Vier Tage Irland – bezahlt vom Gesundheitsministerium

Eine Dienstreise des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) aus dem Jahr 2018 beschäftigt inzwischen Bundesregierung und Bundestag.

Fest steht inzwischen amtlich: Spahn reiste vom 1. bis 4. August 2018 als Bundesgesundheitsminister nach Irland. Nach Angaben der Bundesregierung führte er dort Gespräche mit dem damaligen irischen Premierminister Leo Varadkar sowie Gesundheitsminister Simon Harris. Während derselben Reise nahm Spahn zugleich an der Veranstaltung „Dialog Global 2018“ teil. Die Reisekosten wurden vom Bundesgesundheitsministerium übernommen.

Das geht aus einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Irene Mihalic hervor. Sie hatte wissen wollen, wer Teilnahmegebühren, Anreise und Übernachtung bei den „Dialog“-Treffen während Spahns Amtszeit bezahlt hatte und in welchem Umfang das Gesundheitsministerium an der Organisation beteiligt war.

Die Antwort vom 2. Juli 2026 fiel allerdings knapp aus. Zu weiteren Terminen und einer möglichen Teilnahmegebühr lägen zum damaligen Zeitpunkt keine Informationen vor.

Neue Dokumente verändern die Chronologie

Neue Recherchen zu Unterlagen der irischen Regierung werfen nun weitere Fragen zur Entstehung dieser Dienstreise auf.

Nach den von t-online ausgewerteten Dokumenten war die Irland-Reise bereits im April 2018 geplant und der deutschen Botschaft in Dublin angekündigt worden. Die Kommunikation über ein Treffen mit dem damaligen irischen Gesundheitsminister Simon Harris soll demnach dagegen erst im Juli 2018 begonnen haben.

Das wäre insofern von Bedeutung, als damit die Reise offenbar bereits feststand, bevor zumindest dieser bilaterale Ministertermin konkret organisiert wurde.

Nach den veröffentlichten Rechercheergebnissen heißt es in einer Gesprächsvorbereitung der irischen Seite, das Treffen mit Harris sei von Spahn im Rahmen seines Besuchs in Irland angestrebt worden. Beschrieben wurde es demnach als informeller Meinungsaustausch.

Das beweist für sich genommen nicht, dass die Reise ursprünglich privat geplant war. Es lässt jedoch offen, welcher Termin den entscheidenden Anlass für die viertägige Reise gegeben hatte.

Beim Büro des irischen Premiers offenbar kein Vorgang

Noch auffälliger ist ein zweiter Punkt.

Die Bundesregierung hatte gegenüber dem Bundestag ausdrücklich erklärt, Spahn habe bei seiner Reise auch den damaligen Premierminister Leo Varadkar getroffen.

Nach der aktuellen Recherche ist im Büro des früheren irischen Regierungschefs allerdings kein entsprechendes Treffen dokumentiert. t-online beruft sich dabei auf Auskünfte und Unterlagen der irischen Regierung.

Damit stehen zunächst zwei Informationen nebeneinander: Die Bundesregierung nennt das Treffen mit Varadkar ausdrücklich als Bestandteil der Dienstreise; in den von der Recherche ausgewerteten Unterlagen des irischen Premierministerbüros findet sich dafür demnach keine Dokumentation.

Allein das Fehlen eines dort aufgefundenen Aktenvorgangs belegt allerdings nicht, dass das Treffen nicht stattgefunden hat.

Was war „Dialog Global“?

Bei „Dialog“ handelt es sich um ein nur auf Einladung zugängliches internationales Netzwerkformat. Spahns Büro hat bestätigt, dass der CDU-Politiker mehrfach an entsprechenden Treffen teilnahm: 2018 in Irland, 2019 in Italien, 2022 in Portugal, 2023 in Spanien und 2024 in Deutschland. Die Treffen werden mit dem US-Unternehmer und Investor Peter Thiel in Verbindung gebracht. Spahns Büro erklärte zugleich, Spahn sei Thiel im Rahmen dieser Veranstaltungen nicht begegnet.

Damit fielen zwei der bestätigten Teilnahmen – Irland 2018 und Italien 2019 – in Spahns Amtszeit als Bundesgesundheitsminister.

Nach Angaben Spahns lagen die von ihm selbst getragenen Teilnahmegebühren im niedrigen dreistelligen Bereich. Die aktuelle Recherche berichtet zugleich von deutlich höheren regulären Kosten solcher Treffen und möglichen Preisnachlässen für einzelne Teilnehmer. Für die konkrete Höhe eines etwaigen Nachlasses bei Spahn gibt es bislang keine öffentlich zugängliche amtliche Abrechnung.

