Berlin. Kein Zugriff auf Akten, gestörte Kommunikation mit Anwälten und kurzfristig verschobene Verhandlungen: Eine technische Störung hat im Juli erneut gezeigt, wie abhängig die Berliner Justiz inzwischen von einer funktionierenden IT-Infrastruktur ist. Was Gerichtsverfahren beschleunigen sollte, wird bei einem Systemausfall zum Risiko für Fristen, Haftentscheidungen und die Arbeitsfähigkeit des Rechtsstaates.
Richter mussten ohne elektronische Akten arbeiten
Am Montag, dem 13. Juli 2026, kam es in der zentralen Betriebsumgebung des landeseigenen IT-Dienstleistungszentrums Berlin zu erheblichen Störungen. Betroffen waren Einrichtungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit – insbesondere Straf- und Zivilgerichte.
Richter, Rechtspfleger und Geschäftsstellen konnten sich zeitweise nicht an ihren Computern anmelden. Elektronische Akten waren nicht verfügbar, die digitale Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten funktionierte nur eingeschränkt. Nach Angaben des Berliner Richterbundes wurden Beschäftigte teilweise nach Hause geschickt. Einzelne Verhandlungen mussten verschoben oder abgesagt werden.
Zu den unmittelbaren Folgen gehörten:
- kein oder nur eingeschränkter Zugriff auf elektronische Verfahrensakten,
- Probleme bei der Anmeldung an den Arbeitsplätzen,
- gestörte Kommunikation mit Anwälten und Behörden,
- verschobene oder abgesagte Gerichtstermine,
- verringerte Geschwindigkeit nach der Wiederherstellung,
- zusätzliche Belastung der Beschäftigten.
„Wir behelfen uns mit Stift und Papier, verhandeln ohne Akten.“
So beschrieb der Co-Vorsitzende des Berliner Richterbundes, Stefan Schifferdecker, die Lage.
Die Ursache lag nach Angaben der Justizverwaltung in einem Software-Update. Das ITDZ nahm die Aktualisierung gemeinsam mit dem Hersteller zurück. Seit dem späten Montagnachmittag stand die Betriebsumgebung wieder zur Verfügung, vereinzelt blieben jedoch Anmelde- und Leistungsprobleme bestehen.
Ausfälle können Haftverfahren gefährden
In einem Zivilverfahren ist eine technische Störung ärgerlich und kann zu längeren Wartezeiten führen. In Strafverfahren können die Folgen deutlich schwerer wiegen.
Für Untersuchungshaft und laufende Hauptverhandlungen gelten gesetzliche Fristen. Werden notwendige Termine aufgrund wiederholter IT-Ausfälle nicht durchgeführt, kann im äußersten Fall geprüft werden müssen, ob eine weitere Inhaftierung noch verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist.
Der Richterbund warnte deshalb davor, dass Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden könnten, falls gesetzliche Fristen wegen ausgefallener Verhandlungstage nicht eingehalten werden. Ob es infolge der konkreten Juli-Störung tatsächlich zu einer solchen Entlassung kam, ist bislang nicht bekannt.
Besonders kritisch ist die Situation, weil die Störung offenbar kein vollkommen isolierter Vorfall war. Aus Justizkreisen wurde bereits zuvor über wiederkehrende Probleme berichtet. Nach Angaben des RBB hatte es erst wenige Tage vor dem großen Ausfall erneut stundenlange Einschränkungen gegeben.
Die Neue Richtervereinigung fordert deshalb nicht nur eine kurzfristige Reparatur, sondern eine nachhaltige Stabilisierung der gesamten Justiz-IT. Eine elektronische Akte sei keine Komfortfunktion, sondern eine grundlegende Voraussetzung für eine verlässlich arbeitende Justiz.
Digitalisierung schafft neue Abhängigkeiten
Berlin treibt die elektronische Aktenführung seit Jahren voran. Mehrere Gerichte arbeiten bereits vollständig digital, darunter das Landgericht II, das Verwaltungsgericht, das Sozialgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Andere Bereiche befanden sich Ende 2025 noch in der Umstellung oder nutzten elektronische Akten zunächst nur in bestimmten Abteilungen. Dazu gehörten Teile des Kammergerichts, des Landgerichts I, des Amtsgerichts Tiergarten sowie der Staatsanwaltschaften. Ausschließlich papierbasiert arbeitete nach Angaben des Senats bereits damals keine Berliner Justizbehörde mehr.
Die Digitalisierung soll Verfahren beschleunigen und Medienbrüche verhindern. Sie führt jedoch auch dazu, dass bei einem zentralen Ausfall viele Gerichte gleichzeitig betroffen sein können. Papierakten lassen sich unabhängig von Servern öffnen. Eine elektronische Akte benötigt dagegen funktionierende Endgeräte, Netzwerke, Anmeldesysteme, Fachsoftware und Schnittstellen.
Der Berliner Senat selbst bezeichnete bereits Ende 2025 die Belastbarkeit und Verfügbarkeit der IT-Systeme als besondere Herausforderung – vor allem in der Strafjustiz mit hohen Fallzahlen, dringenden Entscheidungen und zahlreichen beteiligten Stellen.
Damit stellt sich die Frage nach belastbaren Notfallkonzepten:
- Können wichtige Akten bei Störungen offline verfügbar gemacht werden?
- Welche Verfahren müssen technisch besonders abgesichert werden?
- Gibt es getrennte Ersatzsysteme für Haft- und Eilsachen?
- Wie schnell werden Gerichte über Fehler und voraussichtliche Ausfallzeiten informiert?
- Wer trägt die Verantwortung bei wiederkehrenden Systemproblemen?
Justizsenatorin Felor Badenberg erklärte nach der Störung, die Justiz müsse jederzeit arbeitsfähig bleiben. Die Ursachen dieses und früherer Vorfälle müssten mit Hochdruck aufgearbeitet werden.
Der Ausfall macht deutlich: Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob die Berliner Justiz digital arbeitet. Entscheidend ist, ob diese digitale Infrastruktur auch dann zuverlässig funktioniert, wenn Fristen laufen, Menschen in Untersuchungshaft sitzen und Gerichte kurzfristig Entscheidungen treffen müssen.
Quellen & Datenbasis
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin: Mitteilung vom 14. Juli 2026 zur ITDZ-Störung, ihrer Ursache und Wiederherstellung des Betriebs.
- Abgeordnetenhaus von Berlin, Schriftliche Anfrage zur Einführung der elektronischen Akte: Stand der Digitalisierung, betroffene Gerichte und technische Herausforderungen.