Lübben: Vorwürfe gegen Bürgermeister beschäftigen Stadtverordnete
Kämmerer erhebt Vorwürfe
In Lübben im Spreewald beschäftigt sich die Stadtverordnetenversammlung mit Hinweisen auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Bürgermeisters. Die Vorwürfe stammen vom städtischen Kämmerer, der Anfang Oktober zwei Schreiben an die Stadtverordneten übermittelt hatte. Wenige Tage später wurde er selbst von seinen Dienstgeschäften freigestellt. Eine weitere Sondersitzung ist für den 9. November 2026 vorgesehen.
Die Stadtverwaltung bestätigte den bisherigen Ablauf am Freitag, 30. Oktober. Ob tatsächlich Dienstpflichtverletzungen vorliegen, ist bislang nicht geklärt. Die Stadt betont, dass die Hinweise sorgfältig geprüft werden müssen und keine Vorverurteilung erfolgen dürfe.
Kämmerer wandte sich Anfang Oktober an Stadtverordnete
Ausgangspunkt sind zwei Schreiben des Kämmerers vom 2. Oktober 2026. Im ersten äußerte er sich zu einer Beschlussvorlage über die Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzeptes ab dem Haushaltsjahr 2027. Das zweite Schreiben enthielt Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten, also des Bürgermeisters.
Am 5. Oktober wurde der Kämmerer durch die stellvertretende Bürgermeisterin von seinen Dienstgeschäften freigestellt. Die Stadt begründet diesen Schritt unter anderem mit einer arbeitsrechtlichen Prüfung möglicher Dienstpflichtverletzungen des Kämmerers.
Ob zwischen der Freistellung und den zuvor erhobenen Vorwürfen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor.
Am 8. Oktober erhielt die Stadt eine rechtliche Einschätzung der Kommunalaufsicht zur Behandlung der Angelegenheit. Fünf Tage später kamen die Stadtverordneten zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen.
Bürgermeister soll schriftlich Stellung nehmen
Die Stadtverordnetenversammlung befasste sich am 13. Oktober in nichtöffentlicher Sitzung mit den Hinweisen des Kämmerers. Beschlüsse wurden dabei nicht gefasst.
Stattdessen forderten die Stadtverordneten den Bürgermeister auf, bis zum 30. Oktober eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Nach Angaben der Stadtverwaltung will sich der Bürgermeister mit den erhobenen Vorwürfen auseinandersetzen und eine sachliche Prüfung ermöglichen. Ob seine Stellungnahme inzwischen eingegangen ist und welchen Inhalt sie hat, geht aus der Mitteilung vom 30. Oktober nicht hervor.
Für Montag, den 9. November, ist eine weitere außerplanmäßige Sitzung vorgesehen. Welche Entscheidungen dort getroffen werden könnten, ist noch offen.
Warum die Beratungen nicht öffentlich stattfinden
Die Stadtverordnetenversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Bei Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte oder berechtigte Interessen einzelner Personen berühren, kann die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen werden.
Im vorliegenden Fall geht es um mögliche dienstrechtliche Verfehlungen. Die Stadt holte deshalb eine Einschätzung der Kommunalaufsicht ein.
Diese bestätigte nach Angaben der Verwaltung, dass die Beratung über die Hinweise und das weitere Vorgehen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nichtöffentlich stattfinden soll.
Die Verwaltung kündigte an, über wesentliche Verfahrensschritte und öffentlich mitteilbare Ergebnisse zu informieren. Gleichzeitig sollen vertrauliche Personalangelegenheiten geschützt bleiben.
Welche konkreten Dienstpflichtverletzungen der Kämmerer dem Bürgermeister vorwirft, wird in der Pressemitteilung nicht erläutert.
Haushaltsdefizit belastet Lübben seit einem Jahr
Die Auseinandersetzung fällt in eine schwierige finanzielle Phase der Stadt. Bereits im Oktober 2025 war ein erhebliches Haushaltsdefizit bekannt geworden.
Seitdem beschäftigt sich die Verwaltung mit Möglichkeiten, Ausgaben zu reduzieren und zusätzliche Einnahmen zu erschließen.
Nach Angaben der Stadt wurden bereits verschiedene Einsparmaßnahmen umgesetzt. Weitere Schritte seien notwendig, um die kommunalen Finanzen langfristig zu stabilisieren.
Dabei muss Lübben seine finanziellen Verpflichtungen mit den Aufgaben als Verwaltungs-, Gesundheits-, Wohn- und Tourismusstandort vereinbaren.
Im November soll die Stadtverordnetenversammlung ausführlich über den Stand der Haushaltskonsolidierung informiert werden. Geplant ist ein Vergleich zwischen den im Januar vorgestellten Maßnahmen und den inzwischen erzielten Ergebnissen.
Weitere Sondersitzung am 9. November
Bis zur nächsten Sitzung bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet. Weder sind die konkreten Vorwürfe gegen den Bürgermeister öffentlich bekannt, noch liegt eine abschließende Bewertung der Freistellung des Kämmerers vor.
Die Stadtverwaltung erklärt, ihre laufenden Aufgaben unabhängig von der Auseinandersetzung fortzuführen.
Die Stadtverordneten müssen nun die Hinweise prüfen und über mögliche weitere Schritte entscheiden. Dabei sind sowohl die Rechte der Beteiligten als auch das öffentliche Interesse an einer transparenten Aufklärung zu berücksichtigen.