26 Millionen Euro für ein abgeschaltetes IT-Projekt: Wer trägt die Verantwortung?
Millionenprojekt bleibt ungenutzt
Berlin. Deutschland investiert Milliarden in die Digitalisierung seiner Verwaltung. Doch nicht jedes Projekt erfüllt die Erwartungen. Ein besonders auffälliger Fall ist der sogenannte Datenatlas Bund, mit dem Bundesministerien ihre vorhandenen Datenbestände besser finden und nutzen sollten. Für das Vorhaben wurden nach Angaben der Bundesregierung zwischen 2022 und 2026 insgesamt 26,2 Millionen Euro bereitgestellt. Ende 2025 wurde der Betrieb eingestellt. Eine parlamentarische Anfrage und Recherchen über die Hintergründe werfen Fragen zur Projektsteuerung, Wirtschaftlichkeit und politischen Verantwortung auf.
Millionenprojekt nach wenigen Jahren abgeschaltet
Der Datenatlas Bund sollte ein grundlegendes Problem der deutschen Verwaltung lösen: Behörden verfügen über umfangreiche Datenbestände, wissen aber häufig nicht, welche Informationen in anderen Ressorts bereits vorhanden sind.
Die geplante Plattform sollte diese Datenbestände katalogisieren und für berechtigte Beschäftigte der Bundesverwaltung auffindbar machen. Damit wollte die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Behörden verbessern und die Entwicklung neuer digitaler Verwaltungsverfahren erleichtern.
Federführend war das Bundesfinanzministerium. Die technische Entwicklung übernahm die Bundesdruckerei GmbH, ein bundeseigenes Unternehmen.
Nach mehreren Entwicklungsphasen wurde das Produkt Anfang 2025 für die Bundesverwaltung bereitgestellt. Doch bereits zum 31. Dezember desselben Jahres wurde der Betrieb beendet.
Damit stand das System nur vergleichsweise kurze Zeit zur Verfügung.
Bundesregierung nennt 26,2 Millionen Euro
Die finanzielle Dimension wurde durch eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion bekannt.
In ihrer Antwort, die der Bundestag am 19. Juni 2026 zusammenfasste, erklärte die Bundesregierung, für das Projekt seien zwischen 2022 und 2026 Mittel in Höhe von insgesamt 26,2 Millionen Euro bereitgestellt worden.
Bereits zuvor hatte das Bundesfinanzministerium gegenüber dem Nachrichtenportal netzpolitik.org tatsächliche Ausgaben von rund 24,6 Millionen Euro seit Projektbeginn genannt.
Dabei ist zwischen bereitgestellten Haushaltsmitteln und tatsächlich abgeflossenen Geldern zu unterscheiden. Die beiden Beträge beschreiben daher nicht zwingend denselben finanziellen Sachverhalt.
Ursprünglich sollte das Vorhaben nach Recherchen des Tagesspiegels wesentlich umfangreicher werden. In frühen Planungen waren bis zu 78,1 Millionen Euro vorgesehen.
Die tatsächliche finanzielle Belastung des Bundes lässt sich erst abschließend beurteilen, wenn sämtliche Entwicklungs-, Betriebs- und Folgekosten sowie bereits weiterverwendete Projektergebnisse berücksichtigt werden.
Nachfolger wollte System nicht übernehmen
Besonders bemerkenswert sind die unterschiedlichen Bewertungen des Projekts.
Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort, die Entwicklung sei Ende 2024 erfolgreich abgeschlossen worden. Das anschließend bereitgestellte Produkt sei im Laufe des Jahres 2025 weiterbetrieben worden.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kam dagegen nach Angaben von netzpolitik.org zu dem Schluss, dass eine Übernahme des vorhandenen Systems in seinem damaligen Entwicklungszustand nicht wirtschaftlich sei.
Das Ministerium verwies auf eine geringe Nutzung und weiteren Entwicklungsbedarf.
Damit stellt sich eine entscheidende Frage: Weshalb wurde ein System über Jahre entwickelt und finanziert, wenn es beim Wechsel der Zuständigkeiten nicht dauerhaft weiterbetrieben werden konnte?
Die Bundesdruckerei verwies darauf, dass das Vertragsverhältnis mit dem Bundesfinanzministerium planmäßig Ende 2025 ausgelaufen sei.
Aus dem Ende eines Vertrages allein lässt sich allerdings kein technisches Scheitern ableiten. Die fehlende Weiterführung und die wirtschaftlichen Bedenken des nachfolgenden Ministeriums machen eine genaue Prüfung der Projektergebnisse dennoch notwendig.
