Millionenklage gegen den Freistaat

Neun Monate in Untersuchungshaft, Firma insolvent: Chemnitzer fordert 4,4 Millionen Euro von Sachsen

Freispruch nach monatelanger Untersuchungshaft

Von Christian Richter 6 Min. Lesezeit

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Prächtiger Haupteingang eines historischen Gerichtsgebäudes mit breiter Freitreppe, markanten Säulen und zwei steinernen Sitzfiguren. Die Aufnahme begleitet die Berichterstattung über die Millionenklage eines Chemnitzer Unternehmers gegen den Freistaat Sachsen.
Prächtiger Haupteingang eines historischen Gerichtsgebäudes mit breiter Freitreppe, markanten Säulen und zwei steinernen Sitzfiguren. Die Aufnahme begleitet die Berichterstattung über die Millionenklage eines Chemnitzer Unternehmers gegen den Freistaat Sachsen. Foto: Landgericht Dresden

Chemnitz/Dresden. Neun Monate Untersuchungshaft, der Zusammenbruch eines Unternehmens mit zehn Beschäftigten und ein jahrelanger Rechtsstreit: Der Chemnitzer Unternehmer Patrick Strauch fordert vom Freistaat Sachsen rund 4,4 Millionen Euro Schadensersatz und mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht Dresden hat dazu ein Zivilprozess begonnen. Strauch wirft sächsischen Ermittlungsbehörden vor, durch ein aus seiner Sicht zu Unrecht geführtes Strafverfahren seine wirtschaftliche Existenz zerstört zu haben. Die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe endeten bereits im Dezember 2022 mit einem Freispruch.

Das Landgericht Dresden bestätigte die Millionenforderung gegenüber MDR Sachsen. Im Mittelpunkt des Zivilverfahrens steht nun die Frage, ob Behörden bei ihren Ermittlungen rechtswidrig gehandelt haben und für die geltend gemachten Schäden haften müssen.

Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung endeten mit Freispruch

Ausgangspunkt des Falls war ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Nach Darstellung des Unternehmers geriet seine Chemnitzer Handelsfirma durch Geschäftsbeziehungen zu kriminellen Lieferanten ins Visier der Ermittlungsbehörden.

Strauch bestreitet, selbst an strafbaren Handlungen beteiligt gewesen zu sein. Die Behörden hätten dennoch Steuernachzahlungen in Millionenhöhe geltend gemacht.

Im Zuge der Ermittlungen wurden nach seinen Angaben Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht. Außerdem kamen mehrere Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Strauch selbst verbrachte neun Monate hinter Gittern.

Am 15. Dezember 2022 sprach ihn das Landgericht Chemnitz frei.

Die Staatsanwaltschaft legte zunächst Revision gegen das Urteil ein, nahm diese nach Angaben des Landgerichts Dresden jedoch Ende August 2023 zurück.

Damit wurde der Freispruch rechtskräftig.

Der Ausgang des Strafverfahrens bildet nun einen wesentlichen Hintergrund der Schadensersatzklage.

Geschäftskonten gesperrt – Unternehmen musste Insolvenz anmelden

Besonders schwer wiegen aus Sicht des Unternehmers die wirtschaftlichen Folgen der Ermittlungen.

Seine Handelsfirma beschäftigte nach eigenen Angaben zehn Mitarbeiter.

Während des Strafverfahrens seien Geschäftskonten gesperrt worden. Dadurch habe das Unternehmen seine laufenden Geschäfte nicht mehr ordnungsgemäß abwickeln können.

Strauch berichtet, dass er schließlich aus der Untersuchungshaft heraus einen Insolvenzantrag stellen musste.

Er macht die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden für den wirtschaftlichen Zusammenbruch verantwortlich.

Zu den geltend gemachten Schäden zählen nach seiner Darstellung nicht nur der Verlust des Unternehmens, sondern auch erhebliche Kosten seiner strafrechtlichen Verteidigung.

Allein die Anwaltskosten sollen sich inzwischen auf mehrere Hunderttausend Euro belaufen.

Ob sämtliche finanziellen Schäden tatsächlich durch rechtswidriges Behördenhandeln verursacht wurden und in welcher Höhe sie ersatzfähig sind, muss das Landgericht Dresden prüfen.

Unternehmer erhebt schwere Vorwürfe gegen Ermittlungsbehörden

Strauch kritisiert insbesondere die Arbeit des Finanzamts Chemnitz-Süd, der dortigen Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Aus seiner Sicht wurden entlastende Beweise nicht ausreichend berücksichtigt.

Außerdem behauptet er, die Ermittler hätten Vorwürfe gegen ihn konstruiert und das Verfahren trotz gegenteiliger Erkenntnisse fortgesetzt.

Der Unternehmer vermutet, dass die Behörden nach umfangreichen Ermittlungen unbedingt einen strafrechtlichen Erfolg erreichen wollten.

Nach seiner Darstellung wurden im Zuge des Verfahrens auch internationale Ermittlungen geführt. Dabei sollen unter anderem Interpol eingeschaltet und Ermittler ins Ausland entsandt worden sein.

Diese Vorwürfe sind Bestandteil seiner Darstellung des Geschehens. Eine gerichtliche Feststellung, dass die Behörden absichtlich oder pflichtwidrig gehandelt haben, liegt bislang nicht vor.

Das Zivilverfahren soll nun klären, welche Maßnahmen rechtmäßig waren und ob daraus Schadensersatzansprüche entstanden sind.

