Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern rückt näher, doch selbst jetzt ist noch nicht vollständig geklärt, welche Bewerber endgültig auf den Stimmzetteln stehen. Am Donnerstag, 13. August, entscheidet der Landeswahlausschuss letztmalig über Beschwerden gegen zugelassene oder zurückgewiesene Kreiswahlvorschläge. Erst danach steht das endgültige Bewerberfeld fest.
Für Güstrow ist der Vorgang unmittelbar relevant.
Der Landkreis Rostock betreut vier Landtagswahlkreise. Der zuständige Kreiswahlleiter hat seinen Sitz in der Kreisverwaltung am Wall in Güstrow.
20. September bleibt als Wahltermin bestehen
Gewählt wird am Sonntag, 20. September.
Bis zum 27. August müssen die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht werden. Spätestens am 29. August müssen die Wahlbenachrichtigungen bei den im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgern angekommen sein.
Damit beginnt nach der Entscheidung am Donnerstag unmittelbar die nächste organisatorische Phase.
Wahlkampf hat seit diesem Wochenende neue Regeln
Seit sechs Wochen vor dem Wahltag gelten zudem erleichterte Bedingungen für Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum.
Parteien benötigen zwar weiterhin Sondernutzungserlaubnisse, Kommunen müssen entsprechende Anträge aber innerhalb eines Monats bearbeiten.
Güstrows Straßenbild dürfte sich deshalb in den kommenden Tagen zunehmend sichtbar verändern.
Quellen
Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock