Am Sonntag, dem 6. September 2026, wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer nicht persönlich im Wahllokal abstimmen möchte oder kann, darf seine Stimmen per Briefwahl abgeben.
Für die Briefwahl ist keine besondere Begründung erforderlich. Wahlberechtigte benötigen jedoch einen Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen.
Wann kommen die Wahlbenachrichtigungen?
Die Wahlbenachrichtigungen werden von den Städten und Gemeinden verschickt. Wahlberechtigte sollten sie spätestens bis Mitte August erhalten.
In Halle werden die Benachrichtigungen beispielsweise seit dem 28. Juli versandt. Dort sollen alle Wahlberechtigten ihre Unterlagen spätestens am 16. August 2026 erhalten haben.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er die Voraussetzungen erfüllt, sollte sich umgehend an seine zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.
Wie wird die Briefwahl beantragt?
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragt werden. Je nach Kommune stehen mehrere Wege zur Verfügung:
- schriftlich mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung,
- online über das Wahlportal der jeweiligen Kommune,
- per E-Mail oder Telefax, sofern die Gemeinde dies anbietet,
- persönlich in der Briefwahlstelle.
Bei der Beantragung müssen in der Regel Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Soll der Versand an eine andere Adresse erfolgen, muss auch diese Anschrift genannt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Wer die Unterlagen für eine andere Person beantragt oder abholt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Welche Frist gilt für den Antrag?
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag, 4. September 2026, um 15 Uhr beantragt werden. Das ist der Freitag vor der Landtagswahl.
Wer die Unterlagen per Post erhalten möchte, sollte den Antrag jedoch deutlich früher stellen. Bei einer späten Beantragung besteht das Risiko, dass die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig zugestellt und zurückgeschickt werden können.
In besonderen Fällen, etwa bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, gelten weitergehende Ausnahmeregeln. Betroffene sollten sich direkt an ihr zuständiges Wahlamt wenden.
Wann werden die Unterlagen verschickt?
Der Versand beginnt nach Herstellung und Bereitstellung der Stimmzettel. In Halle sollen die Briefwahlunterlagen beispielsweise Anfang bis Mitte August verschickt werden.
Die genauen Termine unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Auch die Öffnungszeiten der Briefwahlstellen sind nicht überall gleich.
In Magdeburg öffnet die Briefwahlstelle zur Landtagswahl ab dem 17. August 2026. In Halle ist die persönliche Briefwahl nach derzeitiger Planung ab dem 24. August 2026 möglich.
Welche Unterlagen gehören zur Briefwahl?
Das Briefwahlpaket enthält üblicherweise:
- den Stimmzettel,
- den Wahlschein,
- einen Stimmzettelumschlag,
- einen Wahlbriefumschlag,
- ein Merkblatt mit Erläuterungen.
Auf dem Stimmzettel können zwei Stimmen vergeben werden. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Die Zweitstimme gilt dem Landeswahlvorschlag einer Partei und ist maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Landtag.
Wähler sollten die Hinweise in den Unterlagen genau beachten. Insbesondere muss die vorgeschriebene Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben werden.
Bis wann muss der Wahlbrief angekommen sein?
Der ausgefüllte Wahlbrief muss am Wahltag, dem 6. September 2026, spätestens um 18 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang beim Wahlamt. Wer den Brief zu spät abschickt, riskiert, dass seine Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Deshalb sollte der Wahlbrief möglichst mehrere Tage vor dem Wahltermin abgesendet werden. Kurz vor der Wahl kann er auch direkt bei der zuständigen Behörde abgegeben oder in einen dafür vorgesehenen Behördenbriefkasten eingeworfen werden.
Briefwahl direkt vor Ort möglich
Wahlberechtigte müssen die Unterlagen nicht zwingend nach Hause schicken lassen. In vielen Kommunen kann der Wahlschein persönlich beantragt und die Briefwahl direkt vor Ort durchgeführt werden.
Dabei wird der Stimmzettel in einem abgeschirmten Bereich ausgefüllt und anschließend als Wahlbrief abgegeben. Welche Stellen dafür eingerichtet werden und wann sie öffnen, veröffentlichen die jeweiligen Städte und Gemeinden.
Wer darf an der Landtagswahl teilnehmen?
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag:
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
- nicht durch eine gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Nach Angaben der Landeswahlleiterin werden rund 1,69 Millionen Menschen zur Landtagswahl 2026 wahlberechtigt sein. Die endgültige Zahl steht erst nach Abschluss der Wählerverzeichnisse fest.
Was passiert bei einem Umzug?
Wer kurz vor der Wahl innerhalb Sachsen-Anhalts umzieht, sollte besonders genau prüfen, in welchem Wählerverzeichnis er geführt wird.
Stichtag für die automatische Eintragung war der 26. Juli 2026. Bei späteren Umzügen kann es notwendig sein, am bisherigen Wohnort zu wählen oder dort Briefwahlunterlagen zu beantragen. Welche Regel im Einzelfall gilt, hängt vom Zeitpunkt des Umzugs und davon ab, ob der neue Wohnort in einem anderen Wahlkreis liegt.
Die wichtigsten Termine im Überblick
Bis 16. August 2026: Wahlbenachrichtigung sollte in der Regel eingetroffen sein
17. bis 21. August 2026: Einsicht in das Wählerverzeichnis und mögliche Berichtigungsanträge
4. September 2026, 15 Uhr: reguläres Ende der Antragsfrist für Wahlscheine
6. September 2026, 8 bis 18 Uhr: Landtagswahl
6. September 2026, 18 Uhr: spätester Eingang des Wahlbriefs
Wähler sollten zusätzlich die Bekanntmachungen ihrer eigenen Stadt oder Gemeinde beachten. Öffnungszeiten, Online-Anträge und örtliche Briefwahlstellen können sich je nach Wohnort unterscheiden.
Quellen
Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt: FAQ zur Landtagswahl 2026 und aktuelle Wahlinformationen.
Stadt Halle und Landeshauptstadt Magdeburg: Informationen zur Beantragung und Abgabe der Briefwahlunterlagen.