4,4 Millionen Euro Schadensersatz und mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld

Die Größenordnung der Klage ist erheblich.

Nach Angaben des Landgerichts Dresden verlangt Strauch knapp 4,4 Millionen Euro Schadensersatz.

Hinzu kommt eine Forderung auf Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro.

Damit beläuft sich die geltend gemachte Gesamtsumme auf rund 4,45 Millionen Euro.

Der Anwalt des Unternehmers, der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper, vertritt nach eigenen Angaben mehrere Betroffene aus dem ursprünglichen Strafverfahren.

Gegenüber MDR Sachsen erklärte er, seine Mandanten hätten teilweise viele Monate in Untersuchungshaft verbracht und machten nun Entschädigungsansprüche gegen den Freistaat geltend.

Unterschiedliche Angaben bestehen allerdings zur Zahl der Kläger.

Während das Landgericht Dresden in seiner Auskunft von einem Kläger sprach, berichtete der Rechtsanwalt von insgesamt fünf Klägern, von denen er vier vertrete.

Welche weiteren Ansprüche gegebenenfalls in gesonderten Verfahren verfolgt werden, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Warum ein Freispruch nicht automatisch zu Millionenentschädigungen führt

Der rechtskräftige Freispruch ist für das neue Verfahren bedeutsam. Er allein beweist jedoch noch nicht, dass sämtliche Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig waren.

In Deutschland können strafrechtliche Ermittlungen und Untersuchungshaft unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein, auch wenn ein Beschuldigter später freigesprochen wird.

Für bestimmte Strafverfolgungsmaßnahmen sieht das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen eigene Entschädigungsansprüche vor.

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Amtshaftungsansprüche bestehen.

Dabei muss unter anderem geklärt werden, ob eine Amtspflicht verletzt wurde, ob diese Pflichtverletzung schuldhaft war und ob sie den geltend gemachten Schaden verursacht hat.

Gerade bei wirtschaftlichen Folgeschäden wie einer Unternehmensinsolvenz kann die Prüfung komplex sein.

Das Gericht muss deshalb nicht nur die damaligen Ermittlungsmaßnahmen betrachten, sondern auch untersuchen, ob und in welchem Umfang sie für den Zusammenbruch des Unternehmens verantwortlich waren.

Die vom Unternehmer geforderte Summe ist bislang weder gerichtlich festgestellt noch zugesprochen worden.

Welche Rolle spielten Finanzamt und Staatsanwaltschaft?

Nach Angaben des Landgerichts richtet sich die Kritik des Klägers vor allem gegen das Finanzamt Chemnitz-Süd, dessen Steuerfahndung sowie die Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Behörden bei der Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens ihre rechtlichen Pflichten eingehalten haben.

Dazu gehören insbesondere die Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen und der Umgang mit belastenden und entlastenden Beweisen.

Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, nicht ausschließlich Umstände zu untersuchen, die für eine Straftat sprechen. Sie müssen auch entlastende Tatsachen berücksichtigen.

Eine mögliche Amtspflichtverletzung müsste im Zivilprozess allerdings anhand der konkreten Vorgänge festgestellt werden.

Ob dem Freistaat Sachsen ein solches Fehlverhalten zugerechnet werden kann, ist derzeit offen.

Auch eine abschließende Bewertung der Vorwürfe durch die beklagte Seite ist aus den bislang veröffentlichten Informationen nicht ersichtlich.

Landgericht Dresden muss über Verantwortung des Staates entscheiden

Der Rechtsstreit hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung.

Er berührt die Frage, welche Verantwortung der Staat für wirtschaftliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen trägt.

Für Unternehmen können Kontensperrungen, Durchsuchungen oder die Untersuchungshaft von Geschäftsführern besonders schwerwiegende Konsequenzen haben.

Wenn die Geschäftsführung nicht mehr handlungsfähig ist oder Geschäftspartner ihre Zusammenarbeit beenden, kann die wirtschaftliche Stabilität eines Betriebs gefährdet sein.

Daraus ergibt sich allerdings nicht automatisch ein Anspruch auf vollständigen Ersatz sämtlicher Verluste.

Das Landgericht Dresden muss im Verfahren prüfen, welche Schäden nachgewiesen werden können, ob sie auf bestimmte staatliche Maßnahmen zurückzuführen sind und welche rechtlichen Entschädigungsansprüche bestehen.

Der Fall Strauch wird damit auch zu einer Auseinandersetzung über die Grenzen staatlicher Ermittlungsbefugnisse und den Schutz wirtschaftlicher Existenzen.

Fortsetzungstermin noch offen

Wann der Zivilprozess vor dem Landgericht Dresden fortgesetzt wird, ist nach den bislang veröffentlichten Informationen noch nicht bekannt.

Für Patrick Strauch geht es nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen um die finanzielle Aufarbeitung des Verlusts seines Unternehmens und der Zeit in Untersuchungshaft.

Der Freispruch vom Dezember 2022 ist rechtskräftig. Die Frage einer möglichen staatlichen Haftung bleibt dagegen ungeklärt.

Das Landgericht Dresden muss nun entscheiden, ob der Freistaat Sachsen für die geltend gemachten Schäden verantwortlich ist. Bis dahin sind die schweren Vorwürfe gegen Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft Behauptungen des Klägers und keine festgestellten Amtspflichtverletzungen.

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