Für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern beginnt auf Usedom in dieser Woche eine wichtige organisatorische Phase. Freitag, der 14. August, ist ein entscheidender Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse. Besonders Menschen, die in diesen Tagen umziehen oder ihren neuen Wohnsitz anmelden, sollten die Regeln kennen.
Gewählt wird am 20. September.
Grundsätzlich werden Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis ihrer zuständigen Gemeinde eingetragen. Bei einem Wohnortwechsel kurz vor der Wahl kann es jedoch darauf ankommen, wann die Anmeldung erfolgt.
Nach dem 14. August erfolgt die Eintragung nicht immer automatisch
Der Landkreis weist ausdrücklich darauf hin: Wer vor der Aufstellung des Wählerverzeichnisses nach Mecklenburg-Vorpommern zieht, sich aber erst nach dem 14. August bei der neuen Meldebehörde anmeldet, wird nicht automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes übernommen.
Betroffene können allerdings bis zum 28. August einen Antrag auf Eintragung stellen.
Wer nach dem 14. August innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns umzieht, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde geführt. Briefwahl kann dann eine praktische Möglichkeit sein.
Wahlbenachrichtigungen müssen bis 28. August eintreffen
Für alle Wahlberechtigten auf Usedom folgt wenig später der nächste wichtige Termin.
Spätestens am 28. August sollen die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. Wer dann keine Benachrichtigung erhalten hat, obwohl er von seiner Wahlberechtigung ausgeht, sollte seinen Eintrag kontrollieren lassen.
Fehlerhafte oder unterlassene Eintragungen können noch bis zum 4. September korrigiert werden.
Insel besitzt besonders komplexe kommunale Struktur
Für Usedom ist das Thema auch deshalb relevant, weil die Insel aus zahlreichen eigenständigen Gemeinden und Ämtern besteht.
Zwischen Kaiserbädern, Usedom-Nord, Usedom-Süd und weiteren kommunalen Strukturen gibt es unterschiedliche Wahlbehörden.
Wer während der touristischen Saison dauerhaft seinen Wohnort wechselt oder neu auf die Insel zieht, sollte deshalb nicht allein davon ausgehen, dass sämtliche Wahlformalitäten automatisch erledigt werden.
Quellen
Landkreis Vorpommern-Greifswald Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern