Es sind zwei Zahlen, die den Wahlabend in Mecklenburg-Vorpommern besonders greifbar machen: 49.629 Stimmen für die CDU, 49.036 für das BSW. Zwischen beiden Parteien liegen gerade einmal 593 Zweitstimmen – doch für den Einzug in den Landtag reicht es keiner von ihnen.
CDU landet bei 4,9 Prozent
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landeswahlleitung erreicht die CDU bei der Landtagswahl vom 20. September 49.629 Zweitstimmen. Das entspricht 4,9 Prozent. Das BSW kommt auf 49.036 Stimmen beziehungsweise 4,8 Prozent. Zwischen beiden Parteien liegen damit lediglich 593 Stimmen.
Die entscheidende Grenze liegt jedoch nicht zwischen CDU und BSW, sondern bei fünf Prozent. Insgesamt wurden 1.015.323 gültige Zweitstimmen abgegeben. Bei unveränderter Zahl gültiger Stimmen wären rechnerisch mindestens 50.767 Stimmen notwendig gewesen, um fünf Prozent zu erreichen.
Der CDU fehlen damit rechnerisch 1.138 Stimmen bis zu dieser Marke. Beim BSW beträgt der Abstand 1.731 Stimmen.
Das macht deutlich, wie knapp das Ergebnis tatsächlich ausfällt: Weniger als zwei Zehntel Prozentpunkte entscheiden darüber, ob eine Partei im Schweriner Landtag vertreten ist oder nicht.
Von 13,3 auf 4,9 Prozent
Für die CDU bedeutet das Ergebnis einen besonders starken Rückgang.
Bei der Landtagswahl 2021 hatte sie noch 121.583 Zweitstimmen und 13,3 Prozent erreicht. Damals zog sie mit zwölf Abgeordneten in den Landtag ein. Nun liegt ihr Stimmenanteil bei 4,9 Prozent.
Innerhalb von fünf Jahren verliert die CDU damit 8,4 Prozentpunkte ihres Zweitstimmenanteils. Auch absolut fällt der Unterschied deutlich aus: Gegenüber 2021 erhält sie rund 72.000 Zweitstimmen weniger.
Das vorläufige Ergebnis hat eine historische Folge: Erstmals verpasst die CDU bei einer Landtagswahl den Einzug in ein deutsches Landesparlament.
BSW ebenfalls unmittelbar unter der Hürde
Fast ebenso knapp endet der Abend für das Bündnis Sahra Wagenknecht.
Mit 49.036 Zweitstimmen fehlen dem BSW nur 593 Stimmen auf die CDU. Trotzdem ziehen beide Parteien nicht in den neuen Landtag ein.
Gerade diese Konstellation verändert die Sitzverteilung erheblich. Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde werden bei der Verteilung der Landtagsmandate nicht berücksichtigt.
Dadurch verteilen sich die 71 Sitze des neuen Landtags nach dem vorläufigen Ergebnis auf lediglich vier Parteien: Die AfD erhält 32 Mandate, die SPD 29, die Linke fünf und die Grünen ebenfalls fünf.
Wenige Stimmen verändern die Mehrheitsverhältnisse
Die knappen Ergebnisse von CDU und BSW wirken sich damit weit über das Abschneiden der beiden Parteien hinaus aus.
Für eine absolute Mehrheit im 71 Sitze umfassenden Landtag sind 36 Mandate erforderlich. Die bisherige Koalition aus SPD und Linken kommt gemeinsam nur noch auf 34 Sitze. SPD, Linke und Grüne erreichen zusammen rechnerisch 39 Mandate.
Welche Parteien tatsächlich Gespräche über eine Regierungsbildung führen, ist damit noch nicht entschieden. Die Sitzverteilung zeigt zunächst nur, welche parlamentarischen Mehrheiten rechnerisch möglich sind.
Gerade deshalb ist die Fünf-Prozent-Grenze an diesem Wahlabend von besonderer Bedeutung: Wäre eine weitere Partei in den Landtag eingezogen, hätte sich auch die Verteilung der Mandate auf die übrigen Parteien verändert.
Das endgültige Ergebnis steht noch aus
Noch handelt es sich um das vorläufige Wahlergebnis. Die endgültigen Ergebnisse werden erst nach der Prüfung durch die zuständigen Wahlausschüsse festgestellt. Die Landeswahlleitung sieht die Feststellung der endgültigen Wahlkreisergebnisse in den Tagen nach der Wahl vor.
Bis dahin bleiben die Zahlen vom Wahlabend maßgeblich: 593 Stimmen trennen CDU und BSW voneinander. Der CDU fehlen rechnerisch 1.138 Stimmen bis zur Fünf-Prozent-Marke.
Bei mehr als einer Million gültigen Zweitstimmen zeigt dieses Ergebnis, wie wenige Stimmen am Ende darüber entscheiden können, welche Parteien im Landtag vertreten sind.