Neue Tierschutzvorschriften sollen Kontrollen verbessern

Bundestag entscheidet über Videoüberwachung in Schlachthöfen

Kameras sollen künftig die Einhaltung der Tierschutzregeln in Schlachthöfen besser überprüfbar machen. Am Donnerstag stimmt der Bundestag über einen entsprechenden Gesetzentwurf ab. Während die Bundesregierung damit Verstöße leichter aufdecken will, kritisiert die AfD zusätzliche Belastungen für die Betriebe. Die Linke fordert weitergehende Vorschriften.

Von Sebastian Krüger 4 Min. Lesezeit

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Kontrollbereich eines Schlachtbetriebes. Die Bundesregierung plant eine Videoüberwachung bestimmter Arbeitsabläufe, um die Einhaltung der Tierschutzvorschriften besser überprüfen zu können.
Kontrollbereich eines Schlachtbetriebes. Die Bundesregierung plant eine Videoüberwachung bestimmter Arbeitsabläufe, um die Einhaltung der Tierschutzvorschriften besser überprüfen zu können. Foto: BMLEH

Berlin. In deutschen Schlachthöfen sollen künftig Videokameras dabei helfen, Verstöße gegen den Tierschutz aufzudecken. Der Bundestag berät am Donnerstag, dem 5. November 2026, abschließend über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vorgesehen ist eine gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung besonders sensibler Bereiche, in denen lebende Tiere angeliefert, untergebracht, betäubt und geschlachtet werden.

Die abschließende Beratung ist für 17.35 Uhr angesetzt. Anschließend sollen die Abgeordneten über die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes abstimmen.

Kameras sollen Vorgänge nachträglich überprüfbar machen

Nach geltendem Recht dürfen warmblütige Tiere grundsätzlich nur geschlachtet werden, wenn sie zuvor ordnungsgemäß betäubt wurden. Die Tiere müssen von der Betäubung bis zu ihrem Tod wahrnehmungs- und empfindungslos bleiben.

Fehler bei der Betäubung können erhebliche Schmerzen und Leiden verursachen.

Auch vor der eigentlichen Schlachtung bestehen Risiken. Dazu gehören der Transport innerhalb des Betriebes, das Entladen, die Unterbringung sowie das Zuführen der Tiere zur Betäubung.

Die Einhaltung der Vorschriften wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. Allerdings können amtliche Kontrolleure nicht sämtliche Abläufe eines Schlachthofes gleichzeitig beobachten.

Besonders in größeren Betrieben finden zahlreiche Arbeitsvorgänge parallel statt.

Die Bundesregierung will deshalb Videoaufzeichnungen einsetzen, mit deren Hilfe sich einzelne Abläufe auch nachträglich überprüfen lassen.

Behörden sollen Hinweise auf Verstöße untersuchen können

Ein wesentlicher Vorteil der vorgesehenen Videoüberwachung liegt nach Einschätzung der Bundesregierung darin, dass Behörden nicht ausschließlich auf unmittelbare Beobachtungen angewiesen wären.

Wenn sich Hinweise auf einen möglichen Verstoß ergeben, könnten die Kontrolleure auch frühere Aufzeichnungen auswerten.

Dadurch ließe sich beispielsweise überprüfen, ob Tiere ordnungsgemäß behandelt wurden oder ob es bei der Betäubung zu Fehlern gekommen ist.

Darüber hinaus könnten Videoaufnahmen zeigen, ob sich Abläufe im Betrieb verändern, sobald amtliche Kontrolleure anwesend sind.

Die Bundesregierung erwartet, dass Verstöße auf diese Weise leichter erkannt und gegebenenfalls geahndet werden können.

Die Kameras ersetzen allerdings keine fachlichen Kontrollen. Ob ein Verfahren den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss weiterhin durch entsprechend qualifizierte Personen beurteilt werden.

AfD lehnt verpflichtende Videoüberwachung ab

Die geplante Neuregelung ist im Bundestag umstritten.

Die AfD-Fraktion lehnt eine verpflichtende Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen ab. Sie fordert, von entsprechenden gesetzlichen Vorgaben abzusehen.

Nach ihrer Auffassung sollten stattdessen bürokratische Belastungen für die Landwirtschaft und die fleischverarbeitende Industrie reduziert werden.

Die Fraktion verbindet ihre Forderung mit dem Ziel, insbesondere kleinere Schlachtbetriebe und das regionale Fleischerhandwerk zu stärken.

Zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen könnten aus ihrer Sicht wirtschaftliche Belastungen verursachen und den Strukturwandel in der Branche verstärken.

Der zuständige Bundestagsausschuss hat bereits empfohlen, den entsprechenden AfD-Antrag abzulehnen.

Die Linke fordert Kontrollen ohne Ausnahmen

Die Linksfraktion verfolgt eine andere Richtung. Sie möchte die Tierschutzvorschriften grundsätzlich verschärfen und fordert eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ohne Ausnahmen für kleine Unternehmen oder bestimmte Tierarten.

Darüber hinaus verlangt sie weitergehende Änderungen des Tierschutzgesetzes.

Unter anderem soll der Begriff des vernünftigen Grundes, der unter bestimmten Voraussetzungen das Zufügen von Schmerzen oder Leiden an Tieren rechtfertigen kann, enger gefasst werden.

Rein wirtschaftliche Interessen sollen nach Vorstellung der Linken keine ausreichende Rechtfertigung darstellen.

Die Fraktion setzt sich außerdem für eine unabhängige Bundestierschutzbeauftragte oder einen unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten mit verbindlichen Befugnissen ein.

Über den Antrag der Linken soll ebenfalls am Donnerstag beraten werden.

Auch Haltungsvorschriften stehen zur Debatte

Neben dem Gesetzentwurf zur Videoüberwachung beschäftigt sich der Bundestag mit einem weiteren Vorstoß der Grünen.

Die Fraktion fordert zusätzliche verbindliche Mindeststandards für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere.

Nach ihrer Auffassung fehlen für verschiedene Tierarten bislang ausreichend konkrete Vorschriften.

Die Grünen verlangen unter anderem zusätzliche Haltungsanforderungen für Puten, Enten und Gänse sowie für Milchkühe, Mastrinder und bestimmte Gruppen von Hühnern.

Auch für Fische in Aquakulturanlagen sollen verbindliche Mindeststandards entwickelt werden.

Dieser Antrag wird am Donnerstag zunächst beraten und anschließend voraussichtlich an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Entscheidung betrifft auch regionale Schlachtbetriebe

Die geplante Videoüberwachung ist nicht nur für große Schlachtunternehmen von Bedeutung. Auch kleinere und mittelständische Betriebe müssen prüfen, welche Anforderungen künftig auf sie zukommen.

Das betrifft ebenso Unternehmen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Entscheidend wird sein, welche Betriebe von den neuen Pflichten erfasst werden, wie die Aufzeichnungen verarbeitet werden müssen und welcher technische Aufwand entsteht.

Die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschriften bestimmt damit auch, welche zusätzlichen Kosten und organisatorischen Aufgaben die betroffenen Unternehmen übernehmen müssen.

Ob die geplanten Regelungen tatsächlich beschlossen werden, entscheidet sich bei der Abstimmung am Donnerstagabend.

Erst danach steht fest, in welcher Fassung das Tierschutzgesetz geändert werden soll.

Themen: LandwirtschaftTierschutzBundestagTierwohlVideoüberwachungSchlachthöfeFleischwirtschaftTierschutzgesetz

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