Stadtverordnetenversammlung berät erneut über mögliche Dienstpflichtverletzungen

Lübben: Vorwürfe gegen Bürgermeister Jens Richter – Kommunalaufsicht soll prüfen

In Lübben steht Bürgermeister Jens Richter wegen Hinweisen auf mögliche Dienstpflichtverletzungen unter Druck. Der Rathauschef hat eine umfassende Stellungnahme eingereicht und die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Prüfung gebeten. Am Montag, 9. November, kommt die Stadtverordnetenversammlung erneut zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen.

Von Tobias Henning 3 Min. Lesezeit

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Das Rathaus der Stadt Lübben im Spreewald. Bürgermeister Jens Richter hat die Kommunalaufsicht um eine Prüfung der gegen ihn vorgebrachten Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen gebeten.
Das Rathaus der Stadt Lübben im Spreewald. Bürgermeister Jens Richter hat die Kommunalaufsicht um eine Prüfung der gegen ihn vorgebrachten Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen gebeten. Foto: B. Möbes

Lübben (Spreewald). Bürgermeister Jens Richter hat die Kommunalaufsicht eingeschaltet, nachdem innerhalb der Stadtverwaltung Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen gegen ihn erhoben worden waren. Der Rathauschef übermittelte am 5. November 2026 eine umfassende Stellungnahme an die zuständige Aufsichtsbehörde und bat um eine rechtliche Bewertung seines Handelns, nachdem sich die Stadtverordnetenversammlung bereits mehrfach mit den Vorwürfen befasst hatte.

Die Auseinandersetzung beschäftigt die Kommunalpolitik in Lübben seit Anfang Oktober. Ob Richter tatsächlich gegen dienstliche Pflichten verstoßen hat, ist bislang nicht festgestellt worden.

Kämmerer brachte mögliche Dienstpflichtverletzungen zur Sprache

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war eine Mitteilung des städtischen Kämmerers vom 2. Oktober 2026.

Während der Abwesenheit des Bürgermeisters übermittelte dieser der Stadtverordnetenversammlung Unterlagen zum freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzept. Zusätzlich legte er Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten vor.

Welche konkreten Handlungen dem Bürgermeister vorgeworfen werden, geht aus der aktuellen Mitteilung der Stadtverwaltung nicht hervor.

Nach einer rechtlichen Einschätzung der Kommunalaufsicht zur nichtöffentlichen Behandlung des Sachverhalts befasste sich die Stadtverordnetenversammlung am 13. Oktober in einer außerplanmäßigen Sitzung mit den Hinweisen.

Beschlüsse wurden dabei nicht gefasst.

Stattdessen forderten die Stadtverordneten Bürgermeister Jens Richter auf, eine schriftliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen vorzulegen.

Bürgermeister fordert objektive und faire Prüfung

Richter kam der Aufforderung nach und übermittelte seine Stellungnahme am 30. Oktober fristgerecht an die Stadtverordnetenversammlung.

Am 5. November leitete er die Unterlagen zusätzlich an die zuständige Kommunalaufsicht weiter.

Mit diesem Schritt möchte der Bürgermeister erreichen, dass die gegen ihn vorgebrachten Hinweise umfassend rechtlich geprüft und bewertet werden.

Dabei geht es ausdrücklich auch um die Frage, ob sich die Vorwürfe ausräumen lassen und eine entsprechende Klarstellung möglich ist.

In seiner Erklärung vom 6. November betont Richter:

„Ich wünsche mir, dass die weitere Befassung mit dem Sachverhalt von Objektivität, Fairness und Sachlichkeit geprägt ist.“

Zugleich bedankt sich der Bürgermeister bei den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, die sich bislang intensiv und differenziert mit den Hinweisen auseinandergesetzt hätten.

Die Erklärung macht deutlich, dass Richter eine Klärung durch die zuständige Aufsichtsbehörde anstrebt.

Eine abschließende rechtliche Bewertung liegt bislang nicht vor.

Was prüft die Kommunalaufsicht?

Die Kommunalaufsicht ist dafür zuständig, die Rechtmäßigkeit kommunalen Verwaltungshandelns im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse zu überprüfen.

Im vorliegenden Fall soll sie bewerten, ob das Verhalten des Bürgermeisters Anlass zu kommunalaufsichtlichen Maßnahmen gibt.

Dabei ist zwischen Hinweisen auf mögliche Pflichtverletzungen und tatsächlich festgestellten Verstößen zu unterscheiden.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die bislang vorgebrachten Hinweise keine erwiesenen Dienstpflichtverletzungen darstellen.

Die Einreichung einer Stellungnahme und die Bitte um Prüfung bedeuten daher weder eine Bestätigung noch eine Widerlegung der Vorwürfe.

Für eine abschließende Beurteilung müssen zunächst die konkreten Sachverhalte und die dazu vorliegenden Unterlagen geprüft werden.

Sonderberatung der Stadtverordneten am 9. November

Die Angelegenheit wird die Lübbener Stadtpolitik bereits in wenigen Tagen erneut beschäftigen.

Für Montag, 9. November 2026, ist eine weitere außerplanmäßige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen.

Ob dabei bereits neue Erkenntnisse aus der rechtlichen Prüfung vorliegen oder konkrete Entscheidungen getroffen werden, ist bislang nicht bekannt.

Ebenso bleibt offen, welche Auswirkungen die Auseinandersetzung auf die weitere Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister, Stadtverwaltung und Stadtverordnetenversammlung haben könnte.

Entscheidend dürfte zunächst sein, wie die Kommunalaufsicht die vorgelegten Hinweise und Richters Stellungnahme rechtlich bewertet.

Bis dahin bleibt festzuhalten, dass gegen den Bürgermeister zwar Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen vorgebracht wurden, ein entsprechendes Fehlverhalten aber nicht nachgewiesen ist.

Themen: KommunalpolitikStadtverordnetenversammlungKommunalaufsichtLübbenBürgermeisterDienstpflichtverletzungenJens RichterLandkreis Dahme-Spreewald

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