Beatrice Keul erhebt Vergewaltigungsvorwurf gegen Donald Trump
Schwere Vorwürfe gegen US-Präsidenten
Washington. Das frühere Schweizer Model Beatrice Keul wirft US-Präsident Donald Trump vor, sie im November 1993 in einem New Yorker Hotel vergewaltigt zu haben. Ihre Anschuldigung ist Bestandteil eines Berichts, den demokratische Mitglieder des Justizausschusses im US-Repräsentantenhaus am Montag, 26. Oktober 2026, veröffentlichten. Das Weiße Haus weist die Vorwürfe entschieden zurück. Eine strafrechtliche Anklage gegen Trump in diesem Fall liegt nicht vor.
Ex-Model schildert mutmaßlichen Übergriff im Plaza Hotel
Beatrice Keul war nach eigenen Angaben 24 Jahre alt, als sie im November 1993 nach New York reiste. Die Schweizerin arbeitete damals als Model und im Finanzdienstleistungsbereich. Sie war eingeladen worden, an Veranstaltungen rund um den von Trump organisierten Schönheitswettbewerb „American Dream Pageant“ teilzunehmen.
Nach ihrer Darstellung lernte sie Trump bei einem Pressetermin im Plaza Hotel kennen, das sich damals in seinem Besitz befand. Auch der später wegen Sexualstraftaten verurteilte und inzwischen verstorbene Jeffrey Epstein soll anwesend gewesen sein.
Keul berichtet, Trump habe ihr angeboten, bei der Beschaffung eines US-Visums und der Aufnahme eines Studiums an der New York University zu helfen. Später habe er sie in eine Hotelsuite eingeladen und dort gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Nach dem mutmaßlichen Übergriff soll Trump sie unter Druck gesetzt haben, über das Geschehen zu schweigen. Die Schweizerin kehrte anschließend in ihre Heimat zurück.
Diese Darstellung beruht auf den Aussagen Keuls. Die geschilderte Tat ist nicht gerichtlich festgestellt worden.
Vorwürfe wurden bereits früher öffentlich
Keul hatte sich schon vor der Veröffentlichung des neuen Kongressberichts über eine mutmaßliche sexuelle Belästigung durch Trump geäußert.
In früheren Interviews berichtete sie von unerwünschten Berührungen und einem sexuellen Übergriff. Den Vorwurf einer vollendeten Vergewaltigung erhob sie nun ausdrücklich öffentlich.
Gegenüber der Schweizer Zeitung „Blick“ erklärte Keul, sie habe aus Angst vor möglichen Konsequenzen lange gezögert, sämtliche Einzelheiten zu schildern. Sie verwies dabei auf Drohungen und die rechtlichen Auseinandersetzungen des US-Präsidenten mit Medienunternehmen.
Ihre jetzigen Aussagen sind Gegenstand eines Berichts der demokratischen Minderheit im Justizausschuss des Repräsentantenhauses. Dabei handelt es sich nicht um das Ergebnis eines Strafverfahrens, sondern um eine parlamentarische Untersuchung.
Bericht untersucht Verbindungen zu Jeffrey Epstein
Die Veröffentlichung befasst sich mit den früheren Kontakten zwischen Donald Trump und Jeffrey Epstein sowie mit Vorwürfen sexueller Übergriffe gegen mehrere Frauen.
Nach Angaben der demokratischen Ausschussmitglieder enthält der Bericht Aussagen von insgesamt elf Frauen. Fünf von ihnen erheben Vorwürfe einer Vergewaltigung oder anderer sexueller Übergriffe im Zusammenhang mit dem Umfeld Epsteins.
Die Verfasser untersuchen insbesondere, welche Rolle Veranstaltungen, Schönheitswettbewerbe und persönliche Kontakte bei der Anbahnung von Begegnungen zwischen wohlhabenden Männern und jungen Frauen gespielt haben könnten.
Der demokratische Kongressabgeordnete Jamie Raskin erhebt darüber hinaus schwere Vorwürfe gegen den Umgang des US-Justizministeriums mit den entsprechenden Anschuldigungen. Seine Kritik richtet sich auch gegen die Frage, ob frühere Kontakte zwischen Trump und Epstein ausreichend untersucht wurden.
Dass Trump und Epstein einander kannten, ist durch frühere gemeinsame Auftritte und Fotografien dokumentiert. Daraus allein lässt sich jedoch keine Beteiligung Trumps an Straftaten Epsteins ableiten.
Weißes Haus weist Anschuldigungen zurück
Die US-Regierung reagierte mit einer deutlichen Zurückweisung. Ein Sprecher des Weißen Hauses bezeichnete die Vorwürfe als politisch motiviert und warf den Demokraten vor, mit der Veröffentlichung von anderen politischen Themen ablenken zu wollen.
Trump bestreitet die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen. Wegen des von Keul geschilderten Vorfalls wurde er bislang weder angeklagt noch verurteilt.
Auch der neue Bericht stellt keine strafrechtliche Schuld fest. Für eine entsprechende Entscheidung wären ein gerichtliches Verfahren und die Prüfung der vorliegenden Beweise erforderlich.
Frühere Zivilverfahren gegen Trump
Unabhängig von den neuen Vorwürfen musste sich Trump bereits in anderen Verfahren wegen sexueller Übergriffe verantworten.
Im Mai 2023 befand eine New Yorker Ziviljury den heutigen Präsidenten für einen sexuellen Übergriff auf die Autorin E. Jean Carroll sowie für Verleumdung haftbar. Das Gericht sprach Carroll fünf Millionen US-Dollar Schadenersatz zu.
In einem weiteren Verfahren wurde Trump im Januar 2024 wegen Verleumdung zu einer Zahlung von 83,3 Millionen US-Dollar verurteilt.
Dabei handelte es sich um zivilrechtliche Entscheidungen. Sie sind weder strafrechtliche Verurteilungen noch Beweise für die nun erhobenen Vorwürfe Keuls.
Veröffentlichung kurz vor den US-Kongresswahlen
Der Bericht erscheint wenige Tage vor den amerikanischen Kongresswahlen am 3. November 2026. Bei diesen Zwischenwahlen werden sämtliche Sitze im Repräsentantenhaus und ein Teil der Sitze im Senat neu vergeben.
Die Veröffentlichung dürfte deshalb auch die politische Auseinandersetzung über Trumps frühere Kontakte zu Epstein verstärken. Die Demokraten verlangen eine umfassendere Aufklärung, während das Weiße Haus den Vorwurf politischer Einflussnahme auf die öffentliche Debatte erhebt.
Ob die Aussagen Keuls weitere Ermittlungen oder gerichtliche Schritte nach sich ziehen, ist derzeit offen.