Magdeburg. Die Entscheidung über die Landeslisten ist gefallen: Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 können die Wähler ihre Zweitstimme einer von 15 Parteien geben. Der Landeswahlausschuss entschied am Freitag in Magdeburg über die eingereichten Landeswahlvorschläge.
Damit ist knapp sechs Wochen vor der Wahl geklärt, welche Parteien landesweit antreten. Neben den sechs bislang im Landtag vertretenen Parteien wurden mehrere kleinere und neuere politische Gruppierungen zugelassen.
Diese 15 Parteien wurden zugelassen
Die Reihenfolge richtet sich nach den von der Landeswahlleiterin bekannt gegebenen Wahlvorschlagnummern:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Die Linke
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Freie Demokratische Partei Deutschlands (FDP)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- FREIE WÄHLER
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei
- Gartenpartei
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – DIE PARTEI
- Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz – TIERSCHUTZALLIANZ
- Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
- Partei des Fortschritts (PdF)
- Volt Deutschland
Die Lücken in der Nummerierung sind kein Fehler. Wahlvorschlagnummern teilnahmeberechtigter Parteien, die keine zugelassene Landesliste eingereicht haben, bleiben unbesetzt.
Drei Landeslisten wurden abgelehnt
Nicht auf dem landesweiten Wahlzettel stehen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Die Libertären und die Partei der Vernunft (PdV). Ihre Landeswahlvorschläge wurden vom Landeswahlausschuss nicht zugelassen. Welche formalen Gründe im Einzelnen ausschlaggebend waren, wurde in den zunächst veröffentlichten Meldungen nicht näher erläutert.
Zuvor waren insgesamt 20 Vereinigungen grundsätzlich als Parteien anerkannt worden. Diese Anerkennung allein bedeutete jedoch noch nicht, dass sie auch tatsächlich mit einer Landesliste auf dem Stimmzettel erscheinen. Dafür mussten fristgerecht vollständige Wahlvorschläge eingereicht und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Erst- und Zweitstimme haben unterschiedliche Aufgaben
Bei der Landtagswahl verfügen die Wahlberechtigten über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Sachsen-Anhalt ist für die Wahl in 41 Wahlkreise aufgeteilt. Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler über die Stärke der Parteien im neuen Landtag.
Für die Sitzverteilung ist damit vor allem das Ergebnis der Landeslisten entscheidend. Parteien müssen grundsätzlich mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreichen, um über ihre Landesliste in den Landtag einzuziehen.
Wahlkampf unter ungewöhnlich hohem Druck
Die Wahl findet in einer politisch angespannten Lage statt. Aktuelle Umfragen sehen die AfD deutlich vor der CDU. Gleichzeitig kämpfen mehrere Parteien um das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde. Besonders für SPD, Grüne, FDP und BSW könnte bereits eine geringe Verschiebung darüber entscheiden, ob sie im kommenden Landtag vertreten sind. Umfragen bleiben allerdings Momentaufnahmen und sind keine Prognosen für das tatsächliche Wahlergebnis.
Die Zahl der erfolgreichen Parteien wird erheblichen Einfluss auf mögliche Mehrheiten haben. Je mehr kleinere Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, desto stärker wirken sich die Stimmenanteile der im Parlament vertretenen Parteien auf die Sitzverteilung aus.
Rund 1,7 Millionen Menschen dürfen wählen
Nach Angaben der Landeszentrale für politische Bildung sind rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte zur Abstimmung über den neunten Landtag Sachsen-Anhalts aufgerufen. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt und entscheidet unter anderem über Landesgesetze, den Haushalt, Bildung, Polizei, Kommunalfinanzen und zahlreiche Fragen der regionalen Infrastruktur.
Der reguläre Landtag umfasst mindestens 83 Abgeordnete. Durch Direktmandate sowie mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate kann die tatsächliche Zahl der Sitze höher liegen.
Briefwahl rückt näher
Mit der endgültigen Zulassung der Landeslisten können nun die Stimmzettel vorbereitet und gedruckt werden. Anschließend beginnen die Kommunen schrittweise mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen und den Vorbereitungen für die Briefwahl.
Wähler sollten kontrollieren, ob ihre Wahlbenachrichtigung rechtzeitig eintrifft. Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahlunterlagen bei seiner zuständigen Gemeinde beantragen.
Der Wahlzettel für Sachsen-Anhalt steht: 15 Parteien kämpfen am 6. September um Zweitstimmen und Sitze im Magdeburger Landtag. Die Auswahl reicht von den etablierten Landtagsparteien über BSW und Freie Wähler bis zu kleineren Umwelt-, Tierschutz- und Protestparteien. Angesichts knapper Werte rund um die Fünf-Prozent-Hürde könnte nicht nur die Reihenfolge der großen Parteien, sondern auch das Abschneiden der kleineren Listen über die künftigen Mehrheiten entscheiden.