Rechtsterrorismus und Versagen der Sicherheitsbehörden

15 Jahre nach der NSU-Aufdeckung: Bundestag erinnert an die Opfer

Vor 15 Jahren wurde die Mordserie des rechtsextremen NSU aufgedeckt. Zehn Menschen waren Opfer der Terrorgruppe geworden. Am Donnerstag befasst sich der Bundestag mit der Aufarbeitung und den anhaltenden Gefahren des Rechtsterrorismus. Der Fall ist eng mit Thüringen und Sachsen verbunden.

Von Sebastian Krüger 3 Min. Lesezeit

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Gespräch mit Angehörigen der NSU-Terroropfer
Gespräch mit Angehörigen der NSU-Terroropfer Foto: © 2026 Bundespräsidialamt

Berlin. Fünfzehn Jahre nach der Aufdeckung des rechtsextremen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) beschäftigt sich der Bundestag erneut mit den Verbrechen der Terrorgruppe und dem Versagen staatlicher Sicherheitsbehörden. Am Donnerstag, dem 5. November 2026, steht ab 11.20 Uhr eine vereinbarte Debatte auf der Tagesordnung. Sie soll an die Opfer erinnern und die Frage aufgreifen, welche Konsequenzen Deutschland aus dem NSU-Komplex gezogen hat.

Der Jahrestag fällt auf den 4. November. An diesem Tag wurde 2011 eine Mordserie öffentlich, deren Täter jahrelang unerkannt geblieben waren. Die Aufdeckung begann nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach und führte anschließend nach Zwickau, wo die Terrorgruppe im Untergrund gelebt hatte.

Zehn Menschen wurden ermordet

Dem NSU werden zehn Morde zugerechnet, die zwischen 2000 und 2007 verübt wurden. Neun Opfer waren Männer mit Migrationsgeschichte, das zehnte Opfer war die Polizistin Michèle Kiesewetter.

Die Täter ermordeten ihre Opfer in verschiedenen deutschen Städten. Hinzu kamen Bombenanschläge und zahlreiche Raubüberfälle.

Die rechtsextreme Motivation der Taten wurde über Jahre nicht erkannt. Stattdessen richteten sich die Ermittlungen teilweise gegen Angehörige und das persönliche Umfeld der Opfer.

Für viele Hinterbliebene bedeutete das eine zusätzliche Belastung. Sie mussten nicht nur den Verlust eines Familienmitglieds verarbeiten, sondern sahen sich auch mit Verdächtigungen und Ermittlungen konfrontiert, die den rassistischen Hintergrund der Verbrechen verkannten.

Erst die Ereignisse des 4. November 2011 brachten entscheidende Erkenntnisse über die Tätergruppe.

Thüringen und Sachsen spielten eine zentrale Rolle

Die Geschichte des NSU ist eng mit Ostdeutschland verbunden.

Die Mitglieder der rechtsextremen Gruppe stammten aus dem Thüringer Neonazi-Milieu. Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe tauchten 1998 unter, nachdem die Sicherheitsbehörden auf ihre Aktivitäten aufmerksam geworden waren.

In den folgenden Jahren lebten sie mit Unterstützung weiterer Personen unter falschen Identitäten, unter anderem in Sachsen.

Besonders Zwickau wurde zu einem wichtigen Rückzugsort. Dort konnte die Gruppe über längere Zeit weitgehend unbehelligt leben.

Am 4. November 2011 wurden Mundlos und Böhnhardt nach einem Banküberfall in Eisenach tot in einem Wohnmobil gefunden. Am selben Tag geriet die von der Gruppe genutzte Wohnung in Zwickau in Brand.

Die anschließenden Ermittlungen führten zur Aufdeckung des rechtsterroristischen Netzwerks.

Ermittlungsfehler und offene Fragen

Der NSU-Komplex wurde in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aufgearbeitet. Dabei traten erhebliche Fehler der Sicherheitsbehörden zutage.

Kritisiert wurden unter anderem der unzureichende Informationsaustausch zwischen Behörden, der Umgang mit rechtsextremen V-Leuten und die verspätete Erkenntnis, dass die Mordserie einen rassistischen Hintergrund hatte.

Auch die Vernichtung von Akten und der Umgang mit wichtigen Informationen beschäftigten die Untersuchungsausschüsse.

Die juristische Aufarbeitung führte zu mehreren Verurteilungen. Beate Zschäpe wurde 2018 vom Oberlandesgericht München wegen ihrer Beteiligung an den Verbrechen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dennoch sind nicht sämtliche Fragen geklärt. Insbesondere das Unterstützerumfeld der Täter und die Verantwortung einzelner Beteiligter beschäftigen Angehörige, Initiativen und Fachleute weiterhin.

Bundestag berät über Verantwortung und aktuelle Bedrohungen

Die Debatte am Donnerstag trägt den Titel „15 Jahre Aufdeckung des NSU – Der Opfer gedenken, der Verantwortung gerecht werden und heutige Bedrohungen ernst nehmen“.

Anders als bei einer Gesetzesberatung steht keine konkrete Vorlage zur Abstimmung. Die Fraktionen werden Gelegenheit erhalten, über die Bedeutung der damaligen Verbrechen und den heutigen Umgang mit rechtsextremen Bedrohungen zu sprechen.

Daneben ist für den Abend eine erste Beratung eines Antrags der Linksfraktion vorgesehen. Dieser befasst sich mit der weiteren Aufklärung des NSU-Komplexes und der Verhinderung künftigen Rechtsterrors.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat vor dem Jahrestag auf die Bedeutung eines dauerhaften Erinnerns hingewiesen. Sie verweist dabei auch auf die Verantwortung der Sicherheitsbehörden und die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einrichtung eines NSU-Dokumentationszentrums.

Fünfzehn Jahre nach der Aufdeckung steht damit nicht allein die Erinnerung an die Ermordeten im Mittelpunkt. Die parlamentarische Debatte soll auch klären, welche Lehren aus den damaligen Fehlern gezogen wurden und welche Aufgaben bei der Bekämpfung rechtsextremer Gewalt noch bestehen.

Themen: SachsenThüringenZwickauBundestagNSURechtsterrorismusEisenachRechtsextremismusNSU-Aufarbeitung

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