AfD-Politiker Wilko Möller wegen Hitlergruß auf Wahlplakat rechtskräftig verurteilt
11.600 Euro Geldstrafe
Frankfurt (Oder). Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller ist wegen eines Wahlplakats mit einer dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlichen Armhaltung rechtskräftig verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) verworfen. Damit bleibt die Geldstrafe von 11.600 Euro bestehen. Die Entscheidung wurde am Montag, 26. Oktober 2026, bekannt gegeben.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil aus Frankfurt (Oder)
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte bereits am 13. Oktober über die Revision entschieden. Die Richter fanden bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte Möller am 17. Februar 2026 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 100 Tagessätzen von jeweils 116 Euro verurteilt.
Mit der Zurückweisung seiner Revision ist das Urteil rechtskräftig. Da die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze beträgt, wird die Verurteilung grundsätzlich in das Führungszeugnis aufgenommen. Möller gilt damit als vorbestraft.
Wahlplakat zeigte Familie mit erhobenen Armen
Ausgangspunkt des Strafverfahrens war ein Wahlplakat aus dem Brandenburger Landtagswahlkampf 2024. Darauf waren ein Mann und eine Frau zu sehen, die mit ihren Armen eine Art schützendes Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bildeten.
Das Motiv trug das AfD-Parteilogo und den Wahlkampfslogan „Wir schützen Eure Kinder“.
Die Darstellung war von einer Werbeagentur gestaltet worden. Dabei wurde ein aus dem Internet ausgewähltes Foto gespiegelt. Durch diese Bearbeitung erschien der rechte Arm des abgebildeten Mannes nahezu gerade nach oben ausgestreckt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts ähnelte diese Armhaltung dem nationalsozialistischen Hitlergruß zum Verwechseln.
Möller habe die Ähnlichkeit erkannt, dennoch den Druck von rund 50 Plakaten veranlasst und diese im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) anbringen lassen.
Auch zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen sind verboten
Rechtliche Grundlage der Verurteilung ist Paragraf 86a des Strafgesetzbuches. Die Vorschrift verbietet unter bestimmten Voraussetzungen die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Dazu gehören neben Fahnen, Abzeichen und Parolen auch verbotene Grußformen. Das Gesetz erfasst ausdrücklich ebenfalls Darstellungen, die solchen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.
Entscheidend war im Verfahren gegen Möller deshalb nicht, ob auf dem Plakat tatsächlich ein historischer Hitlergruß gezeigt werden sollte. Maßgeblich waren die konkrete Gestaltung und die Feststellung des Landgerichts, dass der Politiker die Ähnlichkeit erkannt hatte.
Der Bundesgerichtshof bestätigte mit seiner Entscheidung die rechtliche Bewertung der Vorinstanz. Eine erneute Beweisaufnahme fand im Revisionsverfahren nicht statt.
Möller hatte Vorwürfe zurückgewiesen
Der AfD-Abgeordnete hatte die Anschuldigungen während des Verfahrens bestritten. Gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg erklärte er, er könne nicht nachvollziehen, weshalb die Darstellung als Hitlergruß bewertet werde.
Er verwies darauf, dass das Motiv von einer externen Medienagentur erstellt und anschließend für den Wahlkampf erworben worden sei.
Auch seine Verteidigung hatte das Urteil des Landgerichts angegriffen. Rechtsanwalt Hans-Christoph Jahr vertrat nach der erstinstanzlichen Entscheidung die Auffassung, dass diese einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten werde.
Der brandenburgische AfD-Landesvorsitzende René Springer kritisierte seinerzeit ebenfalls das Verfahren und stellte die Unabhängigkeit der Justiz infrage. Er sah in dem Vorgehen eine politische Auseinandersetzung mit seiner Partei.
Der Bundesgerichtshof folgte den rechtlichen Einwänden des Angeklagten jedoch nicht.
Welche Folgen hat die Verurteilung für den Landtagsabgeordneten?
Wilko Möller gehört dem Brandenburger Landtag seit 2019 an. Der ausgebildete Bundespolizist ist zudem in der AfD in Frankfurt (Oder) politisch aktiv.
Zuletzt kandidierte er für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt. In der Stichwahl unterlag er dem parteilosen Bewerber Axel Strasser.
Die rechtskräftige Verurteilung bedeutet nicht automatisch, dass Möller sein Landtagsmandat verliert. Die strafrechtlichen Voraussetzungen für einen Mandatsverlust sind gesetzlich gesondert geregelt.
Für den Politiker hat die Entscheidung dennoch unmittelbare rechtliche Konsequenzen: Die Geldstrafe ist rechtskräftig, und der Schuldspruch kann nicht mehr mit einer gewöhnlichen Revision angegriffen werden.
Der Fall ist damit strafrechtlich abgeschlossen.