Kriminalpolizei ermittelt gegen 22-jährigen Bekannten wegen Freiheitsberaubung und schwerer Gewalt

Pasewalk: 19-Jähriger vier Tage eingesperrt und mit Messer verletzt – Flucht zur Polizei

Vier Tage voller Gewalt

Von Anna-Lena Richter 5 Min. Lesezeit

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Zwei Polizeibeamte sprechen mit einem jungen Mann vor dem Hauseingang, während ein Streifenwagen am Straßenrand steht.
Zwei Polizeibeamte sprechen mit einem jungen Mann vor dem Hauseingang, während ein Streifenwagen am Straßenrand steht. Foto: KI-generierte Illustration / Ostdeutsche Zeitung

Pasewalk. Ein Besuch bei einem Bekannten soll für einen 19-Jährigen in Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Martyrium geworden sein. Nach einem Streit soll ein 22 Jahre alter Mann seinen jüngeren Bekannten vier Tage lang in einer Wohnung gefangen gehalten, wiederholt geschlagen und mit einem Messer verletzt haben. Erst am Samstag, dem 24. Oktober 2026, gelang dem 19-Jährigen die Flucht. Er suchte unmittelbar danach eine Polizeidienststelle auf und erstattete Anzeige. Die Kriminalpolizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, gefährlichen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. Das Polizeipräsidium Neubrandenburg machte den Fall am Montag öffentlich.

Aus einem freiwilligen Besuch wird eine mutmaßliche Gefangenschaft

Begonnen hatte alles am 16. Oktober.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei begab sich der 19-jährige Deutsche zunächst freiwillig in die Wohnung seines 22 Jahre alten Bekannten in Pasewalk.

Dort hielt er sich mehrere Tage auf. Zu diesem Zeitpunkt gab es nach den vorliegenden Informationen noch keine Hinweise darauf, dass er gegen seinen Willen festgehalten wurde.

Im weiteren Verlauf soll es zwischen den beiden Männern jedoch zu Unstimmigkeiten und Streit gekommen sein.

Die Situation eskalierte nach Darstellung der Ermittlungsbehörden spätestens am 20. Oktober.

Von diesem Zeitpunkt an soll der 22-Jährige seinem Bekannten verboten haben, die Wohnung zu verlassen.

Der junge Mann sei eingeschlossen und an seiner Bewegungsfreiheit gehindert worden.

Was den Streit ausgelöst hatte und weshalb die Situation derart eskalierte, ist bislang nicht bekannt.

Polizei: 22-Jähriger soll mehrfach zugeschlagen haben

Die mutmaßliche Freiheitsberaubung blieb nach den bisherigen Erkenntnissen nicht die einzige Straftat.

Während der folgenden Tage soll der Tatverdächtige den 19-Jährigen wiederholt mit den Fäusten angegriffen haben.

Außerdem wirft ihm die Polizei vor, ein Messer gegen den jüngeren Mann eingesetzt zu haben.

Dabei erlitt der 19-Jährige Schnitt- beziehungsweise Stichverletzungen an einem Arm.

Hinzu kam ein Hämatom im Kopfbereich, das nach den bisherigen Erkenntnissen durch die körperlichen Angriffe entstanden sein soll.

Neben den Misshandlungen soll der 22-Jährige sein mutmaßliches Opfer mehrfach beleidigt, bedroht und genötigt haben.

Die Ermittler gehen deshalb von mehreren unterschiedlichen Straftatbeständen aus.

Ob der Tatverdächtige während der gesamten Zeit allein mit dem 19-Jährigen in der Wohnung war, geht aus der veröffentlichten Polizeimitteilung nicht hervor.

Vier Tage lang kein Entkommen

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Neubrandenburg soll der junge Mann spätestens vom 20. bis zum 24. Oktober gegen seinen Willen in der Wohnung festgehalten worden sein.

Damit dauerte die mutmaßliche Gefangenschaft etwa vier Tage.

Wie der 22-Jährige seinen Bekannten konkret am Verlassen der Räume gehindert haben soll, wurde nicht näher beschrieben.

Auch ist bislang unbekannt, ob der 19-Jährige während dieser Zeit Kontakt zu Angehörigen oder anderen Personen aufnehmen konnte.

Die Polizei hat keine Einzelheiten dazu veröffentlicht, ob dem jungen Mann sein Mobiltelefon abgenommen wurde oder andere Maßnahmen eingesetzt wurden, um Hilfe zu verhindern.

Gesichert ist nach dem bisherigen Ermittlungsstand lediglich, dass sich der 19-Jährige nach dem zunächst freiwilligen Aufenthalt nicht mehr frei bewegen konnte und wiederholt körperlich angegriffen worden sein soll.

Die genauen Umstände müssen nun rekonstruiert werden.

Am Samstag gelingt dem 19-Jährigen die Flucht

Am 24. Oktober änderte sich die Situation.

