Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit deutlichem Vorsprung gewonnen. Nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis entfallen 43,8 Prozent der Zweitstimmen auf die Partei von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Die CDU stürzt auf 17,2 Prozent ab. Dennoch kann die AfD nicht allein regieren: Im neuen Landtag erhält sie 39 von 83 Sitzen, für die absolute Mehrheit wären 42 Mandate erforderlich.

AfD gewinnt 38 der 41 Wahlkreise

Das Ergebnis verändert die politische Kräfteordnung im Land grundlegend. Die AfD legt gegenüber der Landtagswahl 2021 um 23 Prozentpunkte zu. Die CDU verliert dagegen 19,9 Prozentpunkte und fällt von 37,1 auf 17,2 Prozent zurück. Die SPD erreicht 9,3 Prozent, die Grünen kommen auf 8,9 Prozent und Die Linke auf 8,6 Prozent. Das erstmals angetretene BSW zieht mit 5,3 Prozent in den Landtag ein. Die FDP scheitert mit 2,6 Prozent deutlich an der Fünfprozenthürde.

Besonders deutlich fällt das Ergebnis bei den Direktmandaten aus. Von den 41 Wahlkreisen gewinnt die AfD nach dem vorläufigen Stand 38. Die übrigen drei Direktmandate gehen an Die Linke. Die CDU, die 2021 noch sämtliche 40 damaligen Wahlkreise gewonnen hatte, erringt diesmal kein einziges Direktmandat. Ihre 15 Abgeordneten ziehen ausschließlich über die Landesliste in den Landtag ein.

Auch die Wahlbeteiligung erreicht einen ungewöhnlich hohen Wert. Von rund 1,71 Millionen Wahlberechtigten geben etwa 1,33 Millionen ihre Stimme ab. Das entspricht 77,8 Prozent. Bei der Landtagswahl 2021 hatte die Beteiligung noch bei 60,3 Prozent gelegen. Der Anstieg um 17,5 Prozentpunkte zeigt, dass der Wahlsieg der AfD nicht auf einer besonders niedrigen Beteiligung beruht.

Für eine AfD-Regierung fehlen drei Sitze

Die Sitzverteilung macht die Regierungsbildung schwierig. Die AfD verfügt über 39 Mandate und verfehlt die absolute Mehrheit um drei Sitze. Eine Alleinregierung könnte sich deshalb im ersten oder zweiten Wahlgang nicht aus eigener Kraft auf Ulrich Siegmund als Ministerpräsidenten verständigen. Dafür wären mindestens 42 Stimmen nötig.

Die rechnerisch naheliegendste Mehrheitskoalition wäre ein Bündnis aus AfD und BSW. Beide Parteien kämen zusammen auf 44 Sitze und hätten damit eine Mehrheit von zwei Mandaten. Ob sich daraus eine politische Zusammenarbeit entwickeln kann, ist jedoch offen. Eine rechnerische Mehrheit bedeutet noch keine gemeinsame Grundlage für einen Koalitionsvertrag, die Verteilung der Ministerien oder die Wahl eines Ministerpräsidenten.

Andere Zweierbündnisse mit der AfD hätten ebenfalls genügend Stimmen. AfD und SPD kämen auf 47 Sitze, ebenso AfD und Grüne oder AfD und Linke. Diese Varianten widersprechen jedoch den bisherigen politischen Abgrenzungen der beteiligten Parteien. Rechnerisch möglich heißt deshalb nicht, dass entsprechende Verhandlungen tatsächlich aufgenommen werden.

Ohne AfD wären fünf Parteien notwendig

Noch schwieriger wird die Lage bei einer Regierungsbildung ohne die AfD. CDU, SPD, Grüne und BSW verfügen gemeinsam lediglich über 36 Sitze. Auch CDU, SPD, Grüne und Linke erreichen zusammen nur 39 Mandate. Erst ein Bündnis aller fünf übrigen Landtagsparteien – CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW – hätte mit 44 Sitzen eine eigene Mehrheit.

Eine solche Fünfparteienkoalition wäre politisch äußerst anspruchsvoll. Sie müsste Parteien zusammenführen, die bei Wirtschafts-, Energie-, Migrations- und Sozialpolitik teilweise weit auseinanderliegen. Hinzu kommt der Beschluss der CDU Deutschlands, Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der AfD als auch mit der Linkspartei abzulehnen. Ohne eine Beteiligung oder Unterstützung der Linken reicht es im neuen Landtag jedoch nicht für eine Mehrheit gegen die AfD.

Minderheitsregierung bleibt rechnerisch denkbar

Neben einer Mehrheitskoalition ist grundsätzlich auch eine Minderheitsregierung möglich. Sie wäre bei wichtigen Abstimmungen auf wechselnde Unterstützung anderer Fraktionen oder einzelner Abgeordneter angewiesen. Für die Wahl des Ministerpräsidenten gilt zunächst allerdings eine hohe Hürde: Im ersten Wahlgang ist die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags erforderlich.

Erhält kein Kandidat diese Mehrheit, findet innerhalb von sieben Tagen ein weiterer Wahlgang statt. Scheitert auch dieser, entscheidet der Landtag innerhalb von 14 Tagen über eine mögliche vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Kommt dafür keine Mehrheit zustande, folgt ein weiterer Wahlgang, in dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Damit könnte die Regierungsbildung theoretisch auch ohne vorher geschlossene Mehrheitskoalition gelingen.

Wahlsieg allein garantiert keine Regierung

Als stärkste Kraft besitzt die AfD einen politischen Führungsanspruch, aber kein automatisches Recht auf die Staatskanzlei. Entscheidend ist nicht allein das Wahlergebnis, sondern die Wahl des Ministerpräsidenten durch den Landtag. Ulrich Siegmund muss entweder einen Koalitionspartner gewinnen oder Unterstützung außerhalb der eigenen Fraktion organisieren.

Für die CDU ist die Lage kaum weniger schwierig. Sie hat die Staatskanzlei seit 2002 geführt, verfügt nun aber nur noch über 15 Sitze. Eine CDU-geführte Regierung wäre ohne die Stimmen von SPD, Grünen, Linken und BSW nicht mehrheitsfähig. Sachsen-Anhalt steht deshalb nicht nur vor einem Machtwechsel im Parlament, sondern möglicherweise vor langwierigen Verhandlungen über Koalition, Tolerierung oder Minderheitsregierung.

Quellen

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl 2026

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Vorläufige Sitzverteilung

Landtag Sachsen-Anhalt: Wie die neue Landesregierung entsteht

CDU Deutschlands: Beschluss zu Koalitionen und Zusammenarbeit