Berlin. Sieben Jahre nach dem endgültigen Scheitern der Pkw-Maut beschäftigt das politische Großprojekt der CSU erneut die Justiz. Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer muss sich vor dem Landgericht Berlin verantworten. Im Zentrum steht nicht die Maut selbst, sondern die Frage, ob Scheuer vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages bewusst falsch ausgesagt hat. Er bestreitet das.
Der Fall führt zurück ins Jahr 2018. Damals bereitete Scheuers Ministerium die Einführung der sogenannten Infrastrukturabgabe vor. Obwohl eine Klage Österreichs beim Europäischen Gerichtshof noch nicht entschieden war, wurden bereits Verträge mit den vorgesehenen Mautbetreibern abgeschlossen.
2019 stoppte der EuGH das deutsche Modell. Die geplante Kombination aus Maut für alle Autofahrer und einer Entlastung deutscher Fahrzeughalter über die Kfz-Steuer benachteiligte nach Auffassung des Gerichts Fahrer aus anderen EU-Staaten.
Gab es ein Angebot, mit den Verträgen zu warten?
Genau darum dreht sich der heutige Strafprozess.
Nach Darstellung der Anklage sollen Vertreter der vorgesehenen Betreiber Scheuer bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten haben, mit der Vertragsunterzeichnung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu warten.
Scheuer und ein damaliger Staatssekretär erklärten später vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, sich an ein entsprechendes Angebot nicht erinnern zu können.
Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass diese Aussagen bewusst falsch gewesen seien. Ob sich dieser Vorwurf beweisen lässt, muss nun das Gericht entscheiden.
Scheuer sagte zum Prozessauftakt ausdrücklich, er habe vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Unwahrheit gesagt. Er habe damals so ausgesagt, wie es seiner Erinnerung entsprochen habe. Auch heute habe er keine Erinnerung an ein entsprechendes Verschiebungsangebot.
Rund 270 Millionen Euro Schadenersatz
Für den Bundeshaushalt hatte das gescheiterte Projekt erhebliche Folgen.
Nach dem EuGH-Urteil kündigte der Bund die bereits geschlossenen Betreiberverträge. Die Unternehmen verlangten daraufhin Schadenersatz.
In einem ersten Schiedsverfahren verständigte sich der Bund auf 243 Millionen Euro. In einem weiteren Verfahren kamen rund 27 Millionen Euro hinzu. Damit summierten sich allein diese Schadenersatzzahlungen auf rund 270 Millionen Euro.
Politisch war die Pkw-Maut schon zuvor über Jahre umstritten. Der Untersuchungsausschuss sollte insbesondere klären, ob finanzielle Schäden hätten verhindert werden können, wenn das Ministerium mit den Verträgen bis zur EuGH-Entscheidung gewartet hätte.
Zwölf Verhandlungstage geplant
Für den Prozess sind derzeit zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte nach Angaben des Gerichts am 25. November fallen.
Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. Je nach Strafhöhe kann eine Freiheitsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Bis dahin gilt für Scheuer die Unschuldsvermutung.
Der Prozess dürfte dennoch noch einmal grundsätzliche Fragen aufwerfen: Wie weit reicht die persönliche Verantwortung eines Ministers für ein milliardenschweres Infrastrukturprojekt – und wie präzise müssen sich politische Entscheidungsträger Jahre später an vertrauliche Gespräche erinnern können?