Lübben berät über neue Abwassergebühren: Zwei Modelle ab 2027 zur Auswahl
Grundgebühr oder reine Verbrauchsabrechnung
Lübben (Spreewald). Auf die Einwohner von Lübben könnten ab 2027 neue Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung zukommen. Der Werksausschuss der Stadtentwässerung berät am 12. November über zwei unterschiedliche Gebührenmodelle. Zur Auswahl stehen eine reine Verbrauchsgebühr von 5,46 Euro je Kubikmeter sowie eine Kombination aus monatlicher Grundgebühr und einem niedrigeren Verbrauchspreis. Die endgültige Entscheidung soll die Stadtverordnetenversammlung am 26. November treffen.
Für Grundstückseigentümer und Haushalte, die an die zentrale Schmutzwasserentsorgung angeschlossen sind, könnte die Wahl des Gebührenmodells spürbare finanzielle Unterschiede bedeuten. Während die erste Variante ausschließlich die eingeleitete Wassermenge berücksichtigt, müssen bei der zweiten Variante unabhängig vom Verbrauch monatlich sechs Euro gezahlt werden.
Zwei Gebührenmodelle stehen zur Diskussion
Die Stadtentwässerung Lübben hat für den Zeitraum 2027 und 2028 eine neue Gebührenkalkulation erarbeiten lassen. Verantwortlich dafür war die Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH (KEM).
Die Berechnung wurde bereits am 10. September im Werksausschuss vorgestellt. Nun sollen die beiden Varianten öffentlich beraten werden.
Die erste Variante sieht weiterhin eine reine Mengengebühr vor. Für jeden Kubikmeter Schmutzwasser würden demnach 5,46 Euro berechnet. Eine zusätzliche monatliche Grundgebühr wäre nicht vorgesehen.
Die zweite Variante besteht aus einer festen Grundgebühr von sechs Euro monatlich und einer verbrauchsabhängigen Gebühr von 5,03 Euro je Kubikmeter.
Durch die Grundgebühr sollen insbesondere die festen Kosten des städtischen Eigenbetriebs teilweise unabhängig von der tatsächlich eingeleiteten Schmutzwassermenge gedeckt werden.
Dadurch fällt bei dieser Variante der Preis pro Kubikmeter niedriger aus.
Welche Lösung für einzelne Haushalte günstiger ist, hängt von der verbrauchten beziehungsweise abgerechneten Schmutzwassermenge ab.
Was die Modelle für einen Haushalt bedeuten
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich anhand eines Beispielhaushalts verdeutlichen.
Bei einem jährlichen Schmutzwasserverbrauch von 100 Kubikmetern würden nach der ersten Variante Gebühren in Höhe von 546 Euro anfallen.
Bei der zweiten Variante ergäben sich 503 Euro an Mengengebühren sowie 72 Euro an jährlichen Grundgebühren. Die Gesamtkosten lägen damit bei 575 Euro.
Der Haushalt würde bei diesem Verbrauch mit der zweiten Variante 29 Euro mehr bezahlen.
Bei einem jährlichen Verbrauch von 200 Kubikmetern kehrt sich das Verhältnis um. Die reine Mengengebühr würde 1.092 Euro kosten. Mit der zusätzlichen Grundgebühr und dem niedrigeren Kubikmeterpreis wären es insgesamt 1.078 Euro.
In diesem Fall wäre die zweite Variante um 14 Euro günstiger.
Der rechnerische Schnittpunkt liegt bei einem Jahresverbrauch von rund 167,4 Kubikmetern. Unterhalb dieser Menge wäre die reine Mengengebühr günstiger, oberhalb davon das Modell mit Grundgebühr.
Bei diesen Beispielen handelt es sich um Berechnungen auf Grundlage der vorgeschlagenen Gebührensätze. Die endgültigen Gebühren stehen noch nicht fest.
Neue Gebühren auch für Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Neben den Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung wurden auch neue Preise für die dezentrale Entsorgung kalkuliert.
Für Fäkalwasser aus Sammelgruben ist ein Gebührensatz von 19,68 Euro je Kubikmeter vorgesehen.
Bei Klärschlamm aus Kleinkläranlagen soll die Gebühr 45,09 Euro je Kubikmeter betragen.
Diese Gebührensätze sind unabhängig davon vorgesehen, welches der beiden Modelle für die zentrale Schmutzwasserentsorgung beschlossen wird.
Die Unterschiede zwischen zentraler und dezentraler Entsorgung ergeben sich unter anderem aus den unterschiedlichen technischen und organisatorischen Anforderungen.
Auch für diese Gebührensätze steht die politische Entscheidung noch aus.
Warum die Gebühren regelmäßig neu berechnet werden
Die Stadt Lübben kalkuliert ihre Schmutzwassergebühren auf Grundlage von Paragraf 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg.
Die Berechnung erfolgt jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Dabei müssen die voraussichtlichen Kosten des Entsorgungsbetriebs berücksichtigt und auf die gebührenpflichtigen Nutzer verteilt werden.
Zu den Kosten eines Entwässerungsbetriebs gehören beispielsweise der Betrieb und die Instandhaltung der technischen Anlagen sowie die laufenden Aufwendungen für das Kanalnetz.
Mit der Entscheidung zwischen einer reinen Mengengebühr und einer zusätzlichen Grundgebühr geht es deshalb auch um die Frage, wie feste Betriebskosten auf unterschiedliche Nutzergruppen verteilt werden.
Eine Grundgebühr sorgt dafür, dass ein Teil dieser Kosten unabhängig vom Verbrauch finanziert wird.
Die reine Mengengebühr berücksichtigt dagegen ausschließlich die abgerechnete Schmutzwassermenge.
Öffentliche Sitzung am 12. November im Rathaus
Die Bürger haben Gelegenheit, sich vor der politischen Entscheidung über die vorgeschlagenen Gebührenmodelle zu informieren.
Der Werksausschuss der Stadtentwässerung Lübben kommt am Donnerstag, 12. November 2026, um 19 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.
Veranstaltungsort ist der Sitzungssaal 325 im Rathaus der Stadt Lübben, Poststraße 5.
Dort sollen die Berechnungsgrundlagen und die beiden Varianten vorgestellt und beraten werden.
Der Werksausschuss gibt anschließend eine Empfehlung für die weiteren politischen Beratungen ab.
Am 16. November befasst sich der Hauptausschuss mit der Gebührenkalkulation.
Die abschließende Entscheidung ist für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. November 2026 vorgesehen.
Bis dahin bleiben die genannten Gebührensätze Vorschläge.
Für Rückfragen ist die Stadtentwässerung Lübben in der Puschkinstraße 5a erreichbar. Telefonisch können sich Bürger unter 03546 79-2601 oder per E-Mail an sel@luebben.de an den Eigenbetrieb wenden.