Verwaltungsgericht Dresden gibt Eilantrag gegen Versammlungsbeschränkung statt

Bautzen: Gericht stoppt Landratsamt – Pogrom-Gedenken darf auf Kornmarkt stattfinden

Das Gedenken an die nationalsozialistischen Novemberpogrome darf am 9. November auf dem Bautzener Kornmarkt stattfinden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat eine Beschränkung des Landratsamts aufgehoben. Die Behörde wollte die Veranstaltung wegen einer regelmäßig stattfindenden Montagsmahnwache verlegen oder zeitlich verkürzen.

Von Florian Bergmann 3 Min. Lesezeit

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Der Kornmarkt in Bautzen. Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass dort am 9. November 2026 eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Novemberpogrome stattfinden darf.
Der Kornmarkt in Bautzen. Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass dort am 9. November 2026 eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Novemberpogrome stattfinden darf. Foto: wikipedia

Bautzen. Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Freitag, 6. November 2026, entschieden, dass eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Novemberpogrome wie geplant auf dem Kornmarkt in Bautzen stattfinden darf. Damit war ein Eilantrag der Veranstalter erfolgreich, nachdem das Landratsamt Bautzen die Versammlung wegen einer konkurrierenden Montagsmahnwache zeitlich oder räumlich hatte einschränken wollen.

Die Entscheidung betrifft eine Gedenkveranstaltung am Montag, 9. November 2026. Der Kornmarkt besitzt für das Erinnern an die nationalsozialistische Judenverfolgung in Bautzen eine besondere historische Bedeutung.

Landkreis wollte Veranstaltung verlegen oder verkürzen

Das Landratsamt Bautzen hatte den Organisatoren am 2. November mitgeteilt, dass die geplante Veranstaltung nicht im vorgesehenen Umfang auf dem Kornmarkt stattfinden könne.

Ursprünglich sollte die Gedenkversammlung am 9. November von 15.20 Uhr bis 19 Uhr durchgeführt werden.

Die Behörde verwies darauf, dass auf dem Kornmarkt montags regelmäßig eine andere Versammlung stattfindet.

Als Alternativen bot das Landratsamt den Veranstaltern den Hauptmarkt oder den Platz vor dem Deutsch-Sorbischen Volkstheater an.

Eine weitere Möglichkeit bestand darin, das Gedenken auf dem Kornmarkt bereits um 17.30 Uhr zu beenden.

Die Veranstalter wollten diese Beschränkung nicht akzeptieren und wandten sich deshalb im Eilverfahren an das Verwaltungsgericht Dresden.

Richter erklären Beschränkung für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag am Freitag statt.

Nach einer vorläufigen rechtlichen Prüfung kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Bescheid des Landratsamts rechtswidrig sei.

Dabei ging es insbesondere um die Frage, welche Bedeutung eine bereits angemeldete Versammlung besitzt, wenn eine weitere Veranstaltung denselben Platz beansprucht.

Grundsätzlich kann bei konkurrierenden Versammlungen berücksichtigt werden, welche Veranstaltung zuerst angemeldet wurde.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine später angemeldete Versammlung unter allen Umständen zurückstehen muss.

Nach Auffassung des Gerichts sind auch die jeweiligen Gründe für die Wahl des Veranstaltungsortes und des Zeitpunkts zu berücksichtigen.

Im konkreten Fall spielte die besondere historische Bedeutung des Bautzener Kornmarkts eine wesentliche Rolle.

Kornmarkt war 1938 Schauplatz der Judenverfolgung

Der Streit um den Veranstaltungsort ist eng mit der Geschichte der Stadt verbunden.

Während der Novemberpogrome 1938 wurden in Deutschland Synagogen zerstört, jüdische Geschäfte angegriffen und zahlreiche jüdische Menschen misshandelt, verschleppt oder ermordet.

Auch Bautzen war von der nationalsozialistischen Verfolgung betroffen.

Nach den Pogromen vom 9. November wurden jüdische Einwohner am 10. November 1938 auf dem Kornmarkt zusammengetrieben.

Dort mussten sie über Stunden öffentliche Demütigungen ertragen.

Dieser historische Zusammenhang war für die gerichtliche Entscheidung von besonderer Bedeutung.

Die Organisatoren hatten geltend gemacht, dass das Gedenken gerade an jenem Ort stattfinden müsse, an dem jüdische Menschen damals verfolgt und erniedrigt wurden.

Das Gericht erkannte diesen besonderen Ortsbezug im Rahmen seiner Entscheidung an.

Montagsmahnwache findet seit mehreren Jahren statt

Auf dem Kornmarkt wird seit 2021 regelmäßig eine sogenannte Montagsmahnwache veranstaltet.

Bei diesen Versammlungen wurden in der Vergangenheit unterschiedliche politische Themen aufgegriffen, darunter die Corona-Politik, Energiefragen, die Russlandpolitik und die Migrationspolitik.

Die bestehende regelmäßige Nutzung des Platzes war für das Landratsamt ein wesentlicher Grund, die Gedenkveranstaltung einzuschränken.

Der Konflikt zeigt, wie schwierig die Koordinierung verschiedener Versammlungen werden kann, wenn mehrere Veranstalter denselben öffentlichen Raum beanspruchen.

Die Versammlungsfreiheit schützt grundsätzlich auch Veranstaltungen mit unterschiedlichen oder gegensätzlichen politischen Anliegen.

Behörden müssen bei Kollisionen deshalb die jeweiligen Grundrechte und tatsächlichen Umstände berücksichtigen.

Im vorliegenden Fall hielt das Verwaltungsgericht die vom Landkreis verfügte Beschränkung nicht für rechtmäßig.

Gedenken am 9. November kann wie geplant stattfinden

Nach dem gerichtlichen Beschluss darf die Gedenkveranstaltung am 9. November auf dem Kornmarkt im ursprünglich vorgesehenen Zeitraum stattfinden.

Für die Organisatoren bedeutet dies, dass sie ihre Veranstaltung an dem historisch bedeutsamen Ort durchführen können.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht zwingend endgültig.

Das Landratsamt Bautzen kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Ob die Behörde diesen Rechtsweg beschreiten wird, war zunächst nicht bekannt.

Die weitere Entwicklung könnte deshalb noch Auswirkungen auf die konkrete Durchführung der Veranstaltung haben.

Zum Stand der Entscheidung vom Freitag steht jedoch fest, dass die Veranstalter mit ihrem Eilantrag erfolgreich waren.

Das Gedenken an die jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Gewalt soll damit am kommenden Montag dort stattfinden, wo Bautzener Juden im November 1938 öffentlich gedemütigt wurden.

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