, an der Organisation der Sprengung der Ostsee-Pipelines beteiligt gewesen zu sein. Sollte der Prozess fortgesetzt werden, könnte bereits am Dienstag ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes gehört werden.

Gericht muss über Antrag der Verteidigung beraten

Der zweite Verhandlungstag beginnt mit einer grundsätzlichen juristischen Auseinandersetzung.

Die Verteidiger von Serhij Kusnjezow hatten bereits zum Prozessauftakt beantragt, das Strafverfahren durch Urteil zu beenden. Nun soll die Bundesanwaltschaft Gelegenheit erhalten, ergänzend auf die Argumente der Verteidigung einzugehen.

Anschließend will sich der zuständige Strafsenat möglicherweise zur Beratung zurückziehen.

Ob bereits am Dienstag eine Entscheidung verkündet wird, ist noch offen.

Für den Fall, dass das Gericht den Antrag zurückweist, ist die Vernehmung eines Sachverständigen des Bundeskriminalamtes vorgesehen.

Dieser soll sich mit den Schäden an den Pipelines und den Ursachen der Explosionen beschäftigen.

Damit könnte die Verhandlung erstmals ausführlicher auf die technischen Erkenntnisse der Ermittler eingehen.

Explosionen erschütterten die Ostsee im September 2022

Die Nord-Stream-Pipelines wurden am 26. September 2022 durch mehrere Unterwasserexplosionen schwer beschädigt.

Die Sprengungen ereigneten sich in der Ostsee nahe der dänischen Insel Bornholm.

In einer Wassertiefe von ungefähr 80 Metern wurden drei der vier Leitungsstränge beschädigt. An insgesamt vier Stellen trat Gas aus.

Die Bilder der aufsteigenden Gasblasen gingen damals um die Welt.

Nord Stream 1 und Nord Stream 2 verbinden Russland mit Deutschland. Die Leitungen erreichen die deutsche Ostseeküste im Raum Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Anschlag hatte deshalb auch unmittelbare Bedeutung für die deutsche Energieinfrastruktur.

Zum Zeitpunkt der Explosionen wurde durch Nord Stream 1 allerdings kein Gas mehr geliefert. Nord Stream 2 hatte den kommerziellen Betrieb noch nicht aufgenommen.

Diese Umstände spielen nun eine wichtige Rolle in der juristischen Argumentation der Verteidigung.

Bundesanwaltschaft sieht ehemaligen Offizier als Organisator

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft gehörte Kusnjezow zu einer Gruppe, die die Sprengungen organisiert und ausgeführt haben soll.

Die Ermittler gehen von insgesamt sieben Beteiligten aus.

Nach der Anklage soll eine Gruppe mit einem Segelschiff auf die Ostsee gefahren sein, um Sprengstoff an den Pipelines anzubringen.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Segeljacht „Andromeda“.

Das Schiff wurde von den deutschen Behörden untersucht, nachdem Hinweise auf seine mögliche Verwendung bei der Tat bekannt geworden waren.

Kusnjezow soll innerhalb der mutmaßlichen Tätergruppe eine führende Rolle übernommen haben.

Die Anklage umfasst unter anderem den Vorwurf eines Kriegsverbrechens, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie weitere Delikte im Zusammenhang mit der Beschädigung der Leitungen.

Der Angeklagte bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Verteidiger bestreiten zentrale Beweise

Die Anwälte des früheren ukrainischen Offiziers greifen insbesondere die Beweislage an.

Nach ihrer Darstellung gibt es keine Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder Zeugenaussagen, die eindeutig belegen, dass Kusnjezow an Bord der „Andromeda“ gewesen sei.

Auch die von der Bundesanwaltschaft angenommene führende Rolle innerhalb der mutmaßlichen Tätergruppe halten sie für nicht hinreichend nachgewiesen.

Diese Einwände betreffen den Kern der Anklage.

Denn für eine strafrechtliche Verurteilung muss das Gericht die individuelle Beteiligung des Angeklagten feststellen.

Es reicht nicht aus, dass eine Person aufgrund ihrer früheren militärischen Tätigkeit oder ihres persönlichen Umfeldes mit der mutmaßlichen Tätergruppe in Verbindung gebracht wird.

Welche Beweismittel die Bundesanwaltschaft im weiteren Verfahren vorlegen wird und wie das Gericht diese bewertet, bleibt abzuwarten.

Geheimhaltungspflicht soll Verteidigung erschweren

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die frühere militärische Tätigkeit des Angeklagten.

Kusnjezow war nach den vorliegenden Angaben Offizier einer ukrainischen Spezialeinheit.

Seine Anwälte argumentieren, dass er deshalb weiterhin besonderen Geheimhaltungspflichten unterliege.

Diese könnten es ihm unmöglich machen, offen über bestimmte militärische Zusammenhänge zu sprechen.

Nach Darstellung der Verteidigung betreffe dies sogar Gespräche mit seinen eigenen Rechtsanwälten.

Dadurch sei seine Möglichkeit eingeschränkt, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Die Anwälte sehen darin ein grundlegendes Problem für die Fairness des Verfahrens.

