Sie ermittelte gegen Epstein und Diddy – jetzt gewinnt Maurene Comey gegen Trumps Justizministerium
Gericht stoppt Trumps Justizministerium
New York. Sie arbeitete an einigen der aufsehenerregendsten Strafverfahren der Vereinigten Staaten, darunter die Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell sowie der Prozess gegen Musikmogul Sean „Diddy“ Combs. Dann verlor die erfahrene Bundesstaatsanwältin Maurene Comey im Juli 2025 plötzlich ihren Arbeitsplatz – ohne eine konkrete Begründung. Nun hat sie vor Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Ein Bundesrichter in New York entschied am Montag, dem 26. Oktober 2026, dass das Justizministerium unter Präsident Donald Trump die Staatsanwältin rechtswidrig entlassen hatte. Die Entlassung wird rückwirkend aufgehoben, Comey erhält Anspruch auf ausstehende Bezüge. Die Regierung kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Bundesrichter erklärt Entlassung für rechtswidrig
Der New Yorker Bundesrichter Jesse M. Furman hat in einer 55 Seiten umfassenden Entscheidung festgestellt, dass die Entlassung von Maurene Comey gegen Bundesrecht und verfassungsrechtliche Grundsätze verstieß.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie weit die Befugnisse der amerikanischen Regierung reichen, erfahrene Bundesstaatsanwälte aus dem Dienst zu entfernen.
Die Trump-Regierung hatte argumentiert, dass der Präsident aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Stellung weitreichende Befugnisse zur Entlassung von Bundesbediensteten besitze.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung.
Nach der Entscheidung gelten auch für die Entlassung von Bundesstaatsanwälten gesetzliche Regeln, die der Kongress zum Schutz des öffentlichen Dienstes erlassen hat.
Die Regierung könne diese Vorschriften nicht allein durch einen pauschalen Verweis auf die Exekutivgewalt des Präsidenten außer Kraft setzen.
Der Richter sah insbesondere Verstöße gegen das amerikanische Beamtenrecht und gegen verfassungsrechtliche Verfahrensgarantien.
Im Juli 2025 kam die Entlassung ohne Begründung
Maurene Comey hatte seit 2015 für die Bundesstaatsanwaltschaft des südlichen Bezirks von New York gearbeitet.
Die Behörde gehört zu den bedeutendsten Strafverfolgungsstellen der Vereinigten Staaten.
Sie bearbeitet regelmäßig große Verfahren wegen Finanzkriminalität, organisierter Kriminalität und schwerer Straftaten mit internationalem Bezug.
Comey galt als erfahrene Juristin, die auch bei besonders komplexen Fällen eingesetzt wurde.
Im Juli 2025 erhielt sie jedoch überraschend die Mitteilung, dass ihr Beschäftigungsverhältnis beendet werde.
Nach ihren späteren Angaben erfolgte die Entscheidung ohne vorherige Anhörung und ohne nachvollziehbare Erklärung.
Die Entlassung wurde durch das Justizministerium in Washington veranlasst.
Comey verlor damit nach rund zehn Jahren ihre Stellung als Bundesstaatsanwältin.
Eine Staatsanwältin mit ungewöhnlich bekannten Fällen
Der Name Maurene Comey wurde insbesondere durch mehrere international beachtete Strafverfahren bekannt.
Sie gehörte zu den Staatsanwälten, die an Ermittlungen im Umfeld des wegen Sexualdelikten angeklagten Finanziers Jeffrey Epstein beteiligt waren.
Epstein starb im August 2019 in einer New Yorker Haftanstalt, bevor es zu seinem geplanten Strafprozess kommen konnte.
Später arbeitete Comey auch an der Strafverfolgung von Ghislaine Maxwell.
Die langjährige Epstein-Vertraute wurde im Dezember 2021 wegen ihrer Beteiligung an der sexuellen Ausbeutung minderjähriger Mädchen schuldig gesprochen.
