Das Finanzamt Gotha hat jährlich rund 1.800 Sterbefallanzeigen aus anderen Bundesländern als Zu- und Abgänge verbucht. Der Thüringer Rechnungshof kritisiert diese Praxis, weil die Fälle auch in die Berechnung des Personalbedarfs einfließen.

Gotha verwaltet Thüringens Erbschaftsteuer

Das Finanzamt Gotha ist zentral für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen zuständig. Dort gehen unter anderem Mitteilungen von Standesämtern, Gerichten, Notaren, Banken und Versicherungen ein. Die Beschäftigten prüfen anschließend, ob ein Sterbefall steuerlich relevant ist.

Für die Zuständigkeit ist grundsätzlich der letzte Wohnsitz des Verstorbenen entscheidend. Dennoch übersandten Thüringer Standesämter auch Anzeigen nach Gotha, wenn Menschen zwar in Thüringen gestorben waren, zuletzt aber in einem anderen Bundesland gelebt hatten.

Nach den Feststellungen des Rechnungshofs betraf das zeitweise rund 150 Fälle im Monat. Das Finanzamt erfasste diese Anzeigen im Fachprogramm PERLE als Eingänge. Später wurden sie technisch als steuerlich nicht relevante Fälle erledigt und an das zuständige Finanzamt eines anderen Bundeslandes weitergeleitet.

Dadurch erschien derselbe Sterbefall in den Statistiken zweier Länder: zunächst in Thüringen und anschließend noch einmal beim tatsächlich zuständigen Finanzamt.

Rund fünf Prozent der Fälle waren fremd

Nach Berechnungen des Rechnungshofs wurden auf diese Weise jährlich etwa 1.800 nicht zuständige Sterbefälle als Zu- und Abgänge gezählt. Das entsprach ungefähr fünf Prozent der erfassten Sterbefallanzeigen.

Der Rechnungshof beanstandet vor allem, dass mit diesen Fällen keine inhaltliche Prüfung durch die Erbschaftsteuerstelle in Gotha verbunden war. Die letzte Anschrift lasse sich unmittelbar aus der Anzeige entnehmen. Auch die gebündelte Weiterleitung verursache lediglich einen Arbeitsaufwand von wenigen Minuten.

In der Statistik würden diese Vorgänge dennoch wie regulär bearbeitete Sterbefälle berücksichtigt. Das sei besonders problematisch, weil die Zahlen nicht nur den Arbeitsstand der Behörde abbilden, sondern auch als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung dienen.

Nach Ansicht der Prüfer entsteht dadurch ein verzerrtes Bild. Der Aufwand für die Weiterleitung sei nicht mit der Prüfung eines tatsächlich steuerlich relevanten Erbfalls vergleichbar.

Finanzministerium verteidigt die Erfassung

Das Thüringer Finanzministerium widerspricht dieser Bewertung. Die Erfassung sei notwendig, um den Eingang und die Weiterleitung der Anzeigen nachvollziehbar zu dokumentieren. Außerdem entspreche das Verfahren der einheitlichen Arbeitsweise jener Bundesländer, die das Programm PERLE einsetzen.

Die zuständige Fachgruppe beschloss, die Fälle weiterhin einheitlich statistisch zu erfassen. Thüringen enthielt sich bei dieser Entscheidung. Das Finanzministerium argumentiert zudem, dass die gemeinsame Methode die Vergleichbarkeit der Länderstatistiken sichere.

Eine manuelle Zählung ergab für 2025 noch rund 1.400 Sterbefallanzeigen, für die Gotha nicht zuständig war. Nach Angaben des Ministeriums kamen sie besonders häufig von Standesämtern in Grenzregionen und an Thüringer Klinikstandorten.

Das Finanzamt will die betreffenden Standesämter darauf hinweisen, Anzeigen künftig direkt an das Finanzamt am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zu schicken. Eine gesonderte manuelle Erfassung der fremden Fälle ab 2026 lehnte das Ministerium jedoch ab.

Der Rechnungshof hält seine Kritik aufrecht. Er empfiehlt eine Änderung des Fachprogramms, damit die weitergeleiteten Anzeigen statistisch neutral erfasst werden können. Sollte das nicht möglich sein, müssten die Fälle nach Ansicht der Prüfer aus der Arbeitsstatistik herausgerechnet werden.

Quelle: Thüringer Rechnungshof, Jahresbericht 2026