Die ursprüngliche Reisekostenabrechnung existiert nicht mehr

Eine vollständige Rekonstruktion der damaligen Kosten wird inzwischen zusätzlich dadurch erschwert, dass die ursprüngliche Reisekostenabrechnung offenbar nicht mehr vorhanden ist.

Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz teilte das Bundesverwaltungsamt im August 2026 mit, die Reisekostenabrechnung für Spahns Irland-Reise sei nach den geltenden Aufbewahrungsvorschriften gelöscht worden. Die Behörde verwies stattdessen auf die bereits veröffentlichte Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 21/6834.

Damit lässt sich anhand der ursprünglichen Abrechnung heute nicht mehr nachvollziehen, welche einzelnen Reisebestandteile angesetzt und erstattet wurden.

Dienstreise und Privattermin dürfen grundsätzlich zusammenfallen

Eine wichtige Unterscheidung geht in der Debatte schnell verloren: Allein die Verbindung eines privaten Termins mit einer Dienstreise wäre nicht automatisch unzulässig.

Das Bundesreisekostengesetz enthält ausdrücklich Regeln für die Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen. Grundsätzlich wird die Reisekostenvergütung dann so berechnet, als wäre ausschließlich die Dienstreise erfolgt.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob Spahn während einer dienstlichen Reise auch an einer nichtöffentlichen Netzwerkveranstaltung teilnahm.

Die zentrale Frage ist vielmehr, welches Dienstgeschäft die Reise begründete, welche Kosten dadurch dienstlich veranlasst waren und wie die privaten beziehungsweise nichtamtlichen Bestandteile von der dienstlichen Reise getrennt wurden.

Die derzeit öffentlich zugänglichen Unterlagen erlauben dazu keine abschließende Bewertung.

Auch Italienreise 2019 bleibt erklärungsbedürftig

Hinzu kommt eine zweite Reise.

Spahns Büro hat bestätigt, dass er 2019 in Italien erneut an einem „Dialog“-Treffen teilnahm. Auch diese Reise fiel in seine Amtszeit als Bundesgesundheitsminister.

Welche konkreten Dienstgeschäfte dort neben der Veranstaltung wahrgenommen wurden und wie die Reise im Einzelnen abgerechnet wurde, ist öffentlich bislang nicht in vergleichbarer Weise dokumentiert.

Gerade deshalb ist die Frage relevant, ob die Irland-Reise 2018 ein Einzelfall war oder ob die Teilnahme an dem Netzwerk wiederholt mit amtlichen Auslandsreisen verbunden wurde.

Bundesregierung bestätigte bislang nur einen Teil

Die amtlich gesicherte Faktenlage ist bislang überschaubar:

• Spahn war vom 1. bis 4. August 2018 als Gesundheitsminister in Irland. • Die Bundesregierung nennt Gespräche mit Leo Varadkar und Simon Harris. • Während derselben Reise besuchte Spahn „Dialog Global 2018“. • Die Reisekosten übernahm das Bundesgesundheitsministerium. • Zum Zeitpunkt der Bundestagsantwort lagen dem Ministerium nach eigener Darstellung keine Informationen über weitere Termine oder eine Teilnahmegebühr vor.

Offen bleibt dagegen, welcher Termin ursprünglich ausschlaggebend für die Reiseplanung war, wie genau der „Dialog“-Besuch organisatorisch eingeordnet wurde und welche dienstlichen Termine die ebenfalls bestätigte Italienreise 2019 begründeten.

Spahn sitzt inzwischen im Haushaltsausschuss

Politisch ist das Thema keineswegs nur historisch. Spahn gehört weiterhin dem Deutschen Bundestag an. Nach seiner Zeit als Gesundheitsminister von 2018 bis 2021 führte er von Mai 2025 bis Juli 2026 die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Heute ist er ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses.

Ende Juli wählte die Unionsfraktion Thorsten Frei zu seinem Nachfolger als Fraktionsvorsitzenden. Nach Angaben der Fraktion hatte Spahn das Amt zuvor aus persönlichen Gründen niedergelegt.

Damit bleibt die parlamentarische Frage nach der Verwendung staatlicher Mittel auch bei mehr als acht Jahre zurückliegenden Reisen relevant.

Die bisher bekannten Unterlagen liefern keinen Beleg dafür, dass Reisekosten rechtswidrig abgerechnet wurden. Sie zeigen aber Lücken in der öffentlich nachvollziehbaren Chronologie der Reise. Für eine abschließende Bewertung fehlen insbesondere eine vollständige Dokumentation der damaligen Reiseplanung und detaillierte Unterlagen zu den einzelnen Kosten.