Braucht Deutschland noch einen Bundespräsidenten? Debatte vor Steinmeiers Abschied
Höchstes Staatsamt in der Kritik
Berlin. Am 18. März 2027 endet die zehnjährige Amtszeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin wird bereits am 30. Januar von der Bundesversammlung gewählt. Doch während die Parteien über mögliche Kandidaten beraten, wird auch eine grundsätzliche Frage diskutiert: Welche Bedeutung hat das höchste Staatsamt Deutschlands noch, und rechtfertigen seine Aufgaben die Kosten? Eine am 27. Oktober 2026 veröffentlichte Debatte der „Bild“-Zeitung hat diese Frage erneut aufgegriffen.
Steinmeiers Nachfolge ist noch offen
Seit März 2017 steht Frank-Walter Steinmeier an der Spitze der Bundesrepublik. Im Februar 2022 wurde der frühere SPD-Außenminister für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Eine unmittelbar anschließende dritte Amtszeit schließt das Grundgesetz aus.
Die nächste Bundesversammlung ist für den 30. Januar 2027 einberufen. Ihr gehören 630 Bundestagsabgeordnete und ebenso viele von den Landesparlamenten bestimmte Vertreter an. Insgesamt werden damit 1.260 Mitglieder über das künftige Staatsoberhaupt abstimmen.
Eine Einigung auf eine gemeinsame Kandidatin oder einen gemeinsamen Kandidaten steht bislang aus. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte angekündigt, gemeinsam mit den Vorsitzenden von CSU und SPD nach den Landtagswahlen im September einen Vorschlag zu erarbeiten.
CDU, CSU und SPD verfügen in der Bundesversammlung gemeinsam über eine rechnerische Mehrheit. Da die Abstimmung geheim erfolgt, ist das Ergebnis dennoch nicht allein durch die Fraktionsstärken vorgegeben.
Welche Aufgaben hat der Bundespräsident?
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Anders als in präsidentiellen Regierungssystemen führt er jedoch nicht die Regierungsgeschäfte.
Zu seinen Aufgaben gehört es, die Bundesrepublik völkerrechtlich zu vertreten, internationale Staatsgäste zu empfangen und Deutschland bei Staatsbesuchen im Ausland zu repräsentieren.
Darüber hinaus besitzt das Amt wichtige verfassungsrechtliche Befugnisse. Der Bundespräsident ernennt und entlässt Bundesminister, ernennt den Bundeskanzler nach dessen Wahl und fertigt Bundesgesetze aus.
Vor der Unterzeichnung von Gesetzen prüft das Bundespräsidialamt insbesondere verfassungsrechtliche Fragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes verweigern.
Auch bei der Bildung einer Bundesregierung kann das Staatsoberhaupt eine entscheidende Rolle spielen. Kommt im Bundestag keine stabile Mehrheit zustande, sieht das Grundgesetz besondere Entscheidungsbefugnisse des Bundespräsidenten vor.
Eine Abschaffung des Amtes würde deshalb nicht nur eine repräsentative Funktion betreffen. Zahlreiche Zuständigkeiten müssten neu verteilt werden.
Kritik an Kosten und politischem Einfluss
Die aktuelle Diskussion entzündet sich vor allem an dem Verhältnis zwischen den Aufgaben des Staatsoberhauptes und den Ausgaben für das Bundespräsidialamt.
In einem am 27. Oktober veröffentlichten Videobeitrag fragen die „Bild“-Journalisten Thomas Kausch und Hans-Jörg Vehlewald, welchen bleibenden politischen Einfluss frühere Bundespräsidenten tatsächlich ausgeübt haben.
Dabei geht es auch um die Kosten des Amtes und um die Frage, ob die Bundesrepublik künftig auf ein eigenständiges Staatsoberhaupt verzichten könnte.
Die Ausgaben des Bundespräsidialamtes umfassen allerdings weit mehr als die persönlichen Bezüge des Bundespräsidenten. Finanziert werden unter anderem Personal, Verwaltung, internationale Staatsbesuche, protokollarische Aufgaben und der Betrieb der Dienstsitze.
Wer über die Wirtschaftlichkeit des Amtes diskutiert, muss deshalb zwischen den persönlichen Kosten des Staatsoberhauptes und den Ausgaben für die gesamte Institution unterscheiden.
Eine Abschaffung würde zudem nicht automatisch sämtliche Ausgaben beseitigen. Viele Aufgaben, etwa die diplomatische Repräsentation Deutschlands, müssten weiterhin von staatlichen Stellen übernommen werden.
Zwischen politischer Zurückhaltung und öffentlicher Einflussnahme
Der Bundespräsident soll über den Parteien stehen. Zwar besitzt er nur begrenzte unmittelbare Einflussmöglichkeiten auf die Tagespolitik, seine öffentlichen Äußerungen können jedoch gesellschaftliche Debatten prägen.
Frühere Amtsinhaber nutzten diese Möglichkeit auf unterschiedliche Weise.
Richard von Weizsäcker setzte mit seiner Rede zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1985 einen wichtigen Akzent in der deutschen Erinnerungspolitik. Er bezeichnete den 8. Mai als Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Roman Herzog forderte 1997 in seiner sogenannten Ruck-Rede umfassende Reformen und eine größere Bereitschaft zur gesellschaftlichen Veränderung.
Joachim Gauck beschäftigte sich während seiner Amtszeit besonders mit Fragen der Freiheit, Demokratie und historischen Verantwortung.
Auch Steinmeier äußerte sich wiederholt zu gesellschaftlicher Polarisierung, demokratischem Zusammenhalt und den internationalen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Ob solche Ansprachen nachhaltige politische Veränderungen bewirken, lässt sich allerdings nicht allein an ihren öffentlichen Reaktionen messen.
Könnte Deutschland das Amt abschaffen?
Eine Abschaffung des Bundespräsidentenamtes wäre grundsätzlich nur durch eine Änderung des Grundgesetzes möglich.
Dafür wären nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Zugleich müssten die bisherigen Befugnisse des Staatsoberhauptes anderen Verfassungsorganen übertragen werden.
Ein mögliches Modell wäre, repräsentative Aufgaben und bestimmte formelle Zuständigkeiten auf andere Ämter zu verteilen. Wie dies mit der bisherigen Gewaltenteilung und den Kontrollmechanismen vereinbar wäre, müsste verfassungsrechtlich geklärt werden.
Für die Beibehaltung des Amtes spricht aus Sicht seiner Befürworter gerade die Trennung zwischen Staatsoberhaupt und Regierungschef. Dadurch kann eine überparteiliche Institution bestehen, die nicht unmittelbar für die politischen Entscheidungen der Bundesregierung verantwortlich ist.
Kritiker stellen dagegen infrage, ob diese zusätzliche Ebene angesichts ihrer begrenzten politischen Gestaltungsmacht notwendig ist.
Bundesversammlung entscheidet am 30. Januar
Unabhängig von der öffentlichen Debatte steht der Termin für die nächste Wahl bereits fest.
Am 30. Januar 2027 tritt die Bundesversammlung im Deutschen Bundestag zusammen. In den ersten beiden Wahlgängen benötigt eine Kandidatin oder ein Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder. Kommt diese nicht zustande, genügt im dritten Wahlgang die relative Mehrheit.
Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist.
Mit dem Ende von Steinmeiers Amtszeit am 18. März 2027 beginnt ein neues Kapitel für das höchste Staatsamt. Die Wahl wird nicht nur eine Personalentscheidung sein. Sie bietet zugleich Anlass, über Aufgaben, politische Bedeutung und Kosten des Bundespräsidentenamtes zu diskutieren.