Bundesrechnungshof beschäftigt sich mit dem Fall
Auch der Bundesrechnungshof befasst sich nach einem Bericht des Tagesspiegels vom 29. Juni 2026 mit dem Datenatlas.
Die Rechnungsprüfer untersuchen bei staatlichen Vorhaben insbesondere, ob Haushaltsmittel wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt wurden.
Bei einem IT-Projekt kommt es dabei nicht allein darauf an, ob eine Software technisch entwickelt wurde. Entscheidend ist auch, ob sie den vorgesehenen Nutzen tatsächlich erreicht, von Behörden verwendet wird und langfristig betrieben werden kann.
Eine abschließende öffentliche Bewertung des Datenatlas durch den Bundesrechnungshof ist aus den bisher ausgewerteten Quellen nicht ersichtlich.
Ebenso wenig liegt ein Nachweis dafür vor, dass Verantwortliche persönlich rechtswidrig gehandelt oder öffentliche Gelder veruntreut hätten.
Digitalisierung sollte Behörden effizienter machen
Der Fall steht beispielhaft für die Schwierigkeiten bei der Modernisierung der deutschen Verwaltung.
Bereits 2017 hatte der Bundestag das Onlinezugangsgesetz beschlossen. Damit sollten wesentliche Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch angeboten werden.
Dieses Ziel wurde verfehlt.
Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofs standen Ende 2022 lediglich vier Prozent der digitalisierbaren Leistungen von Ländern und Kommunen vollständig nach den gesetzlichen Anforderungen online zur Verfügung. Weitere Angebote erfüllten nur einen Teil der Vorgaben.
Für die Umsetzung hatte der Bund erhebliche Finanzmittel vorgesehen. Ein großer Teil davon wurde zunächst nicht ausgeschöpft.
Die Zahlen aus dem Jahr 2022 sind keine aktuelle Bestandsaufnahme für 2026. Sie verdeutlichen jedoch, wie lange sich die Probleme bei der Verwaltungsdigitalisierung bereits hinziehen.
Auch in den Ländern kritisieren Rechnungshöfe die IT-Ausgaben
Die Schwierigkeiten betreffen nicht ausschließlich die Bundesverwaltung.
Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt untersuchte beispielsweise die Finanzierung des gemeinsamen Mahngerichts für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Das elektronisch arbeitende Gericht bearbeitet Mahnverfahren für alle drei Bundesländer. Die laufenden Kosten trägt zunächst Sachsen-Anhalt, während sich die Partnerländer nach einer vertraglich festgelegten Berechnung beteiligen.
Die Rechnungsprüfer stellten fest, dass die Kostenverteilung insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 erheblich von einer Aufteilung entsprechend den tatsächlich bearbeiteten Verfahren abwich.
Zudem verlangte der Rechnungshof eine detailliertere Erfassung und Dokumentation der Ausgaben.
Das Mahngericht ist allerdings kein gescheitertes Digitalprojekt. Die Prüfung betrifft vor allem die Wirtschaftlichkeit und die Verteilung laufender Kosten zwischen den beteiligten Ländern.
Der Fall zeigt, dass auch bei funktionierenden digitalen Verwaltungsverfahren Fragen zur finanziellen Steuerung entstehen können.
Wer übernimmt die Verantwortung für den Datenatlas?
Für die politische und administrative Verantwortung sind mehrere Ebenen zu unterscheiden.
Das Bundesfinanzministerium führte das Projekt. Die Bundesdruckerei wurde mit der technischen Entwicklung beauftragt. Für eine mögliche Übernahme des Betriebs war das Informationstechnikzentrum Bund vorgesehen.
Später befasste sich das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit der Frage, ob das System weitergeführt werden sollte.
Die Bundesregierung erklärte, sie wolle die Erkenntnisse aus dem Datenatlas in künftige Projekte einfließen lassen. Damit sollten bereits getätigte Investitionen zumindest teilweise weitergenutzt werden.
Ob daraus tatsächlich ein messbarer Nutzen entsteht, bleibt offen.
Entscheidend wäre eine nachvollziehbare Aufstellung der entstandenen Kosten, der erreichten Projektziele, der tatsächlichen Nutzerzahlen und der Gründe für die Betriebseinstellung.
Erst auf dieser Grundlage ließe sich beurteilen, welcher Anteil der öffentlichen Mittel nachhaltig wirksam wurde und ob die Projektsteuerung vermeidbare finanzielle Belastungen verursacht hat.
Für den Staat geht es damit um mehr als ein einzelnes abgeschaltetes IT-System. Wenn Behörden neue Digitalprojekte beginnen, ohne frühere Erfahrungen und entwickelte Lösungen ausreichend zu nutzen, besteht das Risiko weiterer unnötiger Ausgaben.