Berlin: Pflegekräfte streiken – Unionhilfswerk will Betriebsrätinnen absetzen lassen
Zweitägiger Arbeitskampf angekündigt
Berlin. Beim Berliner Unionhilfswerk beginnt am Mittwoch, 28. Oktober 2026, ein zweitägiger Streik. Die Gewerkschaften ver.di und GEW fordern einen Tarifvertrag für die Beschäftigten des sozialen Trägers. Gleichzeitig verschärft sich der Streit um die betriebliche Mitbestimmung. Die Geschäftsführung hat gerichtliche Schritte eingeleitet, um die Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreterin aus ihren Ämtern entfernen zu lassen.
Beschäftigte fordern Tarifvertrag auf Landesniveau
Die Beschäftigten des Unionhilfswerks verlangen einen Tarifvertrag, der sich an den Bedingungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) orientiert.
Nach Angaben der Gewerkschaften sind die bisherigen Gespräche mit der Geschäftsführung ohne Ergebnis geblieben. Bereits im Juni, Juli und September hatten Beschäftigte gestreikt, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.
Die Gewerkschaften werfen der Unternehmensleitung vor, Tarifverhandlungen weiterhin abzulehnen.
Mit dem erneuten Arbeitskampf soll der Druck erhöht werden. Der Streik ist für Mittwoch und Donnerstag, 28. und 29. Oktober, angekündigt.
Das Unionhilfswerk gehört zu den großen sozialen Trägern Berlins. Nach eigenen Angaben beschäftigt der Verbund rund 3.000 Mitarbeiter und wird von mehr als 1.400 freiwillig Engagierten unterstützt.
Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören die Betreuung pflegebedürftiger Menschen, soziale Beratungsangebote und weitere Unterstützungsleistungen.
Kundgebung vor dem Arbeitsgericht geplant
Der erste Streiktag beginnt mit einer Kundgebung vor dem Berliner Arbeitsgericht. Ab 9.30 Uhr wollen die Beschäftigten dort gegen das Vorgehen der Geschäftsführung demonstrieren.
Parallel beschäftigt sich das Gericht mit einem arbeitsrechtlichen Verfahren zur betrieblichen Entgeltgestaltung.
Nach Angaben der Gewerkschaften strebt die Geschäftsführung die Einsetzung einer Einigungsstelle an. Über dieses betriebsverfassungsrechtliche Verfahren könnten Vergütungsfragen auf Unternehmensebene behandelt werden.
Ver.di und GEW kritisieren diesen Weg. Sie wollen einen Tarifvertrag, der unmittelbar mit den Gewerkschaften ausgehandelt wird und verbindliche Regelungen für die Beschäftigten schafft.
Eine Einigungsstelle ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Beilegung betrieblicher Meinungsverschiedenheiten. Sie ersetzt allerdings nicht automatisch einen Tarifvertrag.
Streit um die Führung des Betriebsrats
Zusätzlichen Konfliktstoff liefern Anträge der Geschäftsführung beim Arbeitsgericht Berlin.
Nach Angaben der Gewerkschaften will das Unionhilfswerk die Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreterin aus ihren Funktionen entfernen lassen.
Ver.di und GEW bewerten das Vorgehen als Angriff auf die betriebliche Mitbestimmung. Sie werfen der Geschäftsführung vor, die Interessenvertretung der Beschäftigten zu schwächen.
Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gerichtliche Abberufung vorliegen, muss das Arbeitsgericht prüfen.
Die Vorwürfe gegen die Unternehmensleitung geben die Position der Gewerkschaften wieder. Eine gerichtliche Entscheidung über die Anträge liegt nach dem bisherigen Recherchestand noch nicht vor.
Am Donnerstag gemeinsamer Protest mit Charité-Beschäftigten
Der zweite Streiktag soll mit einer gemeinsamen Aktion von Beschäftigten des Unionhilfswerks und der Berliner Charité beginnen.
Für Donnerstag, 29. Oktober, ist ein Protest vor dem Abgeordnetenhaus vorgesehen. Die beteiligten Gewerkschaften wollen damit auf die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und bei freien sozialen Trägern aufmerksam machen.
Anschließend ist ab 11 Uhr eine weitere Kundgebung vor dem Arbeitsgericht geplant.
Dort soll über die beantragte Amtsenthebung der beiden Betriebsratsvertreterinnen verhandelt werden.
Tarifkonflikt bleibt ungelöst
Der Streit beim Unionhilfswerk betrifft sowohl die künftige Bezahlung als auch die Rechte der Arbeitnehmervertretung.
Die Gewerkschaften verlangen eine verbindliche tarifliche Regelung. Zugleich wollen sie verhindern, dass der Konflikt um die Betriebsratsführung ihre Verhandlungsposition schwächt.
Die Geschäftsführung kann ihre rechtlichen Anträge im Rahmen des vorgesehenen arbeitsgerichtlichen Verfahrens prüfen lassen. Über deren Berechtigung entscheiden die zuständigen Richter.
Welche Auswirkungen der Streik auf einzelne Pflege- und Betreuungsangebote haben wird, war vor Beginn des Arbeitskampfes noch nicht abschließend bekannt.