Ob tatsächlich eine rechtlich relevante Einschränkung der Verteidigungsrechte vorliegt, muss das Gericht beurteilen.

Die Bundesanwaltschaft erhält am Dienstag Gelegenheit, zu dieser Argumentation Stellung zu nehmen.

Waren die Pipelines zivile Versorgungsanlagen?

Besonders bedeutsam ist die rechtliche Einordnung der beschädigten Gasleitungen.

Die Bundesanwaltschaft erhebt unter anderem den Vorwurf eines Kriegsverbrechens.

Die Verteidigung bestreitet, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Sie verweist darauf, dass zum Zeitpunkt des Anschlags durch Nord Stream 1 kein Gas mehr transportiert wurde und Nord Stream 2 zuvor nicht in Betrieb gegangen war.

Nach ihrer Argumentation hätten die Leitungen deshalb nicht als zivile Versorgungsinfrastruktur behandelt werden dürfen.

Zudem macht sie geltend, Russland habe die Energieversorgung als politisches Druckmittel gegenüber europäischen Staaten eingesetzt.

Diese Bewertung ist umstritten.

Ob eine Anlage nach dem humanitären Völkerrecht als ziviles Objekt geschützt ist, hängt nicht allein davon ab, ob sie an einem bestimmten Tag tatsächlich genutzt wird.

Entscheidend sind unter anderem ihre Funktion, eine mögliche militärische Nutzung und die konkreten Umstände eines Angriffs.

Das Gericht muss deshalb prüfen, welche rechtlichen Maßstäbe auf die Pipeline-Sprengungen anzuwenden sind.

Festnahme in Italien und Auslieferung nach Deutschland

Kusnjezow wurde 2025 in Italien festgenommen.

Die deutschen Behörden hatten zuvor nach ihm gesucht.

Nach seiner Überstellung nach Deutschland kam er im November 2025 in Untersuchungshaft.

Seitdem befindet sich der Angeklagte in Hamburg.

Die Ermittlungen hatten bereits zuvor internationale Aufmerksamkeit ausgelöst, weil lange unklar geblieben war, wer für die Beschädigung der Leitungen verantwortlich sein könnte.

Der Anschlag ereignete sich während des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und in einer Phase erheblicher Spannungen zwischen Russland und den westlichen Staaten.

Verschiedene Vermutungen über mögliche Täter wurden im Laufe der Jahre öffentlich diskutiert.

Das Strafverfahren soll nun klären, welche konkrete Verantwortung dem Angeklagten nachgewiesen werden kann.

BKA soll technische Ergebnisse erläutern

Falls der Einstellungsantrag keinen Erfolg hat, dürfte die technische Beweisaufnahme in den Mittelpunkt rücken.

Ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes soll nach der bisherigen Gerichtsplanung zu den Schäden an den Leitungen und den Ursachen der Explosionen aussagen.

Dabei geht es um Erkenntnisse aus der Untersuchung der zerstörten Pipelineabschnitte.

Für das Gericht ist insbesondere von Bedeutung, wie die Beschädigungen entstanden und welche Rückschlüsse sich daraus auf die eingesetzten Sprengmittel ziehen lassen.

Die Aussage eines technischen Experten kann helfen, den Ablauf der Tat genauer zu rekonstruieren.

Sie beantwortet allerdings nicht automatisch die Frage, wer die Sprengsätze tatsächlich angebracht hat.

Dafür sind weitere Beweismittel und deren gerichtliche Bewertung erforderlich.

Lubmin bleibt mit dem Fall unmittelbar verbunden

Für Mecklenburg-Vorpommern besitzt der Prozess eine besondere Bedeutung.

In Lubmin befinden sich die deutschen Anlandepunkte der Nord-Stream-Leitungen.

Die Pipelines waren über Jahre hinweg ein wesentlicher Bestandteil der energiepolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland.

Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine änderten sich diese Beziehungen grundlegend.

Die Sprengungen im September 2022 verschärften die ohnehin angespannte Situation zusätzlich.

Die technischen Folgen und die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung beschäftigen die Behörden bis heute.

Der Fall ist deshalb nicht nur ein internationaler Strafprozess, sondern betrifft auch die Geschichte der Energieversorgung und Wirtschaftspolitik in Ostdeutschland.

Entscheidung könnte weiteren Prozessverlauf bestimmen

Am Dienstag steht zunächst die juristische Auseinandersetzung über den Einstellungsantrag im Mittelpunkt.

Ein Erfolg der Verteidigung könnte das Verfahren in seiner bisherigen Form beenden.

Wird der Antrag abgelehnt, soll die Beweisaufnahme fortgesetzt werden.

Das Gericht könnte dann bereits den angekündigten BKA-Sachverständigen hören.

Eine Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten ist damit noch nicht getroffen.

Auch eine Ablehnung des Einstellungsantrags würde keine Vorverurteilung bedeuten.

Mehr als vier Jahre nach den Explosionen geht es weiterhin um eine der bedeutendsten Sabotageermittlungen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Ob der Prozess einen entscheidenden Schritt vorankommt oder bereits an grundlegenden rechtlichen Fragen scheitert, könnte sich am Dienstag in Hamburg zeigen.

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