Deutschland bereitet sich auf einen möglichen militärischen Ernstfall vor – und ein streng geheimer Plan spielt dabei eine zentrale Rolle. Der sogenannte Operationsplan Deutschland, kurz OPLAN DEU, beschreibt, wie Bundeswehr, staatliche Stellen und zivile Partner zusammenarbeiten sollen, wenn Deutschland oder NATO-Verbündete angegriffen werden.
Rund 1.400 Seiten umfasst das Gesamtdokument. Es ist als geheim eingestuft und nicht öffentlich einsehbar. Die erste Fassung wurde im Frühjahr 2024 vorgelegt, seitdem wird der Plan weiterentwickelt.
Doch nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geht es plötzlich nicht mehr nur darum, was Deutschland im Kriegsfall tun würde.
Es geht um eine andere Frage:
Wer darf diesen Plan überhaupt kennen?
Sachsen-Anhalt löst Sicherheitsdebatte aus
Bei der Landtagswahl am 6. September wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Eine absolute Mehrheit erreichte sie nicht. Die CDU kam auf 17,2 Prozent, die SPD auf 9,3 Prozent, die Grünen auf 8,9 Prozent, die Linke auf 8,6 Prozent und das BSW auf 5,3 Prozent.
Das Wahlergebnis löste auch eine Debatte darüber aus, wie künftig mit geheimen militärischen Informationen umgegangen werden soll.
Der Präsident des Reservistenverbandes, Bastian Ernst, zugleich CDU-Bundestagsabgeordneter, forderte für den Fall einer AfD-geführten Landesregierung Konsequenzen.
Ernst äußerte die Befürchtung, sensible Informationen könnten nach Russland gelangen. Deshalb schlug er vor, den Operationsplan in einem solchen Fall aus Sachsen-Anhalt abzuziehen oder grundsätzlich im Verteidigungsministerium zu verwahren.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich um die Einschätzung und Forderung von Ernst. Einen festgestellten Informationsabfluss gibt es nicht.
Verteidigungsministerium: Vollständiger Plan geht gar nicht an die Länder
Die Reaktion des Verteidigungsministeriums fällt deutlich nüchterner aus.
Nach Angaben des Ministeriums erhält ein Bundesland ohnehin nicht den vollständigen Operationsplan.
Stattdessen gilt das sogenannte Need-to-know-Prinzip.
Das bedeutet: Behörden, Länder oder andere beteiligte Stellen bekommen nur jene Informationen, die sie für ihre konkrete Aufgabe benötigen.
Auf die Frage, ob Informationen etwa aus Sicherheitsgründen aus Sachsen-Anhalt zurückgerufen oder künftig nicht mehr aktualisiert werden könnten, erklärte das Ministerium, das bestehende Verfahren gelte unabhängig von politischen Veränderungen.
Vor einer Weitergabe werde genau geprüft, wer Empfänger der jeweiligen Information ist.
Damit widerspricht die Bundesregierung zumindest dem Eindruck, irgendwo in einer Landesbehörde liege ein kompletter 1.400-Seiten-Plan, auf den eine neue Landesregierung unmittelbar vollständig zugreifen könne.
Landeskommandos behalten das militärische Gesamtbild
Eine Schlüsselrolle übernehmen die Landeskommandos der Bundeswehr.
Sie koordinieren die militärische Zusammenarbeit mit den Ländern und kennen die für ihr Gebiet notwendigen Planungen.
An zivile Stellen sollen dagegen nur die Informationen gelangen, die dort tatsächlich benötigt werden.
Bestimmte Angaben können nach Darstellung des Verteidigungsministeriums zudem so aufbereitet werden, dass besonders sensible militärische Details nicht weitergegeben werden.
Das Prinzip dahinter ist einfach: So viele Informationen wie nötig – so wenige wie möglich.
Was regelt der Operationsplan Deutschland?
Der OPLAN DEU ist einer der wichtigsten Bausteine für Deutschlands Landes- und Bündnisverteidigung.
Deutschland besitzt innerhalb der NATO eine besondere geografische Bedeutung. Sollte es zu einem größeren Konflikt an der Ostflanke kommen, wäre die Bundesrepublik eine zentrale militärische Drehscheibe.
Nach Angaben der Bundeswehr könnten im Bündnisfall innerhalb von sechs Monaten bis zu 800.000 alliierte Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland verlegt werden.
Diese gewaltige logistische Operation müsste organisiert werden.
Es geht unter anderem um:
• Straßen und Autobahnen, • Bahnstrecken, • See- und Flughäfen, • Treibstoffversorgung, • Unterbringung und Verpflegung, • Reparatur und Wartung, • medizinische Versorgung, • Schutz militärischer Transporte, • Verkehrssteuerung und • Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen.
Die Bundeswehr könnte diese Aufgaben nicht allein bewältigen.
Deshalb müssen bereits in Friedenszeiten staatliche und zivile Stellen in die Planungen einbezogen werden.
Deutschland wird zur militärischen Drehscheibe
Der Operationsplan beantwortet damit nicht nur die Frage, wie Deutschland selbst verteidigt werden soll.
Ein entscheidender Teil betrifft die Unterstützung verbündeter Streitkräfte.
Panzer, Fahrzeuge, Soldaten, Munition und Versorgungsgüter müssten im Bündnisfall über deutsche Straßen, Schienen, Häfen und Flughäfen weiter in Richtung NATO-Ostflanke gebracht werden.
Deutschland wäre damit eines der wichtigsten Transitländer des Bündnisses.
Genau deshalb wären Informationen über Marschrouten, Versorgungspunkte, Infrastruktur und logistische Abläufe im Ernstfall militärisch besonders sensibel.
Die Bundeswehr bezeichnet den Operationsplan ausdrücklich als ein „lebendes Dokument“, das fortlaufend angepasst werden muss.
Nicht alles, was zum Kriegsfall gehört, steht im OPLAN
Dabei gibt es auch eine wichtige Abgrenzung.
Der Operationsplan Deutschland regelt vor allem den militärischen Anteil der Gesamtverteidigung und die dafür erforderliche zivile Unterstützung.
Andere Bereiche der zivilen Verteidigung – beispielsweise die allgemeine Versorgung der Bevölkerung – werden nicht vollständig durch diesen Plan geregelt.
Der OPLAN ist deshalb kein allumfassendes „Kriegsdrehbuch“ für Deutschland, sondern vor allem ein konkreter militärischer und logistischer Einsatzplan.
Geheimhaltung wird selbst zum politischen Streitpunkt
Der Fall Sachsen-Anhalt zeigt nun, wie schwierig die Balance werden kann.
Einerseits benötigt die Bundeswehr Länder, Kommunen und Unternehmen, damit Deutschland im Krisenfall überhaupt handlungsfähig wäre.
Andererseits dürfen sensible militärische Informationen nicht weiter verbreitet werden als unbedingt notwendig.
Der Reservistenverband verlangt wegen einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Das Verteidigungsministerium hält dagegen bislang an seinem bestehenden System fest: kein vollständiger Plan für ein Bundesland, genaue Prüfung der Empfänger und Weitergabe nur nach Bedarf.
Damit wird aus einem eigentlich geheimen militärischen Plan plötzlich eine öffentliche politische Frage:
Wer muss im Ernstfall etwas wissen – und wer darf besser nichts wissen?