Berlin: Urteil gegen 69-Jährigen nach 22 angeklagten Vergewaltigungen erwartet
Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft
Berlin. Im Prozess gegen einen 69-jährigen Mann wegen einer mutmaßlichen Serie schwerer Sexualstraftaten wird am Mittwoch, 28. Oktober 2026, vor dem Landgericht Berlin I ein Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten 22 Vergewaltigungen an insgesamt 14 Frauen vor. Sie hat eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Zunächst sollen die Verteidiger ihre Schlussvorträge halten.
Frauen sollen vor den Übergriffen betäubt worden sein
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte die betroffenen Frauen vor den sexuellen Übergriffen mit Medikamenten betäubt haben. Anschließend habe er die Taten teilweise gefilmt oder fotografiert.
Die Anklage umfasst 22 Fälle einer besonders schweren Vergewaltigung, jeweils in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frauen durch die verabreichten Substanzen zumindest zeitweise nicht in der Lage waren, sich gegen die Übergriffe zu wehren.
Die Staatsanwaltschaft erhob im Juli 2026 Anklage gegen den damals 68 Jahre alten Berliner. Seitdem befasst sich das Landgericht mit den erhobenen Vorwürfen.
Ermittler kamen durch ein anderes Verfahren auf die Spur
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Strafverfahren der Polizei in Verden an der Aller. Dort untersuchten Beamte Anfang 2025 ähnliche Anschuldigungen gegen einen anderen Mann, der inzwischen verstorben ist.
Bei der Auswertung elektronischer Kommunikation stießen die Ermittler auf den später angeklagten Berliner. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im März 2025 ein eigenes Verfahren gegen ihn ein.
Am 21. März 2025 wurden Durchsuchungen durchgeführt. Zunächst suchten die Beamten nach pornografischen Dateien. Im Verlauf der Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf die später angeklagten Sexualstraftaten.
Die Auswertung elektronischer Beweismittel nahm bei den Untersuchungen eine wichtige Rolle ein.
Staatsanwaltschaft beantragt Sicherungsverwahrung
In ihrem Schlussvortrag vom 14. Oktober forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren.
Darüber hinaus beantragte sie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Dieser Maßregel kommt eine besondere Bedeutung zu: Sie ermöglicht unter engen gesetzlichen Voraussetzungen eine weitere Unterbringung nach dem Ende der Haftstrafe, wenn von einem Verurteilten weiterhin erhebliche Straftaten zu erwarten sind.
Auch die anwaltlichen Vertreter mehrerer Nebenklägerinnen schlossen sich nach Angaben des Gerichts dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme erfüllt sind, muss das Gericht entscheiden.
Urteil für Mittwoch vorgesehen
Die Schlussvorträge der Verteidigung sind für den 28. Oktober angesetzt. Nach der bisherigen Terminplanung soll das Urteil noch am selben Tag verkündet werden.
Dabei wird das Gericht nicht nur über den Schuldvorwurf und eine mögliche Freiheitsstrafe befinden. Im Fall einer Verurteilung muss es auch über die beantragte Sicherungsverwahrung entscheiden.
Da die Schlussvorträge bislang nicht öffentlich geführt wurden, sind nicht sämtliche Argumente der Verfahrensbeteiligten bekannt.
Bis zur gerichtlichen Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.