Pflegereform: Entlastungsbetrag soll wegfallen, Beiträge steigen
Die Bundesregierung plant einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung. Vorgesehen sind neue Leistungsbudgets, höhere Beiträge für bestimmte Versicherte und Änderungen beim Pflegegrad 1. Am Donnerstag beginnt die parlamentarische Beratung. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnte sich einiges ändern.
Berlin. Auf Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnten erhebliche Änderungen zukommen. Der Bundestag berät am Donnerstag, dem 5. November 2026, erstmals über das Pflegeneuordnungsgesetz der Bundesregierung. Der Entwurf sieht unter anderem höhere Beiträge für Kinderlose, neue Budgets für die häusliche Pflege und den Wegfall des bisherigen Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 vor. Die Regierung will damit die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung stabilisieren, wobei mehrere Regelungen bereits 2027 greifen sollen.
Die erste Lesung beginnt um 9 Uhr. Anschließend soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 soll entfallen
Eine besonders weitreichende Änderung betrifft Menschen mit Pflegegrad 1. Für sie sieht der Gesetzentwurf vor, den bisherigen monatlichen Entlastungsbetrag zu streichen.
Bislang können Pflegebedürftige diesen Betrag nutzen, um bestimmte anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag zu finanzieren. Dazu gehören beispielsweise Hilfen im Haushalt oder Angebote zur Betreuung.
An seine Stelle soll unter anderem eine neue Pflegebegleitung treten. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fachlich unterstützen, die häusliche Versorgung verbessern und einer Überlastung pflegender Familienmitglieder vorbeugen.
Allerdings unterscheiden sich Beratung und finanzielle Unterstützung im Alltag deutlich. Wer bisher regelmäßig Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt über den Entlastungsbetrag finanziert, könnte durch dessen Wegfall unmittelbar betroffen sein.
Für Menschen in den Pflegegraden 2 bis 5 plant die Bundesregierung eine andere Regelung. Dort soll der bisherige Entlastungsbetrag in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen. Diese Mittel könnten weiterhin für Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden, auch durch geeignete Einzelhelfer aus der Nachbarschaft.
Pflegegeld und Sachleistungen werden neu geordnet
Die Reform soll zugleich das bisherige System zahlreicher Einzelleistungen vereinfachen.
Vorgesehen sind mehrere Budgets, die Pflegebedürftige je nach Bedarf nutzen können. Dazu gehören ein ambulantes Sachleistungsbudget für professionelle Pflege- und Betreuungsdienste sowie ein Entlastungsbudget.
Das bisherige Pflegegeld soll Teil des Entlastungsbudgets werden. Über dessen Verwendung sollen die Pflegebedürftigen selbst entscheiden können.
Zusätzlich ist ein Überbrückungsbudget vorgesehen. Es soll in akuten Situationen helfen, etwa wenn eine pflegende Angehörige erkrankt und kurzfristig Ersatz organisiert werden muss.
Die Bundesregierung verspricht sich davon weniger Verwaltungsaufwand. Pflegebedürftige sollen Leistungen flexibler einsetzen können, ohne für jeden einzelnen Bedarf ein gesondertes Verfahren durchlaufen zu müssen.
Ob die geplanten Budgets tatsächlich eine Vereinfachung bringen, wird wesentlich von ihrer konkreten Ausgestaltung abhängen.
Höhere Beiträge für Kinderlose und Ehepartner geplant
Um die Einnahmen der Pflegeversicherung zu erhöhen, enthält der Gesetzentwurf mehrere Änderungen auf der Beitragsseite.
So soll der zusätzliche Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen.
Darüber hinaus soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat angehoben werden. Damit würden bei entsprechend hohen Einkommen zusätzliche Einkommensanteile beitragspflichtig.
Eine weitere Änderung betrifft die bislang beitragsfrei mitversicherten Ehepartner. Für sie ist ab 2028 ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent vorgesehen. Für Kinder und bestimmte weitere Personengruppen sollen Ausnahmen gelten.
Auch Minijobs sollen nach dem Gesetzentwurf künftig zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung beitragen.
Damit würde die Reform nicht nur Pflegebedürftige betreffen, sondern auch Versicherte, die selbst bislang keine Pflegeleistungen benötigen.
Mehr Vorsorge, aber zunächst keine höhere Leistungsanpassung
Die Bundesregierung möchte zudem stärker verhindern, dass Menschen überhaupt pflegebedürftig werden oder ihre Selbstständigkeit vorzeitig verlieren.
Dafür ist eine zusätzliche gesundheitliche Risikobewertung für Menschen über 60 Jahre geplant. Sie soll mögliche Belastungen frühzeitig erkennen und geeignete Vorsorgeangebote vermitteln.
Pflegebedürftige und Angehörige sollen außerdem über eine digitale Plattform Informationen abrufen, Anträge stellen und geeignete Angebote finden können.
Bei den finanziellen Leistungen ist dagegen eine Einschränkung vorgesehen: Die für 2028 geplante Anpassung der Leistungsbeträge soll ausfallen. Erst ab 2029 ist wieder eine jährliche Erhöhung entsprechend der Inflationsrate vorgesehen.
Die Bundesregierung begründet dies mit der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung.
Opposition verlangt Änderungen
Die Linksfraktion will die Beratungen mit eigenen Anträgen begleiten. Sie fordert unter anderem, die Verhinderungspflege zu erhalten und zu stärken sowie die bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag nicht einzuschränken.
Damit zeichnet sich bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens Streit über die Verteilung der finanziellen Belastungen ab.
Die Bundesregierung setzt auf höhere Einnahmen und eine Neuordnung der Leistungen. Kritiker befürchten dagegen, dass bestimmte Pflegebedürftige und ihre Familien künftig weniger Unterstützung erhalten könnten.
Für die ostdeutschen Bundesländer mit einem hohen Anteil älterer Einwohner ist die weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung. Gerade dort sind viele Menschen auf häusliche Pflege und Unterstützung durch Angehörige angewiesen.
Noch ist keine der geplanten Änderungen beschlossen. Nach der ersten Lesung müssen sich die Bundestagsausschüsse mit dem Entwurf befassen. Erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich entscheiden, welche Regelungen tatsächlich in Kraft treten.