Dem 19-Jährigen gelang es nach Angaben der Polizei, die Wohnung seines Bekannten zu verlassen.

Wie er entkommen konnte, teilten die Ermittler zunächst nicht mit.

Der junge Mann begab sich unmittelbar nach seiner Flucht zu einem Polizeirevier.

Dort schilderte er die Geschehnisse und erstattete Anzeige gegen den 22-Jährigen.

Damit wurden die mutmaßlichen Gewalttaten erstmals bei den Strafverfolgungsbehörden bekannt.

Die Polizei leitete daraufhin Ermittlungen ein.

Ob der Tatverdächtige bereits festgenommen oder anderweitigen strafprozessualen Maßnahmen unterzogen wurde, geht aus der Mitteilung vom Montag nicht hervor.

Auch über einen möglichen Haftbefehl liegen bislang keine bestätigten Informationen vor.

Mehrere schwere Straftaten stehen im Raum

Die Kriminalpolizei untersucht den Fall unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten.

Im Mittelpunkt steht der Verdacht der Freiheitsberaubung.

Nach Paragraf 239 des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Freiheit beraubt.

Daneben ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Dieser Vorwurf ist insbesondere wegen des mutmaßlichen Einsatzes eines Messers von Bedeutung.

Auch Bedrohung, Nötigung und Beleidigung gehören zu den bislang genannten Ermittlungsgegenständen.

Welche Straftaten sich am Ende tatsächlich nachweisen lassen, müssen die weiteren Untersuchungen ergeben.

Eine strafrechtliche Verurteilung setzt voraus, dass die individuelle Schuld des Beschuldigten festgestellt wird.

Für den 22-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittler müssen Ablauf und Hintergründe klären

Eine der wichtigsten offenen Fragen betrifft den Auslöser der Auseinandersetzung.

Die beiden Männer kannten sich bereits vor den mutmaßlichen Taten.

Der 19-Jährige hatte die Wohnung seines Bekannten ursprünglich freiwillig aufgesucht.

Warum das Verhältnis anschließend in Gewalt und eine mutmaßliche Freiheitsberaubung umgeschlagen sein soll, ist bislang ungeklärt.

Die Ermittler müssen nun insbesondere untersuchen, welche Handlungen sich an den einzelnen Tagen ereigneten.

Von Bedeutung sind dabei die Aussagen der Beteiligten und mögliche weitere Beweismittel.

Auch die ärztliche Dokumentation der Verletzungen könnte eine Rolle spielen.

Ob weitere Zeugen vorhanden sind, wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Die Polizei veröffentlichte zunächst keine Angaben zu einem möglichen Tatmotiv.

Fall beschäftigt die Kriminalpolizei in Vorpommern

Pasewalk liegt im Landkreis Vorpommern-Greifswald nahe der polnischen Grenze.

Die Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei geführt.

Das Polizeipräsidium Neubrandenburg bestätigte am Montag, dem 26. Oktober, die Einleitung eines Verfahrens gegen den 22-jährigen Tatverdächtigen.

Zu den zentralen Vorwürfen gehören das mehrtägige Festhalten des 19-Jährigen sowie wiederholte körperliche Angriffe.

Der jüngere Mann erlitt nach den bisherigen Erkenntnissen Verletzungen am Arm und im Kopfbereich.

Über mögliche längerfristige gesundheitliche Folgen liegen keine Angaben vor.

Auch die abschließende medizinische Bewertung der Verletzungen wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Noch viele Fragen nach mutmaßlicher Gewalttat offen

Die Ermittlungen stehen nach der Veröffentlichung der Polizeimitteilung noch am Anfang.

Zu klären bleibt insbesondere, weshalb der Streit zwischen den beiden Bekannten eskalierte, wie der 19-Jährige an der Flucht gehindert worden sein soll und unter welchen Umständen er schließlich entkommen konnte.

Ebenso ist offen, ob gegen den Beschuldigten weitere Maßnahmen angeordnet werden.

Die Polizei hat bislang keine Einzelheiten über eine mögliche Festnahme bekannt gegeben.

Der Fall zeigt, welche schwerwiegenden Vorwürfe auch nach einer zunächst freiwilligen Begegnung entstehen können.

Für den 19-Jährigen endete der Besuch bei seinem Bekannten nach den bisherigen Ermittlungen mit mehreren Tagen mutmaßlicher Gefangenschaft und körperlicher Gewalt.

Erst mit seiner Flucht am Samstag konnte er die Polizei verständigen.

Nun müssen die Ermittlungsbehörden aufklären, was sich zwischen dem 20. und dem 24. Oktober tatsächlich in der Pasewalker Wohnung ereignet hat.

Themen: PasewalkVorpommern-GreifswaldKriminalpolizeiGefährliche KörperverletzungGewaltMesserangriffSuchmaschine & KennzeichnungMecklenburg-Vorpommern## AdresseFreiheitsberaubung

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