Das Verfahren gegen Maxwell zog weltweit Aufmerksamkeit auf sich.
Dabei ging es nicht nur um die konkreten Straftaten, sondern auch um die gesellschaftlichen Verbindungen Epsteins und die Frage, wie das System sexueller Ausbeutung über Jahre bestehen konnte.
Maurene Comey war Teil des Staatsanwaltsteams, das die Vorwürfe vor Gericht vertrat.
Auch im Verfahren gegen Sean „Diddy“ Combs tätig
Ein weiterer prominenter Fall war das Strafverfahren gegen den amerikanischen Musikunternehmer Sean Combs.
Der unter dem Künstlernamen „Diddy“ bekannte Produzent musste sich 2025 vor einem Bundesgericht in New York verantworten.
Im Mittelpunkt standen Vorwürfe im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung, Gewalt und anderen Straftaten.
Comey gehörte auch bei diesem Verfahren zum Team der Anklagevertretung.
Damit hatte sie innerhalb weniger Jahre an zwei der öffentlich besonders stark beachteten Strafverfahren wegen sexueller Gewalt und Ausbeutung mitgewirkt.
Das machte ihre spätere Entlassung zusätzlich bemerkenswert.
Allerdings gibt es bislang keinen gerichtlichen Befund, dass ihre Tätigkeit in den Verfahren gegen Epstein, Maxwell oder Combs unmittelbar der Grund für ihre Entlassung war.
Die entsprechenden Zusammenhänge müssen von politischen Vermutungen unterschieden werden.
Ihr Vater ist ein langjähriger Gegner Donald Trumps
Besondere politische Brisanz erhält der Fall durch Maurene Comeys Familie.
Ihr Vater James Comey leitete von 2013 bis 2017 die amerikanische Bundespolizei FBI.
Während Trumps erster Amtszeit kam es zu erheblichen Konflikten zwischen beiden Männern.
Im Mai 2017 entließ Trump den damaligen FBI-Direktor.
Der Vorgang löste eine langjährige politische und juristische Auseinandersetzung aus.
James Comey wurde anschließend zu einem öffentlichen Kritiker des Präsidenten.
Auch während Trumps zweiter Amtszeit beschäftigt das Verhältnis der beiden Männer die amerikanische Justiz.
Maurene Comey sieht in diesem Konflikt einen möglichen Grund für ihre eigene Entlassung.
Sie vermutet, dass sie wegen der Identität ihres Vaters oder wegen politischer Ansichten, die ihr zugeschrieben wurden, ihren Arbeitsplatz verlor.
Ob tatsächlich eine solche Motivation hinter der Entscheidung stand, ist jedoch nicht abschließend gerichtlich festgestellt worden.
Comey wirft Regierung politische Vergeltung vor
Im September 2025 reichte Maurene Comey Klage gegen das amerikanische Justizministerium ein.
Sie machte geltend, dass ihre Entlassung gegen gesetzliche Schutzrechte und die amerikanische Verfassung verstoßen habe.
Ihre Anwälte verwiesen insbesondere darauf, dass ihr keine konkrete dienstliche Verfehlung vorgeworfen worden sei.
Auch eine Gelegenheit, die Entscheidung vorab anzufechten, habe sie nicht erhalten.
Die Klägerin stellte zudem die Frage, ob ihre familiäre Verbindung zum früheren FBI-Direktor James Comey bei der Entlassung eine Rolle gespielt haben könnte.
Die Regierung bestritt, dass das Vorgehen rechtswidrig gewesen sei.
Sie berief sich vielmehr auf die Befugnisse der Exekutive, Personalentscheidungen innerhalb des Justizministeriums zu treffen.
Damit entwickelte sich aus einem arbeitsrechtlichen Konflikt eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Auseinandersetzung.
