Thüringens zehn staatliche Hochschulen sollen zwischen 2027 und 2031 mehr als 3,1 Milliarden Euro vom Land erhalten. Die Hochschulrahmenvereinbarung VI wurde am Freitag, 11. September 2026, erstmals im Landtag beraten. Sie verlangt klarere Profile und eine stärkere Zusammenarbeit der Einrichtungen.
Nach der Ausschussberatung soll der Landtag noch in diesem Jahr über die Vereinbarung entscheiden. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und die Entwicklung der Hochschullandschaft bis 2034 bestimmen.
Hochschulstandorte sollen erhalten bleiben
Die Landesregierung will an den bestehenden Hochschulstandorten festhalten. Allerdings sollen nicht mehr alle Einrichtungen sämtliche Leistungen selbst vorhalten.
Studienangebote könnten stärker aufeinander abgestimmt, Forschungsanlagen gemeinsam genutzt und Verwaltungsaufgaben gebündelt werden. Über die konkrete Form der Zusammenarbeit sollen die Hochschulen selbst entscheiden. Zusammenschlüsse werden nicht vorgeschrieben.
Für gemeinsame Vorhaben ist ein Strategie- und Kooperationsbudget vorgesehen. Es soll von rund fünf Millionen Euro im Jahr 2027 auf neun Millionen Euro im Jahr 2031 steigen.
Steigende Kosten schmälern den finanziellen Zuwachs
Die Hochschulen erhalten für fünf Jahre eine feste Finanzierungszusage. Haushaltssperren, pauschale Kürzungen und vorgeschriebene Stelleneinsparungen sollen die vereinbarten Beträge grundsätzlich nicht betreffen.
Trotzdem bleibt der Kostendruck hoch. Die jährlichen Steigerungen liegen deutlich unter dem Zuwachs der vorherigen Finanzierungsperiode. Tarifsteigerungen, Energiepreise und andere Betriebskosten könnten einen Teil der zusätzlichen Mittel aufzehren.
Die Landesmittel sollen von rund 608 Millionen Euro im Jahr 2027 auf etwa 643 Millionen Euro im Jahr 2031 steigen. Das entspricht innerhalb von fünf Jahren einem Zuwachs von 5,8 Prozent. Beschäftigte und Studierende befürchten deshalb Einsparungen bei Personal, Investitionen oder Lehrangeboten.
Künstliche Intelligenz wird neuer Schwerpunkt
Neben Kooperation und Finanzierung legt die Vereinbarung Schwerpunkte auf Fachkräftesicherung, Lehrerausbildung und den Wissenstransfer in die Wirtschaft. Auch künstliche Intelligenz soll in Forschung, Lehre und Verwaltung stärker eingesetzt werden.
Die Hochschulen sollen Studierende auf eine Arbeitswelt vorbereiten, in der KI eine größere Rolle spielt. Gleichzeitig sollen rechtliche, technische und ethische Fragen berücksichtigt werden.
Ob die neuen Strukturen tatsächlich Einsparungen ermöglichen, ohne Studienangebote und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern, wird sich erst während der Umsetzung zeigen.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mitteilung vom 11. September 2026; Entwurf der Hochschulrahmenvereinbarung VI