Schwerin, 6. September 2026. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt erstmals die Anfahrt außerschulischer Partner zu Ganztagsschulen. Die Förderung beginnt bei fünf Euro pro Angebot, weil weite Wege im ländlichen Raum Kooperationen erschweren.

Fünf Euro ab 15 Kilometern

Seit Beginn des neuen Schuljahres können außerschulische Kooperationspartner einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Ab einer einfachen Strecke von 15 Kilometern zahlt das Land fünf Euro pro durchgeführtem Angebot. Ab 50 Kilometern steigt der Zuschuss auf zehn Euro.

Die Regelung gilt ausschließlich für Schulen, die nach dem Landesraumentwicklungsprogramm im ländlichen Raum liegen. Die Abrechnung erfolgt über die bestehenden Vertragsverfahren. Ein zusätzliches Antragsverfahren ist nach Angaben des Bildungsministeriums nicht vorgesehen.

Als mögliche Partner nennt das Land unter anderem Feuerwehren, Musikschulen und Sportvereine. Auch Künstler, soziale Einrichtungen und andere Bildungsträger können Ganztagsangebote übernehmen.

30 Kilometer Fahrt für fünf Euro

Bei einer einfachen Entfernung von 15 Kilometern umfasst die Hin- und Rückfahrt mindestens 30 Kilometer. Bei einer Entfernung von 50 Kilometern kommen mindestens 100 Kilometer zusammen. Der Zuschuss steigt zwischen diesen beiden Stufen lediglich von fünf auf zehn Euro.

Damit bleiben neben den Fahrzeugkosten auch der Zeitaufwand und die Organisation größtenteils bei den Kooperationspartnern. Besonders ehrenamtlich geführte Vereine müssen entscheiden, ob sich regelmäßige Fahrten zu entfernten Schulen personell bewältigen lassen.

Wie die Beträge von fünf und zehn Euro berechnet wurden, geht aus der Mitteilung des Ministeriums nicht hervor. Auch eine Staffelung für besonders lange Strecken ist bislang nicht genannt.

Ganztag braucht Partner außerhalb der Schule

Ganztagsschulen sind auf Angebote angewiesen, die über den klassischen Unterricht hinausgehen. Dazu zählen Sport, Musik, Brandschutzerziehung, Handwerk, Kultur und soziale Projekte.

Im ländlichen Raum ist die Auswahl möglicher Partner häufig kleiner. Gleichzeitig liegen Schulen, Vereine und Bildungseinrichtungen weiter auseinander. Dadurch kann bereits die Anfahrt darüber entscheiden, ob ein Angebot zustande kommt.

Das Bildungsministerium will mit dem Zuschuss bestehende Partnerschaften sichern und neue Kooperationen ermöglichen. Ob die Beträge dafür ausreichen, dürfte sich erst an der Zahl zusätzlicher Angebote zeigen.

351 Schulen arbeiten ganztägig

In Mecklenburg-Vorpommern sind inzwischen 351 Schulen ganztägig organisiert. Dazu gehören 158 Grundschulen und 193 weiterführende Schulen. Nach Angaben des Landes arbeiten damit 75 Prozent der weiterführenden Schulen und 50 Prozent der Grundschulen ganztägig.

Für das Schuljahr 2026/2027 stehen insgesamt 30 Millionen Euro für das ganztägige Lernen bereit. Davon sind 7,8 Millionen Euro für Angebote außerschulischer Kooperationspartner vorgesehen. Die Budgets sollen bis einschließlich des Schuljahres 2028/2029 gesichert sein.

Wie viel Geld innerhalb dieses Rahmens für die neuen Fahrtkostenzuschüsse eingeplant wurde, nennt das Ministerium nicht. Ebenso fehlen bislang Angaben zur erwarteten Zahl der Anträge.

Wirkung muss überprüft werden

Die neue Förderung erkennt erstmals ausdrücklich an, dass Entfernung für Bildungsangebote auf dem Land ein Kostenfaktor ist. Ihre Wirkung lässt sich jedoch nicht allein an der ausgezahlten Summe messen.

Entscheidend wird sein, ob mehr Vereine und Einrichtungen Angebote an ländlichen Schulen übernehmen. Auch die Zahl abgesagter Kooperationen und die regionale Verteilung sollten erfasst werden.

Fünf oder zehn Euro können Fahrtkosten abfedern. Das grundlegende Problem aus langen Wegen, knappen Personalressourcen und fehlenden Angeboten lösen sie allein nicht.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern, Medieninformation Nr. 147-26 vom 4. September 2026; Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern