Für die Landtagswahl am 20. September beginnt Ende August eine wichtige Kontrollphase. Das Wählerverzeichnis wird vom 31. August bis einschließlich 4. September öffentlich zur Einsicht bereitgehalten. Wer Zweifel an seiner Registrierung hat, kann in diesem Zeitraum prüfen lassen, ob die eigenen Daten korrekt geführt werden.

Das Wählerverzeichnis entscheidet darüber, wer in welchem Wahlbezirk abstimmen darf.

Fehler sind zwar selten, können aber etwa nach Umzügen oder Veränderungen des Wohnsitzes auftreten.

Fünf Tage für mögliche Korrekturen

Der gesetzlich vorgesehene Zeitraum liegt zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl.

Wer dort nicht korrekt eingetragen ist, sollte sich frühzeitig an die Wahlbehörde wenden.

Am Wahltag selbst lassen sich solche Fragen häufig nicht mehr ohne Weiteres lösen.

Wahlvorbereitung wird ab Ende August sichtbar

Mit der Einsicht in das Wählerverzeichnis beginnt praktisch die letzte organisatorische Phase vor der Abstimmung.

Dann rücken auch Briefwahl, Wahlbenachrichtigungen und die Besetzung der Wahllokale stärker in den Mittelpunkt.

Quellen

Amt Gadebusch – Informationen zur Landtagswahl 2026