Dienstliche Leistungen wurden ausgezeichnet bewertet
Ein bemerkenswerter Bestandteil des Verfahrens betrifft Comeys bisherige berufliche Leistungen.
Nach den Gerichtsunterlagen erhielt sie in den Jahren 2019 bis 2024 durchgehend hervorragende dienstliche Bewertungen.
Das Justizministerium bestritt diese Beurteilungen nicht.
Konkrete Vorwürfe einer mangelhaften Arbeitsleistung wurden im Verfahren nicht als Begründung für die Entlassung angeführt.
Für die Anwälte der früheren Staatsanwältin war dies ein wichtiger Gesichtspunkt.
Sie argumentierten, dass eine langjährig bewährte Bundesbedienstete nicht ohne rechtlich ausreichende Grundlage aus dem Dienst entfernt werden dürfe.
Der Richter befasste sich daher ausführlich mit den gesetzlichen Grenzen der Entlassungsbefugnisse.
Dabei ging es nicht darum, ob die Regierung grundsätzlich Personalentscheidungen treffen darf.
Entscheidend war vielmehr, ob die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.
Richter weist Argumentation der Regierung zurück
Das Justizministerium hatte sich auf Artikel II der amerikanischen Verfassung berufen.
Dieser regelt unter anderem die Stellung des Präsidenten als Leiter der Exekutive.
Nach Auffassung der Regierung folge daraus eine weitreichende Befugnis, Bundesstaatsanwälte zu entlassen.
Richter Furman sah die Argumentation jedoch als unvereinbar mit der bestehenden Rechtslage an.
Der amerikanische Kongress habe das Recht, bestimmte Regeln für die Beschäftigung und Entlassung von Bundesbediensteten festzulegen.
Dazu gehören auch Schutzbestimmungen des Civil Service Reform Act von 1978.
Die Regierung könne diese gesetzlichen Vorgaben nicht ohne Weiteres umgehen.
Eine gegenteilige Auffassung würde nach Ansicht des Gerichts das verfassungsrechtliche Gleichgewicht zwischen Präsident, Kongress und Justiz beeinträchtigen.
Damit stellte der Richter klar, dass auch hochrangige Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden unter dem Schutz geltender Gesetze stehen.
Rückwirkende Wiedereinstellung und Gehaltsnachzahlung
Aus der Entscheidung ergeben sich konkrete finanzielle Folgen.
Das Gericht ordnete an, Comeys Entlassung rückwirkend aufzuheben.
Sie gilt damit für den betreffenden Zeitraum rechtlich wieder als Beschäftigte der Bundesstaatsanwaltschaft.
Die Regierung muss ihr die entsprechenden ausstehenden Bezüge gewähren.
Auch mögliche Ansprüche auf weitere Beschäftigungsleistungen und Altersvorsorge müssen berücksichtigt werden.
Die rückwirkende Wiedereinstellung reicht bis zum 20. Dezember 2025.
An diesem Tag begann Comey eine neue berufliche Tätigkeit in einer privaten Anwaltskanzlei.
Sie verlangt deshalb keine tatsächliche Rückkehr in ihren früheren Arbeitsplatz.
Für sie geht es vor allem um die rechtliche Feststellung, dass ihre Entlassung unzulässig war, und um den Ausgleich der entstandenen Nachteile.
Justizministerium kündigt Berufung an
Der juristische Streit ist mit der Entscheidung vom Montag noch nicht endgültig abgeschlossen.
Ein Sprecher des amerikanischen Justizministeriums erklärte, die Behörde teile die rechtliche Auffassung des Gerichts nicht.
Die Regierung wolle zu gegebener Zeit Rechtsmittel einlegen.
Zunächst muss Richter Furman allerdings noch über einen weiteren rechtlichen Punkt entscheiden.
Dabei geht es um die Frage, ob Comeys Entlassung zusätzlich ihre durch den ersten Verfassungszusatz geschützten Rechte verletzt haben könnte.
Der erste Verfassungszusatz schützt unter anderem die Meinungsfreiheit.
Der Richter ließ diese Frage zunächst offen, weil bereits andere Rechtsverstöße festgestellt wurden.
Erst nach Abschluss der noch ausstehenden Entscheidung kann sich das Berufungsverfahren entsprechend weiterentwickeln.
Urteil könnte für weitere entlassene Staatsbedienstete wichtig werden
Der Fall reicht über Maurene Comeys persönliche Situation hinaus.
Während der zweiten Amtszeit Donald Trumps wurden zahlreiche Beschäftigte verschiedener Bundesbehörden entlassen.
Unter ihnen befinden sich auch Juristen und Ermittler, die zuvor an politisch sensiblen Verfahren beteiligt waren.
Mehrere Betroffene haben inzwischen Klagen gegen ihre Entlassung eingereicht.
Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, welche gesetzlichen Schutzrechte für Beschäftigte gelten, die nicht aufgrund einer politischen Ernennung in ihr Amt gelangt sind.
Die Entscheidung im Fall Comey könnte deshalb auch für andere Verfahren von Bedeutung sein.
Allerdings betrifft das Urteil zunächst nur die konkrete Entlassung der früheren New Yorker Bundesstaatsanwältin.
Ob andere Kläger unter vergleichbaren Umständen erfolgreich sein werden, hängt von den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab.
Streit über die Unabhängigkeit der amerikanischen Justiz
Im Hintergrund steht eine grundsätzliche Debatte über das Verhältnis zwischen politischer Führung und Strafverfolgungsbehörden.
Das amerikanische Justizministerium gehört zur Exekutive und untersteht der Regierung.
Gleichzeitig sollen Staatsanwälte bei ihrer täglichen Arbeit geltendes Recht anwenden und strafrechtliche Entscheidungen nicht allein nach parteipolitischen Interessen treffen.
Kritiker der Trump-Regierung befürchten, dass umfangreiche Personalwechsel die Unabhängigkeit der Strafverfolgung beeinträchtigen könnten.
Die Regierung verweist dagegen auf die demokratische Verantwortung des Präsidenten für die Leitung der Bundesbehörden.
Der Fall Maurene Comey berührt genau diese Auseinandersetzung.
Er zeigt, dass die Befugnisse der politischen Führung auch im Justizministerium gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen unterliegen.
Wo diese Grenzen im Einzelnen verlaufen, dürfte auch in weiteren Verfahren gerichtlich überprüft werden.
Ein juristischer Erfolg mit politischer Bedeutung
Maurene Comey hat mit dem Urteil vom 26. Oktober einen wichtigen Erfolg erzielt.
Ein Bundesgericht stellte fest, dass ihre Entlassung im Juli 2025 rechtswidrig war.
Sie erhält rückwirkend ihre Beschäftigungsrechte und kann ausstehende Bezüge beanspruchen.
Offen bleibt dagegen, ob die Entscheidung tatsächlich aus politischen Vergeltungsmotiven getroffen wurde.
Diese Frage war Bestandteil von Comeys Vorwürfen, wurde durch das Urteil jedoch nicht abschließend geklärt.
Auch das angekündigte Berufungsverfahren könnte weitere rechtliche Entscheidungen nach sich ziehen.
Der Fall verbindet damit mehrere Themen, die in den Vereinigten Staaten seit Jahren öffentlich diskutiert werden: die Strafverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten, den Konflikt zwischen Donald Trump und dem früheren FBI-Direktor James Comey sowie die Unabhängigkeit staatlicher Ermittlungsbehörden.
Für die frühere Epstein- und Combs-Staatsanwältin steht nun jedenfalls fest, dass ihre überraschende Entlassung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Ob das Urteil darüber hinaus weitreichende Auswirkungen auf die Personalpolitik der amerikanischen Regierung haben wird, bleibt abzuwarten.